Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 11/2019

Das Europaparlament in den Fußstapfen Kaczynskis
von Andrej Hunko*

Das EU-Parlament ist traditionell nicht eben als Ort ausgewogener geschichtspolitischer Debatten und Resolutionen bekannt. Was sich dieses Parlament aber am 18.September 2019 mit einer erdrückenden Mehrheit von knapp 82 Prozent in der Resolution mit dem Titel «Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas» an Anmaßung, Ignoranz und Geschichtsverdrehung geleistet hat, geht weit über alles bisher dagewesene hinaus.

Dabei ging es nicht nur um die Delegitimierung sozialistischer Versuche im 20.Jahrhundert und um die Relativierung des besonderen Charakters des deutschen NS-Faschismus. Es ging auch darum, das Selbstbild für die eigenen, zunehmend militärisch untermauerten, Weltmachtambitionen zu prägen.

Es ist nicht das erste Mal, dass das EP eine geschichtsrevisionistische Resolution verabschiedet. Schon mehrfach gab es Entschließungen des Parlaments, die sich mit dem historischen Erbe der Sowjetunion und der Aufarbeitung von Stalinismus und «Totalitarismus» beschäftigten. Auffällig ist allerdings, dass sich der Ton der Resolutionen im Laufe der Jahre merklich verschärft hat. So würdigte 2005 ein anlässlich des 60.?Jahrestags des Endes des Zweiten Weltkriegs beschlossener Text noch alle verbündeten Soldaten, «die ihr Leben geopfert haben, sowie derjenigen Nationen, insbesondere der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, der Sowjetunion sowie der anderen verbündeten Staaten, die den Krieg gegen Nationalsozialismus und Faschismus geführt haben».
Eine vergleichbare Passage, die die unglaubliche Leistung der Roten Armee bei der Niederringung des Nazifaschismus zumindest erwähnt, sucht man in der jüngsten Resolution vergeblich. Des weiteren finden sich in der Entschließung von 2005 noch Hinweise auf die Existenz der westeuropäischen faschistischen Diktaturen in Spanien, Portugal und Griechenland, während die aktuelle Resolution das Bild vermittelt, es habe nach 1945 allein in Osteuropa Diktaturen gegeben.
Im Jahr 2008 fand erstmals der deutsch-sowjetische Nichtangriffsvertrag – hier als «Molotow-Ribbentrop-Pakt» – Erwähnung in einer EP-Resolution, allerdings allein mit dem Hinweis, dass durch ihn «Europa in zwei Interessensphären geteilt wurde». Die geschichtsrevisionistische Darstellung der aktuellen EP-Resolution, die den Pakt als Auslöser des Zweiten Weltkriegs hinstellt, war damals noch nicht Teil des Textes. Auch ansonsten hielt sich die 2008er Resolution mit historischen Bewertungen eher zurück. Sehr wohl nannte sie aber «stalinistischen und nazistischen Verbrechen» in einem Atemzug und ohne jede Hierarchisierung.

Einen weiteren Schritt stellte eine Resolution im Jahr 2009 mit dem Titel «Europas Gewissen und der Totalitarismus» dar. Sie wurde als Reaktion auf die im Juni 2008 von prominenten Politikern wie Václav Havel und Joachim Gauck ins Verfahren gebracht, die darin die Ausrufung des 23.August zum «Europäischen Tag des Gedenkens an die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus» forderten.
In der EP-Resolution von 2009 wird zunächst festgestellt, dass «völlig objektive Auslegungen historischer Tatsachen nicht möglich» seien und es «keine objektive Geschichtsschreibung» gebe. Auch sollten «offizielle politische Auslegungen historischer Fakten nicht durch Mehrheitsbeschlüsse von Parlamenten aufgezwungen werden». Dennoch nimmt der Text einen ersten Versuch in diese Richtung vor. Auch wenn in der Entschließung der Nazifaschismus und der Stalinismus relativ unbestimmt als «totalitäre und autoritäre Regime» bezeichnet werden und damit ein Schritt zur Gleichsetzung vollzogen wird, betont der Text noch den «einzigartigen Charakter des Holocaust» und stellt fest, dass «die dominierende historische Erfahrung Westeuropas der Nazismus war». Auch die «faschistischen Regime» in Griechenland, Spanien und Portugal werden noch erwähnt. Diese Zurückhaltungen und Differenzierungen werden nun beiseite gelegt.

Die aktuelle Resolution geht aber noch weiter: Es sei «von entscheidender Bedeutung für die Einheit Europas und seiner Bevölkerung und für die Stärkung der Widerstandskraft Europas gegen die aktuellen Bedrohungen von außen», dass im Sinne des Geschichtsbilds der Resolution gedacht wird. Dieser Aspekt scheint den Autoren so wichtig zu sein, dass er in Punkt I und Punkt L wortgleich doppelt aufgeführt wird.
Mit der «Bedrohung von außen» ist hier insbesondere die vermeintliche Bedrohung durch die Russische Föderation gemeint, deren Geschichtsdiskurs zum Zweiten Weltkrieg als «gefährliche Komponente des Informationskrieges gegen das demokratische Europa» charakterisiert wird. Die EU-Kommission solle dem «entschlossen entgegenwirken», wie immer das auch aussehen soll.
Besonders pikant ist die Erwägung C, die beklagt, dass etwa die Gebiete des heutigen Moldawiens «nicht an Rumänien zurückgegeben worden sind», ein klarer Aufruf zur Verletzung der Schlussakte von Helsinki und des Völkerrechts.

Der 23.August soll künftig auf EU-Ebene und in allen Mitgliedstaaten als «Europäischer Tag des Gedenkens an die Opfer totalitärer Regime begangen werden», die «Lehrpläne und Schulbücher aller Schulen in der EU» sollen entsprechend geändert werden, es wird darauf hingewiesen, «dass es im öffentlichen Raum einiger Mitgliedstaaten (z.B. in Parks, auf Plätzen oder in Straßen) noch immer Denkmäler und Gedenkstätten gibt, die totalitäre Regime verherrlichen». Ob damit etwa das sowjetische Ehrenmal im Berliner Tiergarten gemeint ist, das den gefallenen Soldaten der Roten Armee gewidmet ist, bleibt offen. Nachdem die Rolle der Roten Armee aus den EP-Resolutionen und Gedenkveranstaltungen getilgt wurde, scheint es nur eine Frage der Zeit zu sein, bis die entsprechenden Denkmäler auch aus dem öffentlichen Raum entfernt werden.

Die Resolution des EU-Parlaments fällt nicht zufällig in eine Zeit, in der sich die EU anschickt, militärische Weltmacht werden zu wollen. Mit PESCO und dem Europäischen Verteidigungsfonds sind die entsprechenden Grundlagen gelegt. Die «Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas» schafft dafür das entsprechende Geschichtsbild, historische Fakten hin oder her. Einige zustimmungsfähige Passagen in der Resolution, die noch eilig von einigen Sozialdemokraten eingebracht wurden und etwa den wachsenden gegenwärtigen Rassismus verurteilen, ändern nichts an diesem Grundtenor.
Man fragt sich, wie es möglich ist, dass 82 Prozent der Abgeordneten zustimmten. Einzig die Linksfraktion GUE/NGL stimmte einmütig dagegen, aus Deutschland gab es neben den Linken noch eine Gegenstimme aus der SPD. Keine von den Grünen oder einer anderen Partei. Martin Sonneborn von DIE PARTEI änderte nachträglich noch verschämt seine ursprüngliche Zustimmung.
Mit Blick auf die anstehenden Debatten zum 75. Jahrestag zur Befreiung vom Hitlerfaschismus darf man sich auf einiges gefasst machen. Man muss nicht die Verbrechen des Stalinismus, die sich bekanntlich auch gegen die Träger der Oktoberrevolution richteten, leugnen, um entschieden dieser neuen Welle des Geschichtsrevisionismus entgegenzutreten und die «Grundtorheit des Jahrhunderts» (Thomas Mann), den Antikommunismus, zu verurteilen.

* Der Autor ist seit 2016 europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

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