Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 10/2020

Warum versagen die Aufsichtsorgane?
von David Stein

Im Sommer 2018 erklärte Markus Braun, der Vorstandsvorsitzende der Wirecard AG, vor der Presse: «Wir werden mit Wirecard in ganz andere Dimensionen vordringen.» Er zielte auf einen Börsenwert von 100 Milliarden Euro. Zu dem Zeitpunkt hatte das Fintech-Unternehmen bereits einen höheren Börsenwert als Deutsche Bank und Commerzbank zusammen.

Inzwischen ist vom gefeierten Börsenstar, der in den wichtigsten deutschen Aktienindex DAX aufgestiegen war, nur noch ein Scherbenhaufen übrig und Braun in Untersuchungshaft.
Der Schuldenstand des pleite gegangenen Zahlungsabwicklers beläuft sich derzeit auf 3,2 Mrd. Euro. Für Aktionäre und Banken, die Wirecard Kreditlinien eingeräumt haben, ein Totalverlust. Der fiktive Börsenwert, der im Casinokapitalismus ohnehin nichts mehr mit dem wahren Wert eines Unternehmens zu tun hat, hat sich in Luft aufgelöst. Angebliche Milliardenguthaben in Asien haben sich als Scheinbuchungen mit gefälschten Bestätigungen angeblicher Treuhänder herausgestellt. Geschäfte mit Drittunternehmen bei der Zahlungsverkehrsabwicklung, die Wirecard gemacht haben will, haben nie stattgefunden.
Die Strukturen waren nicht auf Transparenz ausgelegt: Gelder innerhalb des Konzerns wurden auf hunderten Konten hin- und hergeschoben, Tochterfirmen, darunter viele ohne Geschäftsaktivität, bekamen über 2 Mrd. Euro geliehen, die dann in fremden Taschen versickert sind.
Der Zahlungsdienstleister, einst von Anlegern und der Politik als deutsche Antwort auf Amazon und Google hochgejubelt, finanzierte sich in einer Art Schneeballsystem über Kredite von Banken und dem Geld der Investoren. Die Umsätze im realen Geschäft konnten die Schere zwischen Erträgen und Aufwand immer weniger ausgleichen. Nun stellt sich heraus, dass das Kerngeschäft von Wirecard keineswegs die Abwicklung des Zahlungsverkehrs von «guten Adressen» im Handel, Aldi oder TUI, war, sondern das Geschäft, mit dem Wirecard einst angefangen hat und groß geworden ist?: die Zahlungsabwicklung für das Rotlichtmilieu und weltweit für das geldwäscheträchtige Online-Glücksspiel, wo Wirecard Risikoaufschläge kassieren konnte.
Immer wieder gab es Vorwürfe, dass es bei Wirecard nicht mit rechten Dingen zugehen würde. Dabei stand das undurchsichtige Asiengeschäft im Mittelpunkt. Die Wirtschaftswoche berichtete darüber bereits 2017 sehr präzise. Der LINKEN-Abgeordnete Fabio De Masi, für die Fraktion im Finanzausschuss des Bundestags, war der einzige, der im Parlament immer wieder kritische Fragen zu Wirecard stellte.
Die Financial Times tat sich in den letzten Jahren mehrfach mit kritischer Berichterstattung hervor. Sie wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Instrument von Spekulanten auf fallende Kurse interpretiert, die von Kurseinbrüchen im Rahmen von Leerverkäufen profitieren wollten, erstattete deshalb Strafanzeige gegen den Financial-Times-Journalisten und verhängte Anfang 2019 ein Leerverkaufsverbot. Leerverkäufer konnten somit keine Gewinne mit den fallenden Kursen mehr machen. Den Vorwürfen auf den Grund gegangen ist die BaFin nicht.
Die negative Berichterstattung riss jedoch nicht ab, was fallende Kurse des Konzerns zur Folge hatte. In ihrer Gegenstrategie beauftragte Wirecard die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, das Asiengeschäft zu prüfen, in der Gewissheit, dass diese aufgrund der intransparenten und vor Ort kaum beaufsichtigten Aktivitäten nichts Negatives finden würde. Der KPMG-Bericht durchkreuzte diese Strategie jedoch. Ihre Wirtschaftsprüfer stellten nämlich fest, dass die Herkunft von etwa 1 Mrd. Euro in der Bilanz nicht nachweisbar war. Dies war für die Abschlussprüfer Ernst & Young (EY) dann Anlass, beim Jahresabschluss 2019 genauer hinzuschauen. Sie kamen auf eine Fehlposition von 2 Mrd. Euro im Asiengeschäft. Damit war das Ende von Wirecard besiegelt. Am 25.Juni musste ein Insolvenzantrag gestellt werden.

Die Suche nach Schuldigen
Seither ist die Aufregung über den «Wirecard-Skandal» an der Börse und in den Medien groß. Die Suche nach Schuldigen hat begonnen, die durch Wegschauen oder Fehleinschätzungen die «Aktienkultur» oder die «Integrität des Finanzplatzes Deutschland» beschmutzt und tausende Investoren und Kleinanleger um ihr Geld gebracht haben. Dass dem Staat Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe durch die Lappen gehen und mehrere tausend Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren, bleibt dabei unerwähnt.
Ein solcher Scherbenhaufen war nur möglich, weil gleich mehrere Kontrollmechanismen versagt haben: An erster Stelle wäre da die Rolle des Jahresabschlussprüfers EY zu nennen, der seit 2011 die Jahresabschlüsse testierte, ohne irgendwelche Auffälligkeiten zu bemerken. Und natürlich auch die BaFin.
Bei der Wirecard-Gruppe handelt es sich um eine Unternehmensstruktur, die nicht in toto einer laufenden Aufsicht durch die BaFin unterworfen ist. Dies ist nur bei der Wirecard Bank AG, einer Tochter der Wirecard AG, der Fall. Eine Gesamtschau der Aufsicht auf das Unternehmen gab es aufgrund dieses Konstrukts nicht. Die Gruppe wurde von der BaFin fälschlicherweise als Technologiekonzern eingestuft und nicht als Finanzunternehmen. Sie hat sich dadurch selbst der Instrumente beraubt, bei der Beaufsichtigung mehr Licht in’s Dunkel zu bringen. Statt das Geschäft von Wirecard zu verstehen und die notwendigen Maßnahmen zu treffen, haben viele BaFin-Mitarbeiter, wie nun herauskommt, aufgrund ihres Insiderwissens mit Wirecard-Aktien spekuliert.
Der Fall Wirecard ist nicht der erste Skandal, den die BaFin nicht verhinderte. Ähnlich war es bei der Hypo Real Estate, die während der Finanzmarktkrise 2008 mit 21 Mrd. Euro gerettet werden musste. Auch damals tat sich eine Aufsichtslücke auf und die BaFin verteidigte sich genauso wie heute: Sie sei nur für die Deutsche-Bank-Tochter der Hypo Real Estate zuständig gewesen, nicht für den Konzern insgesamt.
Im Rahmen der Aufarbeitung des Skandals sind Finanzministerium, Kanzleramt und Wirtschaftsministerium seit Juni kritischen Fragen der Opposition im Finanzausschuss des Bundestags ausgewichen. Die drei Ministerien haben dabei versucht, die Verantwortung den jeweils anderen in die Schuhe zu schieben.
Die Opposition wurde nur scheibchenweise informiert; die Ministerien haben sich zudem auf Verschwiegenheitspflichten berufen. Die Opposition hatte die Nase von dieser Hinhaltetaktik bald voll und konnte im September die notwendigen Stimmen von über 25 Prozent der Abgeordneten zusammenbringen, um den von der Fraktion DIE LINKE schon immer geforderten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten. Ausweichmanöver der Bundesregierung sind da nicht mehr so leicht möglich, da die von einem Untersuchungsausschuss geladenen Personen wie Zeugen aussagen müssen.
Der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz muss nun befürchten, dass ihn die Aufarbeitung des Falls, den er von seinem Vorgänger, dem damaligen CDU-Finanzminister Schäuble, geerbt hat, noch im Bundestagswahlkampf einholen wird. Deshalb drückt Scholz aufs Tempo. Regulatorische Defizite werden jetzt eingestanden. Er will so schnell wie möglich «härtere Gesetze» in den Bundestag einbringen, die ganzen Aufsichtsinstrumente der BaFin schärfen und die «Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern effizienter aufstellen».

Lehre Nr.1 – Kungeln mit der Aufsicht
Die Diskussion um die Aufarbeitung läuft allerdings nach dem gleichen Muster wie bei früheren Finanzskandalen auch: die Gesetzgebungsmaschinerie wird inganggesetzt, unklare Zuständigkeiten und Regelungslücken zu beseitigen versucht. Wenn es ganz hart kommen sollte, müssen zusätzlich symbolisch einige Köpfe rollen, im vorliegenden Fall vielleicht der Kopf von BaFin-Präsident Hufeld.
Damit glauben Regierung und Parlament, ihre Schuldigkeit getan zu haben. Ein Irrtum.
Spannender ist der Nährboden, auf dem solche Super-GAUs gedeihen können. Bei Finanzskandalen ist immer eine Konstante feststellbar: Es gibt keinen von ihnen, der ohne gravierende Defizite bei der Umsetzung von Gesetzen auskäme. Aufsichtsbehörden wie die BaFin, deren Führungsspitze und Beschäftigte verstehen sich in ihrem Vorverständnis mehrheitlich nicht als Finanzpolizei, was sie von Gesetzes wegen eigentlich sein müssten, sondern legen in ihrer Arbeit eine ausgesprochen nachsichtige Haltung gegenüber den Beaufsichtigten und ihren Geschäftsaktivitäten an den Tag. Selbst gut gemachte Gesetze verpuffen, wenn von ihnen kein Gebrauch gemacht wird. Staatliche Eingriffe durch Verwaltungsakte sind für die Aufsicht immer das letzte, in der Praxis selten genug angewandte Mittel.
Der abgenutzte Lobbyistenvorwurf der «staatlichen Überregulierung» ist für Ministerien und Aufsicht noch immer ein Schreckgespenst. Der Grund: es gibt gemeinsame Schnittmengen im Bewusstsein und vielfach eine Nähe bei der Herkunft von Aufsehern und Beaufsichtigten. Ihr gemeinsames Credo: der Markt wird’s schon richten. Präventive Steuerung des Staates ist ein Übel und nur ausnahmsweise für den Notfall richtig. Was in der Realität dann heißt: eingreifen, wenn die Hütte bereits brennt und wenn es zu spät ist.
Solange das Problem eines in den Köpfen festgebrannten Neoliberalismus auf Leitungsebene, bei der Rekrutierung von Mitarbeitern oder als Beförderungskriterium in deutschen Aufsichtsinstitutionen – gleich ob es sich um die Finanzmarktaufsicht oder die Gewerbeaufsicht für die fleischverarbeitende Industrie handelt – nicht angepackt wird, wird sich nicht viel ändern. Es sollte also, auch in den Medien, anstelle von Versäumnissen bei der «Aktienkultur» von der verkorksten «Aufsichtskultur» in Deutschland gesprochen werden, die so selbst in den USA unvorstellbar wäre.

Lehre Nr.2 – Landschafts­pflege in der Politik
Der kriminelle Abgrund, der sich um den bankrotten Finanzdienstleister Wirecard auftut, wird immer tiefer. Der Vorstandsvorsitzende Markus Braun und zwei Ex-Manager sind in U-Haft. Der Vorstand für das operative Geschäft in Asien, Jan Marsalek, der in den Medien als Schlüsselfigur der kriminellen Aktivitäten gilt, befindet sich auf der Flucht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Bilanzfälschung, Marktmanipulation und Geldwäsche gegen die Führungskräfte des Konzerns.
Das Delikt des gewerbsmäßige Bandenbetrugs wurde einst vom Gesetzgeber geschaffen, um die organisierte Kriminalität, also die Aktivitäten der Mafia, besser zu bekämpfen. Und um nichts anderes handelte es sich bei Wirecard. Die Strukturen der organisierten Kriminalität und seiner Akteure sind kein illegaler Fremdkörper dunkler Mächte, der nicht zu den Strukturen im Kapitalismus des 21.Jahrhunderts passt. Im Gegenteil.
Die organisierte Wirtschaftskriminalität im Finanzsektor betätigt sich auf den Märkten ebenso wie ein an Kapitalakkumulation und Profitmaximierung ausgerichtetes, legal handelndes Wirtschaftsunternehmen, allerdings unter Einsatz von Kapital, das illegal, hier durch Betrug, erwirtschaftet wurde.
Die Täter im weißen Kragen suchen über ihre Netzwerke die Nähe und Kooperation mit der Politik. Mit Erfolg. Die Kanzlerin hat noch im September 2019, als Berichte über Unregelmäßigkeiten bei Wirecard schon vier Jahre lang im Umlauf waren, auf einer Chinareise für den Konzern geworben. Eingefädelt hatte dies die Lobbyfirma Spitzberg Partners des ehemaligen Wirtschafts- und Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg, der Wirecard zwischen 2016 und 2020 beraten hat. Finanzstaatssekretär Jörg Kukies, ein früherer Banker bei Goldman Sachs, traf sich noch im November 2019 zum vertraulichen Gespräch mit Wirecard-Chef Braun. Nicht im Ministerium. Er machte Braun seine Aufwartung im Unternehmen.
Weitere hochrangige deutsche und österreichische Politiker, vorwiegend vom rechten Rand des politischen Spektrums, standen in engem Kontakt zu Wirecard oder waren als Lobbyisten für den Konzern tätig. Auch der ehemalige Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen und der ehemalige Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, der später für den österreichischen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) arbeitete. Braun und Marsalek pflegten auch enge Kontakte zur dortigen rechtskonservativen Regierung. Während Braun von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in seinen Strategiestab «Think Austria» berufen wurde, hielt Marsalek die Verbindung zum Chef der rechtsextremen FPÖ, Heinz-Christian Strache, und dessen Intimus Johann Gudenus, den beiden Schlüsselfiguren des «Ibiza-Skandals».
Wirecard war von Anfang an ein zwielichtiges Unternehmen, gerade wenn es um Geldwäsche im illegalen Glücksspiel ging. Die Medien berichteten mehrfach, dass Wirecard verbotenerweise den Zahlungsverkehr für die mafiöse Glücksspielindustrie in Malta und den USA abwickelte. Die Zeitschrift Capital informiert in ihrer Ausgabe vom 20.August 2020 nun darüber, dass im Jahr 2018 im Zuge der geplanten Deregulierung des Online-Glücksspielmarkts in Deutschland zwischen dem Chef der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, Klemens Hoch (SPD), dem früheren Wirtschaftsminister Clement als Berater und Wirecard Konzepte zur zukünftigen Abwicklung der Transaktionen des Online-Glücksspiels in Deutschland diskutiert wurden, wobei Wirecard eine Monopolstellung hätte eingeräumt werden sollen.
Die Mehrheit der Bundesländer versucht seit längerem, durch eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags das bisher verbotene Online-Glücksspiel trotz der eklatanten Geldwäscherisiken auch in Deutschland zu legalisieren, um dadurch Steuereinnahmen für die Länderhaushalte zu generieren. Geldwäsche hin oder her. Dass staatliche Institutionen wie die Bundesländer entschlossen sind, den Kampf gegen Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität aktiv zu führen, ist nach einem solchen Rendezvous unter Partnern nicht mehr als eine Sinnestäuschung.

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