Normangleichende Genitaloperationen an Minderjährigen müssen verboten werden!
von Ilona Herrmann
Seit den 1950er Jahren ist es medizinische Praxis, normangleichende Operationen an Genitalien von intergeschlechtlichen Kindern durchzuführen, in den meisten Fällen ohne medizinische Notwendigkeit.
Diese Praxis wird seit Jahrzehnten von Betroffenen und MenschenrechtsaktivistInnen als Körperverletzung und Genitalverstümmelung kritisiert.
Kein vernünftig denkender Mensch bezweifelt, dass Menschenrechte unteilbar sind. In Artikel 2 des Grundgesetzes wird allen Menschen körperliche Unversehrtheit zugesichert. Auch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention gebietet, dass die menschliche Persönlichkeit in ihrer Individualität und Integrität zu schützen ist. Trotzdem werden in 21 EU-Mitgliedsländern operativ-kosmetische Veränderungen an inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen von Kindern praktiziert. Nur in Malta und Portugal sind solche Standardnormangleichungen verboten.
Die Existenz von Intersexualität wurde über Jahrzehnte totgeschwiegen, die betroffenen Familien von den Ärzten mit einem Tabu belegt. Niemand sollte erfahren, dass ihr Kind anders ist. Was nicht passte, wurde passend zurechtgeschnitten. Das normative Menschbild, wie Frau und Mann zu sein haben, durfte nicht ins Wanken geraten.
Ein langer Kampf
Die Intersex-Bewegung ist ein Vierteljahrhundert alt.
Seit Mitte der 90er Jahre schließen sich intergeschlechtliche Menschen in Europa und weltweit zusammen. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen haben den Mut gefunden, ihre Stimmen zu erheben und aufzuzeigen, welche körperlichen und seelischen Schäden irreversible Operationen der Geschlechtszuweisung bewirken können. Viele verloren durch diese Eingriffe ihre sexuelle Sensibilität und kämpften ein Leben lang mit den Folgen. «Um dies tun zu können, mussten sie Geheimhaltung, Scham, Pathologisierung und Selbst-Pathologisierung und auch die enorme Wissenslücke der Gesellschaft über die Probleme (oder sogar die bloße Existenz) von intergeschlechtlichen Menschen überwinden. Solche Herausforderungen waren – und sind immer noch – schwer zu überwinden.»*
Im Oktober 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht der Klage einer intergeschlechtlichen Person stattgegeben und betont, dass Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts geschützt sein müssen. Das Personenstandsrecht müsse einen weiteren positiven Geschlechtseintrag neben weiblich oder männlich zulassen. Seit Januar 2019 gilt «divers» als dritte Option für den Geschlechtseintrag. Darüber hinaus hat sich für Intersexuelle jedoch nichts verändert. Im Gegenteil, trotz der Überarbeitung der medizinischen Leitlinien, in denen 2005 festgestellt wurde, dass Varianten der Geschlechtsentwicklung keine Krankheit sind, haben sich die normangleichende Operationen an intergeschlechtlichen Minderjährigen nicht verringert. Das geht aus einer Studie hervor, die im Auftrag der Universität Bochum die Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamts auswertete. Danach wurden zwischen 2005 und 2016 im Schnitt jährlich 1871 «feminisierende» oder «maskulinisierende» Operationen durchgeführt. 2016 lag die Zahl bei 2079 solcher Operationen.
Auch im Bericht «Zum Wohle des Kindes? – Für die Rechte von Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale in Dänemark und Deutschland» aus dem Jahr 2017 dokumentierte Amnesty International «die Menschenrechtsverletzungen, denen Kinder und Erwachsene mit Variationen der Geschlechtsmerkmale ausgesetzt sind, insbesondere die Verletzung des Rechts auf Privatleben, des Rechts auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Anerkennung vor dem Gesetz. Diese Menschenrechtsverletzungen werden im Rahmen von invasiven und irreversiblen ‹Normalisierungs›-Operationen und anderen ärztlichen Praktiken begangen, bei denen es sich nicht um Notfallmaßnahmen handelt. Der Staat scheitert daran, die Menschen gegen solche Verstöße zu schützen.»
Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD erklärt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, «dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind».
Ein Gesetzentwurf mit Fallstricken
Im Januar 2020 legte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vor, der geschlechtsverändernde Operationen an Kindern unter 14 Jahren verbieten soll. Solche Operationen waren jedoch noch nie erlaubt! Daher ist es überfällig, dass Säuglinge, Kinder und Jugendliche vor Genitalverstümmelungen und Kastrationen geschützt werden.
Im Entwurf ist die Beschneidung von Jungen ausdrücklich ausgenommen, sie war vom Bundestag in namentlicher Abstimmung am 12.12.2012 legalisiert worden. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Landgerichts Köln vom Juni 2012 über eine misslungene, religiös begründete Vorhautbeschneidung. Das Gericht wertete die Beschneidung als Körperverletzung und damit als strafbar und illegal, weil sie den Körper des Kindes «dauerhaft und irreparabel verändern» würde. Von den 620 Mitgliedern des Bundestags stimmten nur 100 gegen eine Legalisierung dieser Körperverletzung. 120 weibliche Abgeordnete stimmten für Beschneidung am Genital von Jungen. Unfassbar!
Der neue Gesetzesentwurf geht auch nicht darauf ein, wie das Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern überwacht und bei Verstoß eine Strafverfolgung eingeleitet werden soll. Betroffenenverbände fordern eine Entschädigung für teilweise lebenslange Folgen wie psychische Traumata und körperliche Beeinträchtigungen. Auch die ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen.
Darüber hinaus will der Gesetzentwurf Jugendlichen ab Vollendung des 14.Lebensjahrs eine Mitbestimmung über eine geschlechtsnormierende Operation zugestehen, unter Einbeziehung des Familiengerichts. Damit wird jedoch deutlich, dass das Gesetz nicht vorrangig Inter-Geschlechter entstigmatisieren und anerkennen, sondern weiter an der Normierung von binären Geschlechtsmerkmalen männlich und weiblich festhalten will. Mit der vorgeschlagenen Regelung wird suggeriert, dass sich Jugendliche nicht mit ihren normabweichenden körperlichen Geschlechtsmerkmalen und Aussehen identifizieren könnten. Ein falsches Signal an Pubertierende. Ob männlich, weiblich oder inter, in der Pubertät ringen fasst alle Jugendliche mit den körperlichen Veränderungen. Deshalb ist es wichtig, Jugendlichen zu erklären, dass es okay ist, nicht den Geschlechterstereotypen entsprechen zu müssen.
Um intergeschlechtliche Menschen vor Misshandlung und Diskriminierung zu schützen, ist eine umfassende gesellschaftliche Aufklärung nötig. 1,7 Prozent der Weltbevölkerung sind «zwischengeschlechtlich», das sind genauso viele, wie es rothaarige Menschen gibt. Eine Ursache von Stigmatisierung ist, dass Intergeschlechtlichkeit den meisten unbekannt ist, was Unsicherheit hervorruft. Gesellschaftliche Ansichten werden sich erst dann ändern, wenn Intersexualität im Biologieunterricht gleichbehandelt wird. Wer mit Menschen nicht intim verkehrt, erkennt am Aussehen der Personen nicht, ob sie intersexuell sind. Ziel muss die Befreiung von heteronormativen Geschlechterrollenklischees sein.
*Aus einer Broschüre von OII Europe, Organisation Intersex International Europe e.V.
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