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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 11/2020

Die soziale Schlagseite der Pandemie
von Christoph Butterwegge*

Armut macht bekanntlich krank. Und Arme sterben früher. Das gilt in Corona-Zeiten mehr denn je. Zumal die Pandemie immer mehr Menschen ins Elend stürzt und die Schere zwischen arm und reich noch weiter auseinandergeht.

Die von ökonomischen, sozialen und politischen Verwerfungen begleitete ­COVID-19-Pandemie hat das Phänomen der Ungleichheit nicht bloß wie unter einem Brennglas sichtbar gemacht, sondern auch verschärft. Wie nie zuvor nach dem Zweiten Weltkrieg wurde erkennbar, dass trotz eines verhältnismäßig hohen Lebens- und Sozialstandards im Weltmaßstab sowie entgegen den Beteuerungen von politisch Verantwortlichen und Massenmedien, die Bundesrepublik sei eine «klassenlose» Gesellschaft mit gesicherter Wohlständigkeit all ihrer Mitglieder, ein großer Teil der Bevölkerung nicht einmal für wenige Wochen ohne seine ungeschmälerten Regeleinkünfte auskommt.
Da sozial bedingte Vorerkrankungen wie Adipositas (Fettleibigkeit), Asthma, Diabetes mellitus (Zucker), Rheuma oder COPD (Raucherlunge), katastrophale Arbeitsbedingungen (z.B. in der Fleischindustrie) sowie beengte Wohnverhältnisse das Risiko für eine Infektion mit dem Corona-Virus und für einen schweren Krankheitsverlauf erhöhten, traf die Pandemie arme Personen stärker als reiche.
Untersuchungen aus den USA zeigen, dass die afroamerikanische Minderheit besonders stark von einer COVID-19-Erkrankung betroffen ist, und in Brasilien hat sich das Virus hauptsächlich in den Favelas eingenistet, wo diejenigen wohnen, die das Leben der Reichen durch ihre meist schlecht entlohnten Servicedienste erleichtern und verschönern.

Die Schere
Hierzulande wurde die ohnehin brüchige Lebensgrundlage von BettlerInnen, PfandsammlerInnen und VerkäuferInnen von Straßenzeitungen durch Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen und Einrichtungsschließungen zerstört, weil fehlende PassantInnen und die Furcht der verbliebenen vor einer Infektion teilweise zum Totalausfall der Einnahmen führten.
Außerdem nahm die finanzielle Belastung von TransferleistungsbezieherInnen, KleinstrentnerInnen und Geflüchteten durch die Schließung der meisten Lebensmitteltafeln weiter zu. Aufenthaltsbeschränkungen und Abstandsregelungen förderten tendenziell die Vereinsamung und die soziale Isolation, von der Arme, Alte und Menschen in beengten Wohnverhältnissen grundsätzlich am stärksten betroffen sind.
Wahrscheinlich hat sich die Kluft zwischen arm und reich auch deshalb weiter vertieft, weil kleine EinzelhändlerInnen und Soloselbständige wegen der Schließung ihrer Läden oder fehlender Aufträge und Auftritte ihre Existenzgrundlage verloren. Unter dem Druck der Coronakrise, die zu Einkommensverlusten durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und Bankrotten geführt hat, kauften mehr Familien bei Lebensmittel-Discountern ein um zu sparen, wodurch die Besitzer von Ladenketten wie Aldi Nord, Aldi Süd und Lidl, die ohnehin zu den vermögendsten Deutschen gehören, noch reicher geworden sein dürften. Schon vorher wurde das Privatvermögen von Dieter Schwarz, dem Eigentümer von Lidl und Kaufland, auf 41,5 Milliarden Euro veranschlagt (Stand: September 2019).
Infolge der Coronakrise sind auch mehr Girokonten von prekär Beschäftigten, Soloselbständigen, KurzarbeiterInnen und KleinstunternehmerInnen ins Minus gerutscht, weshalb gerade die finanzschwächsten KontoinhaberInnen hohe Dispo- und Überziehungszinsen zahlen mussten. Dadurch wurden jene Personen, denen die Banken oder Anteile daran gehören, noch reicher. Vergleichbares gilt für die Kassen- bzw. Liquiditätskredite überschuldeter Kommunen, die geringere Gewerbesteuereinnahmen aber höhere Sozialausgaben als vor der COVID-19-Pandemie hatten. Daher hat die öffentliche Armut zugenommen, während der private Reichtum weniger Hochvermögender gestiegen ist.

Wer hat, dem wird gegeben
Bund, Länder und Gemeinden haben in der Coronakrise nach kurzem Zögern fast über Nacht mehr als 1,5 Billionen Euro für direkte Finanzhilfen, Bürgschaften und Kredite mobilisiert. Letztere kamen in erster Linie großen Unternehmen zugute, während kleine und mittlere Unternehmen mit einmaligen Zuschüssen unterstützt wurden, die die laufende Betriebskosten decken sollten, aber nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden durften.
Während zahlreiche Unternehmen, darunter auch solche mit einer robusten Kapitalausstattung, von der Bereitschaft des Staates zu einer hohen Neuverschuldung (Abschied von der schwarzen Null und den Restriktionen der Schuldenbremse) profitierten, mussten sich die Finanzschwachen – verglichen mit den Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft – sehr bescheiden. Selbst die beiden Sozialschutzpakete von CDU, CSU und SPD wiesen eine verteilungspolitische Schieflage auf.
Überbrückungshilfen für Branchen, die von einem «coronabedingten Umsatzausfall» betroffen sind, stellen mit Kosten in Höhe von maximal 25 Mrd. Euro den größten Einzelposten des «Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets» der Großen Koalition dar. Kaum weniger teuer wird die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent, die dem Staat einen Einnahmeausfall in Höhe von 20 Milliarden Euro bescheren kann.
Ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz ist an sich durchaus wünschenswert, weil diese Steuerart arme Personen, die einen Großteil ihres Einkommens in den Alltagskonsum stecken (müssen), am härtesten trifft. Nur wenige Händler dürften jedoch wegen der befristeten Mehrwertsteuersenkung die Preise ihrer Waren für die Dauer eines halben Jahres gesenkt haben. Je umsatzstärker und und deshalb meist auch kapitalkräftiger ein Unternehmen ist, umso stärker profitiert es von der Mehrwertsteuersenkung, zumindest wenn es diese nicht an seine Kundinnen und Kunden weitergibt. Die am härtesten von der Pandemie betroffenen Personengruppen kaufen auch nur selten hochpreisige Konsumgüter, bei denen sich die zeitweilige Steuerersparnis noch am ehesten auswirkt.
Wenn die Bundesregierung im Rahmen ihrer Hilfsmaßnahmen einem Vergabeprinzip folgte, war es die «Leistungsgerechtigkeit». Dabei geht es um den ökonomischen Erfolg einer Personengruppe, die Unterstützung braucht: Gewinneinbußen von Unternehmen, die schon vor der ­COVID-19-Pandemie rentabel waren, wollte die Große Koalition mittels finanzieller Soforthilfen ausgleichen, Lohn- bzw. Gehaltseinbußen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter sollten mittels Kurzarbeitergeld abgemildert werden. TransferleistungsempfängerInnen hingegen hatten durch den Lockdown scheinbar nichts verloren und daher auch wenig zu erwarten.
Stattdessen hätte die Bedarfsgerechtigkeit als Ziel von Hilfsmaßnahmen im Mittelpunkt aller Bemühungen der politisch Verantwortlichen stehen und das Motto lauten sollen: Wer wenig hat, muss besonders viel, und wer viel hat, muss entsprechend wenig Unterstützung seitens des Sozialstaats bekommen.

* Christoph Butterwegge war Professor für Sozialwissenschaften in Köln. Quelle: fiftyfifty, Oktober 2020.

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