von Christian, Pflegebündnis Hamburg
Vom 3. bis 5.Mai gab es zum zweiten Mal ein bundesweites Vernetzungstreffen der Initiativen und lokalen Bündnisse gegen Pflegenotstand. Es war als Fortsetzung des ersten Treffens im November 2018 in Hamburg gedacht.
Diesmal in Düsseldorf. Dementsprechend waren überwiegend Initiativen aus Nordrhein-Westfalen (NRW) vertreten. Außerdem Hamburg und Berlin. Bayern war nur durch zwei Personen repräsentiert, die zu den dortigen Auseinandersetzungen (Verfassungsklage der Staatsregierung gegen das Volksbegehren) nicht Auskunft geben konnten, weil die maßgeblich Aktiven zu Hause alle Hände voll zu tun hatten. Es fehlten Initiativen aus Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Bremen. Durch zwei Einzelpersonen war Niedersachsen vertreten.
Das Urteil aus Hamburg
Der Zusammensetzung entsprechend war die Konferenz sehr NRW-lastig. Das musste nicht unbedingt ein Manko sein, denn es gab viel Bedarf, die lokalen Initiativen dieses größten Bundeslandes miteinander zu vernetzen. Ein großes Thema dabei war, ob auch in NRW ein Volksbegehren angestrebt werden sollte. Das könnte nach den Ereignissen in Hamburg nun überholt sein: Dort hatte das Landesverfassungsgericht am 7.Mai sein Urteil verkündet, wonach die Länder gar keine Gesetzgebungskompetenz hätten, diese läge beim Bund, der sie auch durch das «Pflegepersonalstärkungsgesetz» wahrgenommen habe.
Interessant an dem Urteil: Die «herrschende Meinung» im juristischen Schrifttum ist genau anders herum, woran Gerichte allerdings nicht gebunden sind. Andere Landesverfassungsgerichte (z.B. Bayern, Bremen, Berlin) könnten zu anderen Urteilen kommen, was ein niedliches rechtliches Kuddelmuddel zur Folge hätte.
Das kann jedoch getrost den Juristinnen überlassen bleiben. Die politischen Folgen sind es, die interessieren. Dieses Urteil ist ein Rückschlag für alle Initiativen und wird auch die Diskussion in NRW beeinflussen. Es ließe sich jetzt darüber diskutieren, ob die Hamburger Initiative einen taktischen Fehler gemacht und das Volksbegehren zu früh eingereicht hat. Diese Diskussion wäre freilich derzeit rein theoretisch.
Wie weiter nach dem Urteil?
Die praktische Frage ist natürlich, wie die Initiativen angesichts dieser Lage weitermachen können. Das führt zu einem Paradox: Dem Hamburger Urteil lässt sich durchaus etwas für die Initiativen abgewinnen. Das Ziel war ja von vornherein, eine bundesweite Gesetzgebung zu einer vernünftigen Personalbemessung zu erreichen. «Volksbegehren» und «Volksentscheid» auf Landesebene sind eine Notlösung, weil es diese Instrumente auf Bundesebene eben nicht gibt. Das Urteil (und möglicherweise die zukünftigen) stellt jetzt klar, wo die politische Verantwortung liegt.
Die Initiativen sind jetzt gezwungen, ihre Instrumentenkästen neu zu sortieren. Das heißt, sich auf ihre Ursprünge zu besinnen. Ursprünglich waren die Initiativen entstanden, um Arbeitskämpfe für Entlastungstarifverträge zu unterstützen. Diese Arbeitskämpfe haben Besonderheiten, die einen zweiten Blick lohnen: Sie stellen eine Forderung auf, die tief in die «unternehmerische Freiheit» eingreift, sie haben Selbstorganisationsstrukturen hervorgebracht und sie setzen das Problem der Kontrolle der Ergebnisse auf die Tagesordnung.
Eine Mischung, die recht explosiv sein kann. Denn es ist vollkommen logisch und einsichtig, dass die Selbstorganisation der Beschäftigten diese Kontrolle durchführen soll. Mag sein, dass das Hamburger Verfassungsgericht den Herrschenden einen schlechten Dienst erwiesen hat. Wichtig dabei ist auch: Der Ver.di-Apparat verhält sich gegenüber der Bewegung an verschiedenen Orten sehr unterschiedlich. Teilweise geht sie über das, was er will, hinaus. Es gibt auch Initiativen, die gegen den Willen von Teilen des Ver.di-Apparats ihre Unterstützungsarbeit leisten.
Weitere Themen des Bundestreffens
Ein weiteres großes Thema der Konferenz waren die geplanten Aktivitäten zur Gesundheitsministerkonferenz im Juni in Leipzig. Dafür ist republikweit durch die Krankenhäuser ein Olympischer Brief unterwegs, der dort im Rahmen einer spektakulären Aktion am 5.Juni übergeben werden soll. Die Rundreise dieses Briefs ist ein Mittel, die Organisationsstrukturen der Beschäftigten und ihr Selbstbewusstsein zu stärken.
In einer AG wurde die Aktion sehr detailliert vorbereitet. Die Unterschriftenrollen werden abgefilmt, was einen Film von ca. 30 Min. Länge ergibt. Die Gesundheitsministerinnen werden zu ihrem Tagungsort durch ein Spalier aus Pflegenden gehen müssen, welche die Unterschriften halten. Zuvor gehen Pflegekräfte durch dieses Spalier – auf einem roten Teppich. Vor den Gesundheitsministerinnen wird dieser schnell eingerollt: Kein roter Teppich für deren Politik.
Eine weitere Aufgabe ist die Gründung von weiteren Initiativen oder lokalen Bündnissen: Es gibt bundesweit mindestens 20 solcher Bündnisse, und an vielen weiteren Orten finden sich nun Beschäftigte und «zukünftige Patientinnen» in Form von Verbänden oder politischen Organisationen zusammen, um etwas für mehr Personal im Krankenhaus zu unternehmen. Anlass ist für viele der Film Der marktgerechte Patient, der die Krankenhauszustände deutlich darstellt und gleichzeitig zur Gegenwehr motiviert – ein Grund, warum viele Bündnisse diesen Film als politisches Instrument einsetzen.
Die Bündnisse haben weitere konkrete, organisatorische Schritte unternommen, um ihre bundesweite Struktur zu festigen. Sie haben sich über ihre lokalen Aktivitäten und Erfahrungen ausgetauscht, was dazu führen wird, dass sich die Handlungsfähigkeit der lokalen Initiativen verbessert.
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