von Petra Stanius* und Helmut Born
Betriebsräte als Interessenvertretung der Beschäftigten? Das geht Aldi Süd zu weit. Wenn es schon einen Betriebsrat geben muss, dann kümmert sich die Geschäftsleitung lieber selbst darum, dass alles «richtig» läuft.
Die Unternehmensgruppe Aldi Süd gliedert sich nach eigenen Angaben in dreißig Regionalgesellschaften, die jeweils von einem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer geleitet werden. Einer Regionalgesellschaft sind 50–70 Filialen zugeordnet. Die Regionalgesellschaften sind wiederum aufgeteilt in Verkaufsbezirke (Regionen) mit jeweils vier bis fünf Filialen und insgesamt etwa 50 Beschäftigten.
Aldi Süd ist bekannt als «betriebsratsfreie Zone», als ein Unternehmen, das mit allen Mitteln versucht, betriebliche Interessenvertretungen der Beschäftigten zu verhindern. Ohne einen Betriebsrat (BR) kann die Geschäftsleitung Entscheidungen über Arbeitsverdichtung, unbezahlte Überstunden oder das Heuern und Feuern von Personal ungestört umsetzen.
Im März 2018 aber gründete sich auf dem Gebiet der Regionalgesellschaft Langenfeld der erste Betriebsrat bei Aldi Süd in NRW überhaupt: In der zu Düsseldorf gehörenden Region «Stupplich» – benannt nach dem zuständigen Regionalverkaufsleiter – hatten Kolleginnen aus dem Verkauf hierzu die Initiative ergriffen und die Wahl erfolgreich durchgeführt.
Aldi ging damals nicht gegen die BR-Wahl vor. Das Gremium erhielt vielmehr das ihm zustehende Betriebsratsbüro, der Regionalverkaufsleiter nahm mehrfach an den Sitzungen teil. Die Wahl wurde rechtskräftig.
Die anschließende Phase der Zusammenarbeit dauerte etwa ein halbes Jahr, in welcher das Unternehmen mit dem BR zusammenarbeitete – mehr schlecht als recht, aber immerhin. Als aber im September 2018 Beschäftigte aus der ebenfalls zu Düsseldorf gehörenden Region «Weiss» sich anschickten, einen weiteren Betriebsrat zu gründen, sah die Geschäftsführung offenbar Handlungsbedarf.
Angriff erfolgt verzögert
Aufgrund vorgeblich neuer Erkenntnisse bestreitet Aldi jetzt die Rechtmäßigkeit beider Gremien und verweigert ihnen die Mittel, die Betriebsräten nach dem Gesetz zustehen: Sie erhalten keine Betriebsratsbüros. Die Zeit für die anfallende Betriebsratsarbeit wird vom Lohn abgezogen. Der Besuch von Seminaren ist kaum möglich. Die Abwesenheit vom Arbeitsplatz wertet die Geschäftsführung als unentschuldigtes Fernbleiben, was Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung haben kann.
Die Beschäftigten in den Filialen bekommen den Eindruck, dass Aldi eine wirkliche Interessenvertretung nicht toleriert. Betroffene BR-Mitglieder sprechen von Einschüchterung und Stimmungsmache und einem Klima der Angst. Beide Regionalverkaufsleiter mussten ihren Hut nehmen.
Das Unternehmen vertritt jetzt die Auffassung, dass die Verkaufsbezirke aufgrund fehlender Kompetenzen der Regionalverkaufsleitungen keine betriebsratsfähigen Betriebe seien und möchte «rechtmäßige Mitarbeiterstrukturen». Ein anderes Motiv für den Sinneswandel erscheint näherliegend: Gibt es in einem Unternehmen mindestens zwei lokale Betriebsräte, so ist die Bildung eines Gesamtbetriebsrats gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesamtbetriebsrat wäre zuständig für die gesamte Regionalgesellschaft Aldi Süd Langenfeld – für den Lebensmittel-Discounter offenbar ein Alptraum.
Die Geschäftsleitung forcierte nun die Gründung eines Betriebsrats für den gesamten Verkaufsbereich der Regionalgesellschaft Langenfeld mit ihren etwa 1400 Beschäftigten. Filialleitungen wurden aufgefordert, sich für die Wahl zur Verfügung zu stellen. Die Gewerkschaft dagegen sollte draußen bleiben. Der Vertreterin von Ver.di, die echte Interessenvertretungen der Beschäftigten unterstützt, wurde bei der Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes das Wort verweigert und mit Rauswurf gedroht.
Das von Unternehmensseite geförderte Gremium wurde im März 2019 gewählt, obwohl das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Durchführung der Wahl im Rahmen eines einstweilige Verfügungsverfahrens in diesen Regionen verboten hatte, da dort bereits wirksame Betriebsratswahlen stattgefunden hätten. Die Beschäftigten der Verkaufsbereiche «Stupplich» und «Weiss» waren an der Wahl nicht beteiligt.
Rechtmäßig?
Was sind nun aber betriebsratsfähige Betriebe bei Aldi Süd – hier konkret: bei der Regionalgesellschaft Langenfeld? Das sollte die 8.Kammer des zuständigen Arbeitsgerichts Düsseldorf am 8.Mai 2019 klären.
Voraussetzung für einen betriebsratsfähigen Betrieb ist, dass für diesen Bereich eine einheitliche Leitung existiert, die die wesentlichen Funktionen des Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten ausübt. Das Gericht prüfte, ob dies bei Aldi Süd auf die Filialen, die Verkaufsbereiche (Regionen) oder die Sparte Verkauf der Regionalgesellschaft zutrifft.
Deshalb ging es bei dem Termin im wesentlichen um die Frage, welche Entscheidungskompetenz die RegionalverkaufsleiterInnen und die FilialleiterInnen bei Einstellungen und Entlassungen, der Personalbedarfsplanung, Lohnfortzahlung, Dienstplangestaltung, Festlegung der Kennzahlen, Urlaubsplanung usw. haben. Sind sie im wesentlichen an Vorgaben und Weisungen der übergeordneten Ebene, der VerkaufsleiterInnen, gebunden, so sind ihre Bereiche nicht betriebsratsfähig.
Ungleiche Möglichkeiten
Auffällig war, dass die Unternehmensseite für jeden Punkt sofort das passende Papier parat hatte, um die eigene Darstellung zu untermauern. Der Gegenseite war die Existenz dieser Rundschreiben und Protokolle anscheinend gar nicht bekannt, die alltägliche Praxis bei Aldi wohl eine andere als die papierene. Doch die kam hier nicht zur Sprache.
Unter den etwa dreißig BesucherInnen waren auch Unterstützer des unternehmensnahen «BR», die immer wieder Kommentare in den Saal riefen. Die Richterin rügte sie dafür nicht, sondern widmete im Gegenteil ihre Aufmerksamkeit «Volkes Stimme» und fragte im Einzelfall sogar nach.
Da alle Zeugen entlassen wurden, ohne vorher gehört worden zu sein, erhielt der echte BR keine Möglichkeit, seine Sicht zu begründen, warum die Verkaufsbereiche betriebsratsfähig sind. Drei der benannten Zeugen waren Filialleiter, die Auskunft über die tatsächlichen Kompetenzen der Regionalverkaufsleitung hätten geben können.
Am Ende hielt die Richterin zwei Fragen für relevant. Die eine bezog sich auf Entscheidungsbefugnisse bei der Jahresplanung, die andere darauf, wer über Veränderungen bei der Personalplanung im laufenden Jahr bestimmt.
Nach einer kurzer Beratungspause teilte die Richterin mit, das Gericht tendiere dazu, die Sparte Verkauf der Regionalgesellschaft als betriebsratsfähig einzustufen, somit nicht die Filialen und nicht die Verkaufsbereiche. Damit wäre die Wahl des Betriebsrats in der Region «Weiss» erfolgreich angefochten. Die Wahl des BR der Region «Stupplich» sei dagegen gültig und rechtskräftig. Eine verzwickte Situation.
Die Richterin machte den Beteiligten den Vorschlag, dass alle drei Betriebsräte zurücktreten Während der unternehmensnahe «BR» sofort einverstanden war, haben die beiden kleinen Gremien den Vorschlag inzwischen abgelehnt. Sie wollen ein Urteil, um damit vor das Landesarbeitsgericht ziehen zu können.
Vor der 3.Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf läuft außerdem parallel zu diesem Verfahren die Anfechtung der Wahl des großen «BR» durch mehrere Beschäftigte, die offenbar ebenfalls Zweifel an der Ehrlichkeit dieses Gremiums haben.
Der Kampf um echte Interessenvertretungen der Kolleginnen bei Aldi Süd geht also weiter.
* Petra Stanius arbeitet mit beim Aktionskreis gegen Unternehmerwillkür (AKUWILL).
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