Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 04/2020

Wenn wir uns gesundheitlichen Risiken aussetzen sollen, wollen wir mitreden
von Angela Klein

Wir dürfen wieder Bücher kaufen und in den Zoo gehen, ab dem 4.Mai auch wieder zum Friseur, sollen aber Masken tragen, und die Kneipen bleiben geschlossen, ebenso die Schulen bis auf die Klassen, die zu einem Abschluss führen.


Und was ist mit öffentlichen Versammlungen? Was ist mit dem 1.Mai? Was ist mit dem Kulturbetrieb?
Die letzten Wochen haben viele Ungereimtheiten bei den von Bund und Ländern verhängten Kontaktsperren offengelegt. Die zentralen Empfehlungen der medizinischen Institute: Abstand halten und Hände waschen, waren keineswegs durchgängig Richtschnur dafür. Beschäftigte in der Logistik, in den Pflegeheimen und Krankenhäusern etwa konnten sie mangels Schutzkleidung und Personal nicht einhalten. Hier ist keine Bundes- und keine Landesregierung dazwischen gegangen und hat Auflagen gemacht oder für Schutz und Entlastung des Personals gesorgt.
In der Folge sind vor allem Altenpflegeheime wie in Würzburg und Wolfsburg, aber auch in Köln-Rodenkirchen, zu Virenschleudern geworden sind. Auch Krankenhäuser mussten geschlossen werden. Die Industrie und alles, was mit Transport zu tun hat, durfte selbständig bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen weitergemacht wird – im Gegensatz zum Einzelhandel, dem Schließungen einfach verordnet wurden.
Im öffentlichen Raum wurde die Rasenmähermethode angewandt und alles über einen Leisten geschlagen – mit geradezu grotesken Folgen: In den Bus darf man sich drängeln, aber am Baldeneysee in Essen durfte/darf man sich nicht auf die leere Tribüne setzen, in Oberhausen darf man im Park spazieren gehen, aber nicht sich auf der Wiese niederlassen. Im Englischen Garten in München darf man nicht allein auf der Parkbank sitzen und lesen – auf dem Fahrrad darf man es. Kein Hamburger darf die Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern überschreiten, um die Zeit im Wochenendhäuschen am See zu verbringen – obwohl er oder sie da allein auf weiter Flur wäre. Und wer an der Grenze zu Sachsen ein Auto mit dem falschen Nummernschild hat, wird zurückgeschickt. Die Kleinstaaterei blüht – in Deutschland wie in Europa – und das Denunziantentum auch. Und natürlich hagelt es Bußgelder.
Nebenbei wird die Versammlungfreiheit kassiert: Die Demonstrationen der Seebrücke, der Aktionstag der Fridays for Future, die Ostermärsche wurden mit wenigen Ausnahmen verboten, obwohl die Demonstrierenden peinlich darauf geachtet hatten, dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Diese Zeilen wurden eine Woche nach Ostern geschrieben – wie lange dieser Irrsinn anhält, weiß niemand.

Diktatur der Virologen?
Die Bundeskanzlerin zieht einen Teil ihrer Autorität und des neu gewonnenen Vertrauens der Bevölkerung aus der Tatsache, dass sie sich auf das Urteil der Wissenschaft stützt. Diktatur der Virologen!, schreien sogleich welche. Schön wär’s. In ihrer Ansprache vor Ostern verkündete die Kanzlerin, sie werde die Empfehlungen der Leopoldina zur Richtschnur ihre Handelns machen. Die Leopoldina in Halle hat den Rang der Nationalen Akademie der Wissenschaften, sie ist eine überaus konservative Einrichtung, die z.B. in wirtschaftspolitischer Hinsicht immer noch die Schuldenbremse empfiehlt.
Aber Ökonomie ist das eine, Gesundheit das andere – auch im bürgerlichen Denken. Mindestens in Teilen davon; die Durchökonomisierung des Gesundheitswesens, wie sie die Neoliberalen in den letzten Jahrzehnten durchgesetzt haben, ist in der DNA des Kapitalismus nicht unbedingt eingeschrieben. Die Leopoldina also empfahl in ihrer Stellungnahme vom 13.April:
«Für die Akzeptanz und Umsetzung getroffener Maßnahmen ist eine auf Selbstschutz und Solidarität basierende intrinsische Motivation wichtiger als die Androhung von Sanktionen …
Die staatlich verordneten Maßnahmen … ziehen Einschränkungen anderer Rechtsgüter nach sich. Diese dürfen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht ausgeblendet, sondern müssen in einer Gesamtabwägung mit betrachtet werden … So wäre etwa eine vorbeugende Segregation einzelner Bevölkerungsgruppen, beispielsweise älterer Menschen, allein zu deren eigenem Schutz als paternalistische Bevormundung abzulehnen …
Die Wiedereröffnung der Bildungseinrichtungen sollte so bald wie möglich erfolgen … Da die Jüngeren im Bildungssystem mehr auf persönliche Betreuung, Anleitung und Unterstützung angewiesen sind, sollten zuerst Grundschulen und die Sekundarstufe I wieder schrittweise geöffnet werden … [eine] Rückkehr zum gewohnten Unterricht in höheren Stufen des Bildungssystems [sollte] später erfolgen…»

Am Risiko orientieren
Die Chefs der Länderregierungen setzen sich über derlei Empfehlungen großzügig hinweg. Wie es derzeit aussieht, bleibt es beim allgemeinen Versammlungsverbot – obwohl das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag gegen ein Demonstrationsverbot in Gießen teilweise stattgegeben und Verhältnismäßigkeit angemahnt hat: Es gebe «einen Entscheidungsspielraum», die allgemeinen Verbotsverfügungen bedeuten noch nicht, dass auch jede einzelne Veranstaltung damit automatisch verboten ist.
Durchgängig empfehlen inzwischen Gesundheitsinstitute ebenso wie Wirtschaftsinstitute den schrittweisen Übergang einer am jeweils aktuellen Risiko orientierten Strategie, verbindliche Vorgaben zur Verwendung von Schutzausrüstung, koordinierte, großflächtige Testungen, Sicherung von Produktionskapazität für Impfstoffe und Medikamente in Deutschland, Lockerung von Beschränkungen, die hohe soziale oder psychische Belastungen implizieren.
Also: weg von der Rasenmähermethode, besonderes Augenmerk und Maßnahmen auf die Stellen, die Hotspots sind oder es werden können. In Berlin waren das Diskotheken, in Gangelt der Karneval, in Ischgl Ballermann, in Bergamo der Fußball – hier sind Verbote weiter angebracht. Krankenhäuser und Altenheime, aber auch Logistikbereiche wie der Versandhandel brauchen hingegen mehr Schutzausrüstung und mehr und besser bezahltes Personal.

Wir wollen mitreden
Was, nebst deutlich mehr Tests, für einen Exit wirklich flächendeckend nottut – und worüber die Landesregierungen kein Wort verlieren –, sind Auflagen für die Wiederaufnahme der Arbeit: In allen Betrieben und Büros die Abstandsvorschriften einhalten und Schutzbekleidung austeilen – und das auch kontrollieren!
Unter solchen Bedingungen kann auch der Kulturbetrieb wieder aufgenommen werden. Warum soll es nicht möglich sein, bei Konzert- und Theateraufführungen oder in Kinos nach dem Beispiel des Bundestags nur jeden dritten Platz zu besetzen? In Ausstellungen (oder Gaststätten) je nach Platz nur eine begrenzte Anzahl von Menschen auf einmal einzulassen? In den Zügen der Deutschen Bahn, vor allem in den traditionell überfüllten Regionalzügen, kann die Zahl der Reisenden kontingentiert werden – jeder Nebensitz muss frei bleiben. Dafür fahren die Züge in kürzerem Takt, um alle Reisenden mitzunehmen. Dann würden sie auch nicht mehr leer fahren (das Fahrgastaufkommen ist in der kritischen Zeit März/April um 90 Prozent gesunken!). Und es würden schon mal Vorbereitungen für die Zeit nach Corona getroffen, mit einem höher getakteten Personenverkehr, der die Autos von der Straße holt. Für den ÖPNV gilt dasselbe.
Wer das durchsetzen soll? Wer wäre dazu besser in der Lage als die abhängig Beschäftigten in den jeweiligen Betrieben? Sie müssen sich das Recht erstreiten, Verstöße gegen die Schutzbestimmungen ohne Nachteile für sich anzeigen und auf rascher Abhilfe bestehen zu können. Der Schutz der Gesundheit hat Vorrang – dieser Grundsatz darf nicht vor dem Werkstor enden. Auch der DGB hat die Bedeutung des Gesundheitsschutzes in den Betrieben lange genug übersehen. Was wir brauchen sind weitreichende Rechte für Betriebsräte und Vertrauensleute, über die Einhaltung des Gesundheitsschutzes zu wachen und ihn nötigenfalls auch gegen die Geschäftsleitung durchzusetzen.
Für ein Verbot der 1.-Mai-Demos hingegen gibt es keinerlei medizinische Grundlage. Dieses Verbot lassen wir uns nicht bieten.
Mehr denn je gilt: Heraus zum 1.Mai!

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