Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 03/2019
Placebo oder All(heil)mittel?
von Mirko Düsterdieck*

Das Thema Rente und Altersarmut treibt immer mehr Menschen in Deutschland um. Viele sehen mit Sorge in die Zukunft, nicht wenige Rentnerinnen und Rentner leben jetzt schon in Armut. Nun hat die SPD vermeintlich ihre soziale Ader wiederentdeckt und sich dabei auch dem Thema Rente gewidmet.
Im umlagefinanzierten staatlichen Rentensystem basiert die Berechnung der individuellen Rente auf dem Erwerb von sogenannten Rentenpunkten. Sie richten sich nach dem durchschnittlichen Bruttolohn. Einen Rentenpunkt erwirbt man, wenn ein Jahreseinkommen von 39000 Euro zu erwarten ist, im Durchschnitt wären das im Monat 3250 Euro brutto. Bei 80 Prozent dieses Betrages sind es 0,8 Rentenpunkte und bei 50 Prozent sind es 0,5 Rentenpunkte. Der aktuelle Rentenwert pro Rentenpunkt liegt im Westen bei 32 Euro und im Osten bei 30 Euro.
Angesichts des weiter ausufernden Niedriglohnsektors und der enormen Unterschiede zwischen den Branchen (exportorientierte Industrie versus Dienstleistungsbereich) sind viele lohnabhängig Beschäftigte von einem monatlichen Entgelt von 3000 Euro brutto + x Lichtjahre entfernt. Hinzu kommt die immer noch enorme Ungleichbehandlung von Mann und Frau. Altersarmut ist in Deutschland überwiegend weiblich! Das hat nun offensichtlich auch Hubertus Heil begriffen…

Wer ist anspruchsberechtigt?
Wer weniger als 0,8 Rentenpunkte pro Jahr bei mindestens 35 Arbeitsjahren erwirbt, hätte ohne eine Bedürftigkeitsprüfung Anspruch auf das Heilsche Modell der Grundrente. Wer z.B. zwischen 9 und 10 Euro Stundenlohn brutto erhalten hat und Zeit seines Arbeitsleben 0,4 Rentenpunkte pro Jahr erworben hat (trifft auf Friseurinnen und viele Putzfrauen zu), kommt auf eine staatliche Rente von 514 Euro. Nach dem Konzept von Heil bekäme die Person dann einen Zuschlag von 448 Euro und käme dann auf 961 Euro brutto. Krankenkassen- und Pflegeversicherung werden dann noch abgezogen.
Wer z.B. 35 Jahre gearbeitet und 0,6 Rentenpunkte pro Jahr angesammelt hat – damit am Ende auf insgesamt 21 Rentenpunkte kommt –, erhält 672 Euro Rente. Er würde dann auf 28 Rentenpunkte aufgestockt werden und erhielte 896 Euro Rente plus einen Freibetrag von 106 Euro. Der Freibetrag soll den Wohnkosten Rechnung tragen, wenn die Gesamtmiete 480 Euro warm übersteigt. Denn steigende Bruttokaltmieten schmälern das de facto zur Verfügung stehende Einkommen, sodass viele Rentnerinnen und Rentner zur Zeit parallel Wohngeld beantragen müssen.
Bisher müssen sich Rentnerinnen und Rentner quasi nackig machen, wenn sie die Grundsicherung beantragen wollen bzw. müssen. Abgesehen von dem für die Betroffenen erniedrigenden Vorgang sorgt diese Praxis dafür, dass die Kommunen durch die Bedürftigkeitsprüfung nach SGB XII einen enormen Mehraufwand auf der Verwaltungsebene zu verrichten haben, der Bund dafür finanziell aber nicht aufkommt.
Vom Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung würden vor allem verheiratete Frauen profitieren, die in ihrem Arbeitsleben nur in Teilzeit gearbeitet haben. Ebenso würden alleinstehende Rentnerinnen profitieren, wenn sie a) sich über die Jahre hinweg eine Summe auf dem Sparbuch sprichwörtlich vom Munde abgespart haben oder b) innerhalb ihrer Familie finanzielle Zuwendungen erfahren. Die Sozialverbände in Deutschland gehen übrigens seit Jahren von einer Grauzone bzw. verdeckten Altersarmut aus.
Der Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung könnte die Hemmschwelle senken, die Grundrente zu beantragen.

Fazit
Das Konzept der Grundrente von Arbeitsminister Hubertus Heil geht in die richtige Richtung, mehr aber auch nicht. Eine armutsfeste Rente in Deutschland müsste sich an der aktuellen Pfändungsfreigrenze von 1139 Euro orientieren. Bei 10 Prozent Sozialabgaben wären das 1025 Euro netto. DIE LINKE fordert seit Jahren eine Mindestrente von 1050 Euro. Das Rentenkonzept der LINKEN und der SPD soll steuerfinanziert werden. Dies ist nur allzu folgerichtig, wenn man bedenkt, dass dem Staat jährlich eine zweistellige Milliardensumme durch legale und vor allem illegale Steuervermeidung entgeht.
Aber auch eine steuerfinanzierte Mindestrente schafft langfristig in einer immer älter werdenden Gesellschaft Altersarmut nicht ab. Dazu muss sie mit einer Reihe anderer Maßnahmen und Instrumente kombiniert werden. Der gesetzliche Mindestlohn bei Vollzeitarbeit müsste von aktuell 9,19 Euro auf 12,63 Euro steigen. Dies ergeben interne Berechnungen, die das Bundesarbeitsministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag im Mai vergangenen Jahres angestellt hat.
Darüber hinaus müsste die Zweiklassenalterssicherung nicht nur auf den Prüfstand gestellt, sondern gänzlich abgeschafft werden – zugunsten einer Rentenkasse für alle, in die auch Freiberufler und Beamte einzahlen. Wie man diese Kasse nennt, ist völlig zweitrangig. Viele Kommunen bzw. kreisfreie Städte würden dadurch entlastet werden, da sie jährlich Millionenbeträge für ehemalige städtische Beamte zurückstellen müssen. Das Geld fehlt dann im laufenden Finanzhaushalt für andere Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge!
Die unter der Schröder-Regierung wiedereingeführte Bruttolohnanpassung im Jahr 2001 müsste rückgängig gemacht werden und der Nettolohn als Maßstab für die Berechnung der Rente gelten. Mit der Bruttolohnanpassung hat die damalige «rot-grüne» Bundesregierung mit Erfolg Reallohnverluste und Inflation elegant weggerechnet…
Zusammengenommen ließe sich mit diesen Ansätzen und Instrumenten locker wieder ein Rentenniveau von 53 Prozent erreichen – wie zu Zeiten des letzten sozialdemokratischen Bundeskanzlers Helmut Kohl.

* Der Autor ist Stadtverordneter der Kasseler LINKEN und Mitinitiator der AG Betrieb & Gewerkschaft Nordhessen.

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