Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

Bert Brecht hielt nicht viel vom Recht auf geistiges Eigentum. Wir auch nicht. Wir stellen die SoZ kostenlos ins Netz, damit möglichst viele Menschen das darin enthaltene Wissen nutzen und weiterverbreiten. Das heißt jedoch nicht, dass dies nicht Arbeit sei, die honoriert werden muss, weil Menschen davon leben.

Hier können Sie jetzt Spenden
PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 04/2019
Die LINKE und das Polizeiaufgabengesetz
dokumentiert

Die rot-rote Landesregierung in Brandenburg hat ein Polizeigesetz verabschiedet, das in Teilen an Bayerns Polizeiaufgabengesetz erinnert. Am 13.März fand es eine Mehrheit: 44 Abgeordnete stimmten für die Reform, 38 dagegen.
Damit konnte die rot-rote Koalition das Gesetz trotz einer Gegenstimme und einer Enthaltung aus der Fraktion der LINKEN durchbringen. Von der LINKEN enthielt sich Volkmar Schöneburg, ehemaliger Justizminister Brandenburgs; die Abgeordnete Isabelle Vandré lehnte als einzige ab. Anita Tack, ehemalige Gesundheitsministerin, will ihre Kritik weiterhin öffentlich äußern, begründete aber nach der Abstimmung ihre Zustimmung mit der Stabilisierung der Koalition. Ähnlich verhielt sich Margitta Mächtig. Sie meinte auch, dass Gesetz verstoße «gegen verbindliche Datenschutzvorgaben», was von manchen als eine Aufforderung verstanden wurde.
Ein paar Tage vor der Abstimmung hatten zahlreiche Menschen aus verschiedenen Landesverbänden von Sachsen bis Saarland, viele aktiv in Bündnissen gegen die Verschärfung der jeweiligen Landespolizeigesetze, in einem Offenen Brief die Brandenburger Fraktion aufgefordert, nicht zuzustimmen. Vergeblich. Nachstehend Auszüge aus dem Offenen Brief:

«Noch kein einziges Mal hat eine Parlamentsfraktion der LINKEN Einschränkungen von Freiheitsrechten zugestimmt. Dadurch konnte sie sich als glaubwürdige Bürgerrechtspartei profilieren. Diese Glaubwürdigkeit steht aktuell in Brandenburg zur Disposition. Mit großer Sorge beobachten wir, dass die rot-rote Landesregierung ein Polizeigesetz plant, das in Teilen seinem bayerischen Pendant gleicht: Ausweitung der anlasslosen Personenkontrollen, Meldeauflagen im Bereich des Versammlungsgesetzes ohne richterlichen Beschluss, Präventivhaft sowie Kontakt- und Aufenthaltsverbote ohne konkrete Anzeichen einer Straftat, Ausweitung der Speicherzeiten der polizeilichen Videoüberwachung, Bodycams, Erweiterung der Öffentlichkeitsfahndung ins Vorfeld einer vermuteten Straftat und Einsatz von Handgranaten gegen Personen. Jede einzelne dieser Maßnahmen muss für DIE LINKE inakzeptabel sein und bleiben. Die erweiterten Befugnisse der Polizei können nicht nur gegen tatsächliche oder vermeintliche TerroristInnen, sondern auch gegen soziale Bewegungen, Proteste und Streiks angewendet werden. Insbesondere antifaschistisches Engagement, Klima- und Umweltschutzaktivismus umfasst mitunter Aktionsformen des friedlichen zivilen Ungehorsams wie Blockaden oder Besetzungen. Diese sind legitim und eine LINKE darf niemals zu ihrer weiteren Kriminalisierung beitragen.
Ursprünglich sollte im neuen Brandenburger Polizeigesetz auch der Staatstrojaner enthalten sein. Dass der aktuelle Entwurf diesen nicht vorsieht, verhindert zwar eine noch gravierendere Aushöhlung von Freiheitsrechten. Doch gleichzeitig wurde bekannt, dass ein neues Verfassungsschutzgesetz nicht nur die parlamentarische Kontrolle des Geheimdienstes stärken soll, sondern auch eine erhebliche personelle Aufstockung vorsieht. 37 Stellen würden dem Brandenburger Landesamt für Verfassungsschutz zugeschlagen. Was für eine Behörde soll hier gestärkt werden? Der Verfassungsschutz ist ein Repressionsorgan nach links und dank V-Mann- System ein Aufbauprogramm für die organisierte Neonaziszene. Die einzige Konsequenz aus dem NSU-Komplex kann nur – wie es DIE LINKE aus gutem Grund in ihrem Parteiprogramm fordert – die Abschaffung der Behörde sein.
Deshalb appellieren wir an jede Einzelne von euch: Sowohl das neue Brandenburger Polizeigesetz als auch das Verfassungsschutzgesetz muss von Abgeordneten der LINKEN abgelehnt werden! Dies fordern wir im Wissen, dass ein Koalitionsbruch möglich wäre und manche im Falle einer Neuwahl eine Stärkung der rechten Parteien vermuten. Wir tun dies nicht leichtfertig. Jedoch spielt langfristig den Rechten nichts mehr in die Hände, als wenn sich ihre entschiedenste Gegnerin, DIE LINKE, in Regierungsverantwortung bis zur Unkenntlichkeit verbiegt und überflüssig macht.»

Teile diesen Beitrag:

Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen

Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.