Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 09/2020

ALLE Werkverträge gehören verboten!
von Rolf Geffken

Nun werden Werkverträge in der Fleischindustrie verboten. Wirklich? Und selbst wenn: Was be­deutet das für Werkverträge in anderen Branchen ? Und wird mit diesem Gesetz vielleicht der Grundstein gelegt für Gerichtsurteile, mit denen auf Dauer Werkverträge für alle Branchen legalisiert werden, weil diese – wenn – ganz hätten verboten werden müssen, die Bundesregierung sich aber nicht traut, sie bspw. auch für die Autoindustrie zu verbieten?

Werkverträge gab es vor 30 Jahren nicht. Niemand wäre auf die Idee gekommen, willkürlich ganze Abteilungen oder gar nur Arbeitsschritte als «Unternehmen» zu «verselbständigen», damit die Arbeitnehmer dort als «Fremdpersonal» billiger beschäftigt werden können. Niemand. Damals galt der vom 7.Senat des Bundesarbeitsgerichts hochgehaltene Grundsatz der «Einheit der Belegschaft» noch was.
Doch dann kam Professor Volker Rieble und organisierte einen allmählichen Sinneswandel der «herrschenden Meinung» unter Juristen. Heute sind Werkverträge, vor allem in der Autoindustrie, durchweg von der Rechtsprechung anerkannt. So hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zuletzt bei Klagen gegen den Automobilkonzern VW Bereiche und Arbeitsschritte wie «Bereitstellung», «Fahrzeugaufbereitung», «Sitztechnik», «Logistik» und andere als ohne weiteres «absonderungsfähig» und damit Werkverträgen zugänglich bezeichnet. Vor allem unter den Begriff angeblicher «Logistik» werden alle möglichen Tätigkeiten subsumiert, sogar solche, bei denen auch Stammbeschäftigte eingesetzt werden, z.B. der Einsatz von Routenzügen an der Produktionslinie und der Einsatz von Gabelstaplerfahrzeugen.
Weit über die Leiharbeit hinaus werden in der Industrie durch den Einsatz von Werkverträgen inzwischen bis zu 50 Prozent der Arbeiten von Werkvertragsbeschäftigten erledigt. Die Fleischindustrie ist nur die Spitze eines weit in die gesamte industrielle Produktion hineinreichenden Phänomens.
Und das ist das Problem: Alle Werkverträge gehören verboten, weil alle Werkverträge die Belegschaften spalten und damit das Arbeitsrecht aushöhlen. Alle! Nun meint Herr Heil einen «ersten» Schritt mit dem Verbot der Werkverträge in der Fleischindustrie gemacht zu haben. Doch seine Differenzierung zwischen Fleischindustrie und anderen Branchen ist eine Steilvorlage für die gesamte Unternehmerschaft. An dieser Differenzierung wird das Gesetz rechtlich scheitern und damit werden Werkverträge auf viele weitere Jahre hinaus «legalisiert» werden. Mindestens aber wird der Einsatz «konzerneigener» Werkvertragsfirmen gestattet werden. Doch das ist reine Augenwischerei, denn in der Autoindustrie wird der Einsatz bereits jetzt von konzerneigenen «Dienstleistern» durchgeführt, wie die Beispiele Autovision, VW Services Group, SITECH und andere zeigen. Tönnies bereitet bereits den «Einsatz» seiner Unternehmen vor. Was sagt der Minister Heil dazu?
Das Verbot von Werkverträgen muß auf alle Branchen ausgedehnt werden, und zwar paradoxerweise selbst dann, wenn es auch nur in der Fleischindustrie Bestand haben sollte. Sonst droht die totale Legalisierung der Werkverträge!

www.drgeffken.de

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