Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

Bert Brecht hielt nicht viel vom Recht auf geistiges Eigentum. Wir auch nicht. Wir stellen die SoZ kostenlos ins Netz, damit möglichst viele Menschen das darin enthaltene Wissen nutzen und weiterverbreiten. Das heißt jedoch nicht, dass dies nicht Arbeit sei, die honoriert werden muss, weil Menschen davon leben.

Hier können Sie jetzt Spenden
PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 10/2020

Die Gruppe «Menschenrecht vor Bergrecht» will im Rheinischen Braunkohlerevier die Abbaggerung von Dörfern verhindern
Gespräch mit Birgit Cichy

Die SoZ stellt nach und nach neue Klimagerechtigkeitsgruppen vor, die sich im Rheinischen Braunkohlerevier im Zuge dem Kampfs um den Hambacher Wald gebildet haben. Eine davon ist «Menschenrecht vor Bergrecht». Birgit Cichy erklärt uns, was die Gruppe vorhat.

Was ist das besondere Anliegen eurer Initiative?

Wir widersetzen uns nicht mit Demonstrationen oder Blockaden zivilen Ungehorsams, sondern wir beschreiten den juristischen Weg da wir glauben, dass wir damit sehr gute Chancen haben. Denn Menschen dürfen für Braunkohle nur deshalb enteignet werden, wenn diese energiewirtschaftlich notwendig ist und dem Allgemeinwohl dient. In der heutigen Zeit des Klimawandels ist es aber genau umgekehrt: Die Braunkohleverstromung verschärft die Klimakrise und schadet durch die immensen CO2-Ausstöße dem Allgemeinwohl. Deshalb sehen wir eine riesengroße Chance, das Ganze zu kippen.

Ihr sprecht von einer Lex Garzweiler. Was ist damit gemeint?

Im sog. Kohleausstiegsgesetz gibt es einen Paragraphen, der sich explizit auf den Garzweiler Tagebau bezieht und diesen als energiepolitisch notwendig bezeichnet, obwohl es dafür keinen Nachweis gibt. Im Gegenteil, ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung besagt ganz klar, dass die Kohle unter den Dörfern auf keinen Fall mehr abgebaggert werden darf, weil wir damit unsere Klimaziele weit verfehlen würden.

Könnt ihr juristisch damit etwas anfangen?

Ja, das Kohleausstiegsgesetz eröffnet uns eine Möglichkeit, juristisch gegen das Gesetz und gegen die Abbaggerung der Dörfer vorzugehen – am 9.September haben wir Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Wir sagen ganz klar, dass dieser Paragraph im Kohleausstiegsgesetz gegen unser Recht auf Eigentum und gegen die Menschenwürde verstößt.

Was habt ihr sonst noch juristisch unternommen?

Wir beschreiten zwei unterschiedliche Wege. Der einen Weg ist die erwähnte Verfassungsbeschwerde, der sich nur aufgrund dieses Paragraphen im Kohleausstiegsgesetz eröffnet hat. Der zweite Weg ist, dass uns gemeinsam mit neun Familien ein Grundstück gehört, das direkt zwischen Keyenberg und der Tagebaukante liegt – RWE möchte dieses Grundstück natürlich von uns kaufen. Vor einem Jahr haben sie uns ein Angebot unterbreitet, das wir ausgeschlagen haben. Dann haben sie nachgebessert mit einem etwas erhöhten Angebot, auch das haben wir ausgeschlagen.
Damit haben wir RWE deutlich gesagt, dass dieses Grundstück für sie nicht käuflich zu erwerben ist und dass sie bitte in Arnsberg ein Grundabtretungsverfahren, sprich: Enteignungsverfahren einreichen möchten. Das hat der Konzern bisher nicht getan – seit fast einem Jahr warten wir darauf, dass dieses Verfahren eingeleitet wird, bis jetzt ist nichts passiert. Wir können aber erst dann den juristischen Weg einschlagen, wenn das Grundabtretungsverfahren bewilligt wurde.

Wie hoch war das Angebot von RWE?

Der normale Marktwert.

Wie groß ist das Grundstück?

Etwa 250 Quadratmeter, klein aber wertvoll.

Kannst du dir einen Reim darauf machen, warum RWE das Enteignungsverfahren bisher nicht eingeleitet hat?

Wir vermuten stark, dass RWE das Kohleausstiegsgesetz abwarten wollte, weil darin – wahrscheinlich durch starke Lobbyarbeit von RWE selbst – dieser Paragraph reingenommen wurde, der die energiepolitische Notwendigkeit von Garzweiler zementieren soll, womit natürlich auch das Enteignungsverfahren im Endeffekt durch wäre. Wir würden zwar trotzdem die Instanzen bei Gericht durchlaufen, aber unsere Chancen auf Erfolg wären geringer, weil es halt im Gesetz steht. Wir vermuten, dass in nächster Zeit das Grundabtretungsverfahren eingeleitet werden wird. Das ist reine Taktik, die spielen auf Zeit.

Müsst ihr den Instanzenweg durchlaufen, bevor ihr zum Bundesverfassungsgericht kommt?

Ja. Und das dauert. Mit ein paar Jahren werden wir nicht auskommen. 2013 hat Karlsruhe schon einmal ein Urteil gefällt, wo es um eine ähnliche Wiese ging, eine Wiese in Otzenrath, die dem BUND gehörte. Das komplette Verfahren hat, glaube ich, 16 Jahre gedauert.

Und wie ging das damals aus?

Der BUND hat Recht bekommen. Das Grundstück gab es aber da nicht mehr, da RWE vorher eine Besitzanspruchnahme beantragt und noch vor deren Genehmigung das Grundstück abgebaggert hatte. Aber RWE hat den Prozess mit dem BUND verloren, es wurde ganz klar festgestellt, dass die Abbaggerung rechtswidrig war.
Bei unserem Verfahren ist das anders, RWE darf keine Fakten mehr schaffen, das hat der BUND damals erstritten, die müssen also wirklich warten, bis die Instanzen durchlaufen sind und dürfen das Grundstück nicht vorzeitig in Anspruch nehmen. Es sei denn, es ist absolut dringend erforderlich für die Energieversorgung und es gibt überhaupt keinen anderen Weg. Doch diese Situation haben wir nicht mehr. Die können oben bei Immerath ohne Probleme den Tagebau weiterführen, ohne dass sie an Keyenberg ran müssen. Wir haben eine fast hundertprozentige Chance, dass dieses Grundstück so lange stehen bleibt, bis die letzte Instanz darüber entschieden hat.

Um welche Dörfer geht es, und was würde das für diese Dörfer bedeuten?

Menschenrecht vor Bergrecht geht es um den Erhalt von Kuckum, Keyenberg, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath. Da Keyenberg das Dorf ist, das als nächstes rückgebaut werden soll und unser Grundstück genau zwischen dem Tagebau und Keyenberg liegt, kommen die nicht an Keyenberg ran, weil das Grundstück nicht umfahren werden kann. Es ist einfach Sperrgebiet. Da geht es nicht weiter.
Sie können natürlich in Keyenberg die ganzen Häuser, die sie schon aufgekauft haben, abreissen. Dann stellt sich die Frage, wie steht die Stadt Erkelenz dazu, sie muss letztendlich jeden einzelnen Abriss genehmigen. Stellt sie sich hinter uns und sagt, RWE soll den Instanzenweg abwarten, oder sagt sie, ok, ihr dürft loslegen? Das ist eine unbekannte Größe, die wir alle nicht einschätzen können. Jetzt, nach der Bekanntgabe unserer Verfassungsbeschwerde, hat man in Erkelenz schon gehört, dass es angeblich einen Plan B für die Dörfer gibt, dass Erkelenz also selber nicht mehr davon ausgeht, dass die Dörfer verschwinden.

Wie sieht der Plan B aus?

Das weiß keiner.

Was haben die Kommunalwahlen gebracht? Wie hat sich die Stadt Erkelenz bisher verhalten?

Es hat bei den Wahlen in Erkelenz eine deutliche Grünverschiebung gegeben, ebenso in Mönchengladbach. Offiziell ist die Stadt Erkelenz gegen den Tagebau, keiner in Erkelenz ist wirklich glücklich damit, aber die lassen es einfach geschehen, sie sind in ihrer Politik nicht stark genug, sich dem sog. Kohlekonsens in den Weg zu stellen, sie lamentieren nur über den Tagebau. Rund ein Drittel des Stadtgebiets würde durch den Tagebau verschwinden, das wollen wir alle nicht, aber in letzter Konsequenz haben sie dann doch Angst und sind dem Konzern und der Landesregierung hörig.
Was uns hilft ist, dass die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht nur von unserer Solidargemeinschaft unterstützt wird, sondern etliche Bewohner aus Keyenberg, Kuckum und den anderen Dörfern sich der Klage angeschlossen haben – mit ihrem eigenen Haus, ihren landwirtschaftlichen Flächen und ihrem Hab und Gut. Das sind rund 37 Personen. Unsere Aktion ist also massiv ausgeweitet worden.

Teile diesen Beitrag:
Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen

Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.