Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 01/2021

Angst statt Aufklärung
von Wolfgang Heiermann*

Stand 1.12.2020

Rufen wir uns noch mal die Maßnahmen der Regierung in Erinnerung:

Der Lockdown im März 2020 betraf alle Menschen mit Ausnahme systemrelevanter Bereiche in Kranken- und Pflegeheimen, Nahrungsmittelhersteller etc. Ohne viel Murren wurden diese Maßnahmen in den ersten Wochen solidarisch akzeptiert. Milliarden Euro wurden ausgeschüttet, um insbesondere die Industrie zu entschädigen, auch Selbständige und kleine Betriebe erhielten etwas Geld.

Mitte Oktober begann die 2. Welle der Infektion. Die Zahlen übertreffen – wie auch immer sie gerechnet werden – die höchsten Zahlen im Frühjahr (abgesehen von den damals Verstorbenen). Aber jetzt ist von einem Lockdown nur noch als Bedrohung für die Wirtschaft die Rede. Also richten sich die Maßnahmen gegen spezielle Gruppen. Als „Gefährder“ (so tatsächlich der SPD Politiker Lauterbach) werden die jungen Menschen, die im Freien und in Kneipen feiern, stigmatisiert, von ihnen soll das Infektionsgeschehen hauptsächlich verbreitet werden. Mit hohen Bußgeldern sollen die „Hygiene-Maßnahmen“ durchgesetzt werden. Gastronomie, Pensionen und Hotels werden zu gefährdeten Orten erklärt. Öffentliche Verkehrsmittel, Arbeitsplätze in Verwaltung, Polizei und Industrie werden als Infektionsherde vernachlässigt, die Pandemie wird individualisiert, sie kennt nun Täter*innen und Gelegenheiten.

Lange ist darüber debattiert worden, dass der Bundestag, die Parlamente in die Entscheidungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingebunden sein müssen. Nun ist der Bundestag „beteiligt“ worden und wie sieht das Ergebnis aus?

Der bisherige Kurs der Regierung wird zum Ersten bestätigt und zweitens in ein kaum lesbares Gesetz gegossen. Da drängt sich der Eindruck auf, dass die Bevölkerung die Maßnahmen zu ihrem Schutz nicht verstehen soll, sondern tiefgreifende Einschnitte in das soziale Leben hinzunehmen hat.

Gehandelt hatten die Verwaltungen in den vergangenen 8 Monaten, die Parlamente blieben außen vor. Nun hat der Bundestag diese Maßnahmen abgenickt und eine öffentliche Diskussion – wie beabsichtigt – verhindert. Es ist lächerlich, dies bei einem seitenlangen Gesetzentwurf zu leugnen, der wenige Tage vorher den Parteien vorgelegt wird und am 18.11.20 ruck zuck in der 2. und 3. Lesung verabschiedet, am selben Tag vom Bundesrat abgenickt und vom Bundespräsidenten unterzeichnet wird. Solche Eile nach acht Monaten Pandemie?

Ich möchte hier exemplarisch vier Grundrechtseinschränkungen nennen. die bislang wenig erwähnt und damit auch undiskutiert geblieben sind. Das Zuwiderhandeln gegen die meisten in dem Katalog des § 28a Abs. 1 BevSchG genannten Verbote kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € geahndet werden.

1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie öffentlichen Raum

§ 28a Abs. 1 Nr. 3 BevSchG

Die Vorläufer bisheriger Infektionsgesetze beschränkten die Anwendung auf den öffentlichen Raum. Das war nachvollziehbar, denn es ging darum zu verhindern, dass Menschen mit gefährlichen Infektionen in der Öffentlichkeit andere Personen anstecken konnten. Nun wird die Anwendung des BevSchG auf den privaten Bereich ausgeweitet. Nicht mal in der Begründung des Gesetzes wird auf diese gravierende Ausweitung hingewiesen und der Umfang dieses Eingriffs begrenzt oder erläutert, sondern eher so getan, als ob das schon immer so gewesen sei. Das heißt also Ordnungsamt/Polizeibeamte könne bei Verdacht bzw. Denunziation (zu viele Personen in der Wohnung) einer Ordnungswidrigkeit ohne weiteres Zutritt verlangen bzw. durchsetzen. Eine Einschränkung sieht zwar Abs. 2 vor. Die betrifft aber nur das Verbot die Wohnung zu verlassen – nicht aber die Kontaktbeschränkungen in der Wohnung. Im Abs. 2 heißt es, dass eine Verbot, die Wohnung zu verlassen nur dann verhängt werden darf, wenn „bei Berücksichtigung aller bisherigen getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 erheblich gefährdet wäre“. Wir werden erleben, dass diese „Einschränkung“ weit ausgelegt wird.

2. Untersagung von Versammlungen und Aufzügen § 28a Abs. 1 Ziff. 10 Die Regierung weiß ja auch, dass Verbote von Versammlungen und Aufzügen im öffentlichen Raum von dem Bundesverfassungsgericht in vielen Fällen als rechtswidrig aufgehoben worden sind. Für das Verbot von Versammlungen und Aufzügen gilt auch die höhere Hürde des oben schon erwähnte Abs. 2 . Beschränkungen von Versammlungen und Aufzügen (also z.B. die massiven Auflagen für die Demonstration in Hanau im September 2020 zur Erinnerung an die Mordanschläge im Februar, was faktisch ein Verbot gleichkam) fallen nicht unter diese Einschränkungen des Abs. 2).

3. Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt insbesondere für touristische Reisen

§ 28a Abs. 1 Nr. 11

Reisen innerhalb von Deutschland können auf das absolut unverzichtbare Maß beschränkt werden. Verzichtbar sind Besuche von Angehörigen, Ferienreisen, auch berufliche Reisen, es sei denn sie sind unbedingt notwendig ( Arztbesuche etc.).

Eine massive Einschränkung der vom Grundgesetz geschützten Freizügigkeit. Denn aus welchem Grund soll das Abstandsgebot auf Reisen nicht eingehalten werden können?

4. Ärztliche Zwangsuntersuchung § 36 Abs. 10 S. 2 Ziff. 3

Wer bei der Einreise aus einem anderen Risikostaat nicht nachweisen kann oder will, dass die Person geimpft, immun oder in sonstiger Weise kein Krankheitsträger ist, muss - zum Nachweis infektionsfrei zu sein - eine ärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen.

Es ist zu bedenken, dass ein aktuell negativer Nachweis keineswegs der Garant dafür ist, nicht infiziert zu sein, abgesehen davon kann das Fehlen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Infektion keine Grundlage für eine Untersuchung mit ggfls. körperlichen Verletzungen begründen.

5. Zentraler Kritikpunkt betrifft § 28a Abs. 3

In diesem Absatz werden die Voraussetzungen für die Anwendung des Gesetzes bei einer Covid-19 Pandemie formuliert. Im Kern geht es um die allseits bekannten Inzidenz-Zahlen: bei Überschreitung der Inzidenzwerte von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner bzw. bei 35 Neuinfektionen sind bestimmte Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auf die Problematik einer fehlenden Bezugsgröße (wieviele Personen wurden denn in den sieben Tagen getestet bzw. aufgrund welcher Zahlen wird hochgerechnet) ist schon mehrfach hingewiesen worden. An dieser Stelle kann dies nicht weiter vertieft werden. Sehr lesenswert ist die Arbeit von Prof. Schrappe. http://www.matthias.schrappe.com/einzel/Thesenpap6_201122_endfass.pdf

Statt umfassender Aufklärung wird Angst verbreitet Zu Beginn des Jahres hat Bundesgesundheitsminister Spahn noch großspurig verkündet: Deutschland ist gegen die Pandemie gewappnet, die Krankenhäuser sind gut ausgestattet, Maskentragen bietet keinen Schutz. Zumindest die letzte Aussage hat er bald revidieren müssen, als sich herausstellte, dass sich dahinter die Tatsache verbarg, überhaupt nicht über genügend Masken zu verfügen. Nicht mal für das Pflegepersonal waren ausreichend Schutzmasken vorhanden. Der dramatisch niedrige Personalbestand in den Krankenhäusern, der auch in anderen europäischen Ländern schlimme, ja lebensbedrohliche Folgen hatte und hat, ist in den vergangenen 10 Monaten keineswegs behoben worden. Aktuell könnten nicht einmal alle Patient*innen in den vorhandenen Intensivbetten für Corona-Kranke versorgt werden. Der aktuelle Lockdown light hat in dieser Unterversorgung seinen Grund. Schon in einem normalen Herbst/Winter sind alle Intensivbetten belegt. Im Frühjahr war bekannt, dass spätetens im Herbst an Covid 19 erkrankte Patienten nur schwer versorgt werden können, wieder nötige Operationen zurück gestellt werden müssen und wiederum das Pflegepersonal am Rande seiner Kräfte sein würde. Die Bevölkerung über diese Probleme aufzuklären und einen Gesundheitsminister zu entlassen, der offensichtlich nicht in der Lage ist, seinen Job zu machen, hätte der Regierung gut angestanden. Die Mängel im Krankenhauswesen sofort anzupacken, wäre notwendig gewesen. Stattdessen wird von diesem Defizit systematisch abgelenkt, und ein Szenario der Angst aufgebaut. Bilder von Särgen und den Qualen von Intensiv-Beatmungen werden weiterhin in allen Medien verbreitet – auf die Fakten über die Personalsituation wird verzichtet. Schon im März 2020 hatte das Bundesinnenministerium ein Papier erarbeiten lassen, das in einem Worst Case 1.000.000 (eine Million) Toten für Deutschland 2020 prognostiziert, wenn nicht massiv Beschränkungen durchgesetzt würden. Auch hier ist von einer Kritik am Zustand des Gesundheitswesens keine Rede, sondern von einer unberechenbaren Virus-Gefahr, der nur durch individuelles Verhalten begegnet werden könne. Deshalb müsse dieser Worst Case „mit allen Folgen für die Bevölkerung in Deutschland unmissverständlich, entschlossen und transparent zu verdeutlichen“ sein, heißt es in diesem Papier. Angst statt Aufklärung, die auch heute noch in der Bevölkerung tief sitzt. Ansteckung ist für viele gleichbedeutend damit, durch Corona dem nahen Tod ausgesetzt zu sein.

„Die aktuellen Corona-Maßnahmen sind also eine Symptombehandlung: Sie werden verordnet, weil es sonst zu einem Zusammenbruch des Gesundheitssystems käme. Sie können aber den Crash nur bremsen, nicht aufhalten: Denn das Coronavirus ist hier, um zu bleiben. Es wird mutieren. Es werden andere, neue Viren kommen. Es gibt bereits andere, bisher nicht gelöste Probleme – wie etwa die Antibiotikaresistenzen oder die Krankenhauskeime. Um das Problem wirklich zu lösen, ist eine radikale Reform des Gesundheitswesens nötig“ so Michael Maier in der Berliner Zeitung vom 6.11.2020.

Personal für Ordnungsämter

Statt alle Anstrengungen zu unternehmen, diesen Personalnotstand in Krankenhäusern und Altersheimen zu beheben und endlich das Gesundheitswesen den privaten Investoren zu entziehen, werden tausende Kräfte bei den Ordnungsämtern eingestellt, um die repressive Einhaltung der Corona-Regeln durchzusetzen.

Die taz lässt am 7.11.2020 einen Udo Knapp zu Wort kommen, der dort – schon fast verspätet -fordert: „was immer es koste : die öffentlichen Institutionen in ihren legalen und legitimen (Hervorhebung nicht im Orig.), vor allem exekutiven Ordnungs- und Durchgriffsrechten bekräftigen, ermächtigen und stärken“.

Keine Rede davon, dass mit einer guten Bezahlung frühere Krankenpfleger*innen gewonnen werden könnten, um ein deutliches Signal für eine grundlegende Veränderung im Gesundheitswesen zu setzen. In der Frankfurter Rundschau vom 28./29.11.2020 weist Dr. Bernd Hontschik darauf hin: „In den letzten 25 Jahren wurden etwa die Hälfte der damals noch 4000 Krankenhäusern geschlossen und es wurden etwa 50.000 Stellen im Pflegebereich gestrichen“. Wegen der miserablen Arbeitsbedingungen sind - so schreibt er weiter - „im Laufe der Zeit etwa 300.000 ausgebildete Pflegekräfte aus ihrem Beruf geflohen“.

Produktive“ Arbeit gegen „Spaßkultur“

Um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern, wurde nun der Lockdown light verhängt. In den großen Beschäftigungszentren ( Autoproduktion, Amazon, Industrie, Banken, Handel,) wird weiter gearbeitet. Offensichtlich gibt es hier keine Erfassung von möglichen Ansteckungswegen, bekannt geworden sind sie jedenfalls - abgesehen von den Schlachthöfen - nur für das Krankenhauspersonal. Soll das heißen, die Beschäftigten stecken sich hier nicht an?

Kultur, Freizeit, Sport, Gastronomie etc. wurden in den Lockdown geschickt, die dort Beschäftigten haben mit massiven Einkommensverlusten zu rechnen und individuell zu Hause sicherzustellen, dass sie nicht krank werden.

Ein guter Gesundheitszustand schützt am besten

Der Reichstags Abgeordnete Wurm von der SPD sagte in der Diskussion um das Reichsseuchengesetz im Jahre 1900 : Unbedingt müsse in einem Gesetz zur Seuchenbekämpfung jedoch „die Fürsorge für einen guten Gesundheitszustand der Bevölkerung, für gute Wohnungsverhältnisse, für gesunde Luft, gutes Trinkwasser, ausreichende Ernährung, zweckentsprechende Beseitigung der Abfallstoffe etc.“ geregelt werden. Diese Einsichten, die auf die Forschungen von Prof. Rudolf Virchow zurück gehen, werden auch 120 Jahre nach dem Appell des Abg. Wurm weder in Deutschland noch weltweit umgesetzt: die Armen stellen die meisten Toten dieser Pandemie, ihr Menschenleben zählt sichtbar weniger – und im Weltmaßstab betrachtet: nichts.

Die Befunde des diesjährigen Armutsberichts sind alarmierend: Bei allen ohnehin seit Jahren besonders armutsbetroffenen Gruppen - wie beispielsweise Alleinerziehenden, Arbeitslosen und kinderreichen Familien hat die Armut von 2018 auf 2019 noch einmal zugenommen. Betrachte man die Zusammensetzung der Gruppe erwachsener Armer sei der ganz überwiegende Teil erwerbstätig (33,0 Prozent) oder in Rente (29,6 Prozent). Regional betrachtet sei die Armut 2019 im Vergleich zum Vorjahr praktisch flächendeckend gewachsen.

Weltweit sieht der Befund noch deprimierender aus. Die Lockdowns verhindern die Bauernmärkte und den Straßenverkauf von Waren, einer Arbeit mit der sich Millionen über Wasser halten können. Arbeit als Tagelöhner*in ist kaum noch zu bekommen, noch mehr Menschen sterben jetzt an Hunger und unbehandelten Krankheiten. Aber diese Toten zählen nicht.

Diese Menschen wissen, dass die neoliberale Ökonomie ihre Existenz, ihr Leben vernichtet. Sie wissen, dass das Corona-Virus durch eine rücksichtslose Zerstörung der Umwelt auf den Menschen übertragen worden ist. Es fehlt zwar nicht an einer Diskussion darüber, wie dieser Ursprung der Pandemie beseitigt werden kann. Aber, die Regierungen haben diese Ökonomie selbst ganz oben auf die Liste der zu schützenden Güter gesetzt. In vielen Ländern des Südens richtet sich hiergegen massiver Widerstand. Solidarität in Zeiten von Corona heißt auch, energisch für eine weltweite Grundversorgung einzutreten.

Linke und die Pandemie

Kritik an den Maßnahmen und der mangelnden Aufklärung der Regierungen wurde anfangs nur vereinzelt geäußert. Über die Infektion und die Folgen einer Ansteckung wurde in deutscher Sprache informiert, Texte in nicht-deutscher Sprache gab es kaum. Die Angst vor Ansteckung mit der Folge zu sterben, beherrschte nicht nur die Medien.

Zögerliche Proteste aus dem linken Lager wurden schon bald von Rechten und Nazis überblendet, die massiv die staatlichen Maßnahmen angriffen, eine Corona Infektion mit tödliche Folgen überhaupt bestritten und Bill Gates als nächsten Weltherrscher heraufbeschworen.

Die Medien prägten für alle, die sich an den Manifestationen beteiligten, den Begriff der „Coronaleugner“ und „Verschwörungstheoretiker“ und behaupteten, wer da mitmacht, ist ein Nazi. So wurden auch begründet kritische Stimmen ganz schnell in die Nazi-Ecke verbannt.

Der zaghafte Protest der Linken verebbte Mitte 2020 zusehends; auch in den eigenen Reihen begann eine Abgrenzung selbst bei kleinen kritischen Äußerungen. So in die Zange genommen von Medien und dem eigenen Spektrum wird Skepsis marginalisiert. Eine fatale Entwicklung, denn auch sehr berechtigte Kritik an den staatlichen Maßnahmen fand keinen Ausdruck mehr.

Es schien manchmal so, als würden die Kontaktbeschränkungen zum Vorwand genommen, es sich zu Hause bequem zu machen, um ohne schlechtes Gewissen, endlich einmal die wunderbaren digitalen Möglichkeiten optimal zu nutzen. Abstandhalten in der digitalen Einsamkeit sollte ein verantwortliches, solidarisches Verhalten signalisieren.

Solidarität braucht kein Bedrohungsszenario

Wir sollten den Hinweis von Max Czollek ernst nehmen: „Die Fähigkeit staatlicher Institutionen, unter rasanter Suspendierung bürgerlicher Freiheitsrechte schnell und entschlossen durchzugreifen, demonstrierte vor allem eines in aller Deutlichkeit: Dass etwa die seit vielen Jahren nahezu ausbleibenden Reaktionen auf Nazistrukturen in Polizei, Bundeswehr und Verfassungsschutz oder die unterlassene Hilfe für das vor den Augen der Welt elende Vegetieren der Männer, Frauen und Kinder an den Außengrenzen der Festung Europa niemals Resultat gesellschaftlichen und staatlichen Unvermögens waren – sondern ihres Unwillens.

*Der Autor ist Anwalt in Köln.

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