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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 01/2021

Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Bremen gegen die früheren Ermittler
vom Flüchtlingsrat Niedersachsen

Der «Bremer Asylskandal» 2018 war in erster Linie eine politische Inszenierung, in deren Folge sich der Umgang des BAMF mit Geflüchteten gravierend veränderte.

Im Frühjahr 2018 machten Meldungen um einen angeblich massenhaften Betrug bei Asylbescheiden durch die Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bundesweit Schlagzeilen. «Asyl-Skandal – bestochen? Amts-Chefin genehmigt 2000 Anträge einfach so», titelte etwa die Bild-Zeitung. Insbesondere das Bundesministerium des Inneren und PolitikerInnen von CDU/CSU heizten die Debatte an, die im Sommer 2018 zum «Bremer Asylskandal» avancierte: Vor dem Hintergrund einer hochgradig vergifteten Diskussion um angeblich massenhafte Korruption und Gefälligkeitsentscheidungen zugunsten von nicht schutzbedürftigen Flüchtlingen wurden die Leiterin der Bremer BAMF-Behörde sowie zwei Anwälte als Hauptschuldige ausgemacht.
Es entwickelte sich eine wahre Hetzjagd gegen die Beschuldigten und weitere «Verantwortliche», in deren Folge nicht nur die BAMF-Leiterin in Bremen, sondern auch die BAMF-Chefin Jutta Cordt ihren Hut nehmen musste. Sie wurde durch Hans-Eckhard Sommer ersetzt, einen Hardliner und Gefolgsmann von Bundesinnenminister Seehofer. Auch Geflüchtete und ihr Schutzanliegen wurden massiv diskreditiert. Das BAMF ordnete eine systematische Überprüfung aller positiven Asylbescheide aus Bremen an und versetzte damit hunderte von anerkannten Flüchtlingen in Angst. Zeitweise waren 40 ErmittlerInnen – die größte Ermittlungsgruppe, die jemals in einem Kriminalfall in Bremen tätig war – mit dem angeblichen Skandal betraut.
Nun stellt sich heraus: Der «Bremer Asylskandal» war in erster Linie eine politische Inszenierung, in deren Folge sich der Umgang des BAMF mit Geflüchteten gravierend veränderte.
Die Staatsanwaltschaft Bremen führte die Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin der BAMF-Außenstelle in Bremen sowie mehrere Anwälte unter dem Tatvorwurf «bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung in rund 1200 Fällen». Angeblich hätten die Beschuldigten Flüchtlinge gezielt zum BAMF nach Bremen gelockt, wo die Asylsuchenden mit Hilfe der Amtsleiterin zu Unrecht positive Asylbescheide erhalten hätten.
Auch die Geflüchteten standen im Verdacht, sich ein Asylrecht «erschlichen» zu haben. Bereits im August 2018 stellte sich jedoch heraus, dass solche Vorwürfe gegen Geflüchtete unberechtigt waren: 99,3 Prozent der positiven Bescheide ergingen zurecht, das gilt auch für die Bescheide in Bremen. Die Ermittlungen wurden gleichwohl fortgeführt.
Ein Jahr später, im September 2019, brachte die Staatsanwaltschaft Bremen von den ursprünglich in Rede stehenden rund 1200 Verfahren lediglich noch 121 zur Anklage. Schon dies verdeutlichte, dass von den monströsen Vorwürfen wohl nicht viel übrig bleiben würde. Anfang November 2020 lehnte das Landgericht Bremen dann eine Hauptverhandlung gegen die ehemalige Leiterin des BAMF Bremen sowie zwei Anwälte in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle wegen mangelnden Tatverdachts ab und ließ die meisten Anklagepunkte im «BAMF-Skandal» fallen. Gegen einen der Anwälte konnte das Gericht überhaupt keinen hinreichenden Tatverdacht feststellen und lehnte die Anklage gegen ihn insgesamt ab.
Der Vorwurf massenhafter rechtswidriger Asylanerkennungsbescheide ist gänzlich vom Tisch. Nur noch einzelne Randdelikte wurden vom Gericht zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete laut Frankfurter Rundschau vom 13.11.2020 wegen «mangelnder Erfolgsaussichten» auf mögliche Rechtsmittel gegen den Beschluss des Landgerichts.

Ist der Rechtsstaat kriminell?
Bei den meisten der Geflüchteten, deren Asylanerkennung im Rahmen des sog. Asylskandals in Frage gestellt wurde, handelte es sich um jezidische Kurdinnen und Kurden, die aus dem Irak und Syrien vor dem sog. «Islamischen Staat» (IS) geflohen waren und teilweise furchtbare Menschenrechtsverletzungen (Folterungen, Vergewaltigungen, Zwangsversklavungen usw.) durchlitten hatten. Diesen Flüchtlingen wurde 2018 grundsätzlich überall in Deutschland ein Schutzanspruch eingeräumt. Einige der betroffenen Flüchtlinge hatten sich jedoch auf der Flucht zeitweise in Bulgarien aufgehalten und waren dort anerkannt worden.
Im deutschen Asylverfahren ging es um die Frage, ob den Betroffenen eine Rückkehr nach Bulgarien zumutbar sei. Während die BAMF-Zentrale in Nürnberg anordnete, dass ein Asylverfahren in Deutschland nicht zulässig sei, entschieden etliche Verwaltungsgerichte, dass in Bulgarien auch dort anerkannten Flüchtlingen eine menschenunwürdige Behandlung drohe.
Auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied Ende Januar 2018, dass Geflüchteten, die in Bulgarien anerkannt wurden, eine Rückkehr dorthin nicht zugemutet werden könnte. Einige schwer traumatisierte Flüchtlinge wurden dennoch aus Niedersachsen nach Bulgarien abgeschoben, weil nicht alle Verwaltungsgerichte der Linie des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts folgten. Teilweise entschieden verschiedende Kammern des gleichen Verwaltungsgerichts die Frage einer Rückkehrmöglichkeit nach Bulgarien unterschiedlich – mit der Folge, dass es sogar innerhalb von Familien zu unterschiedlichen Entscheidungen kam und Familien durch Abschiebung getrennt wurden.
In dieser Situation sorgte die Leiterin des BAMF in Bremen dafür, dass etlichen Kurdinnen und Kurden bei ihrer Behörde zumindest Abschiebungshindernisse zugesprochen wurden. Mit ihrem Verhalten zog sie sich freilich den Zorn der Behördenspitze zu, die eine Untersuchung anordnete. Die abweichende Entscheidungspraxis der Bremer BAMF-Behörde wurde dann im August 2018 inhaltlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Daraus zog dann endlich auch das niedersächsische Innenministerium Konsequenzen und ordnete im September 2018 einen generellen Abschiebestopp für in Bulgarien Schutzberechtigte an.

Einseitige Ermittlungen?
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (NDR, Süddeutsche Zeitung u.a.; rnd.de) berichtete am 17.November 2020 vom Schreiben eines anonymen Hinweisgebers aus der damaligen Ermittlungsgruppe, das nahelegt, dass entlastende Unterlagen im damaligen Ermittlungsverfahren bewusst unberücksichtigt geblieben sein könnten. Das Schreiben soll schon im Juni 2020 beim Landgericht Bremen eingegangen sein:
«Entlastende E-Mails der Beschuldigten Ulrike B. seien absichtlich nicht zu den Akten genommen worden. Als sich im Laufe der Ermittlungen herausstellte, dass die allermeisten der untersuchten Fälle rechtlich nicht zu beanstanden gewesen seien, habe sich in der Ermittlungsgruppe ‹Verzweiflung› breit gemacht … Die Ergebnisse hätten nicht zu den erhobenen Vorwürfen gepasst. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft sei man daher dazu übergegangen, ehemalige Asylsuchende persönlich zu befragen, um möglicherweise dadurch zu ‹belastenden Sachverhalten zu kommen›. Der Hinweisgeber äußert zudem den Verdacht, dass sich die Ermittlungen gezielt auf türkischstämmige Anwälte konzentriert hätten. In dem Schreiben soll er fragen, ob Rassismus dafür ein Grund gewesen seien könnte.»
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Bremen ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenunterdrückung gegen Unbekannt eingeleitet. Sie damaligen Ermittler sollen entlastende Beweise unterschlagen haben. Lea Voigt, die Verteidigerin von Ulrike B. meint dazu: «Dass die Bremer Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Beteiligung an den Ermittlungen dafür denkbar ungeeignet ist, versteht sich von selbst.»
Doch der eigentliche Skandal sind die Anerkennungkriterien. Schon im Mai 2018 hatte der Flüchtlingsrat Niedersachsen darauf hingewiesen, dass der angebliche BAMF-Skandal in Bremen von dem ablenkt, was eigentlich skandalös ist: Die Anerkennungskriterien bei Asylverfahren wurden geändert, was zu einer systematischen Senkung der Zahl positiver Entscheidungen führte. Dies war und ist politisch gewollt, um immer weniger Menschen Schutz zu gewähren. In der Folge ergingen hunderttausende mangelhafte Asylentscheidungen. Damit sanken seit 2015 für die Hauptherkunftsländer der Geflüchteten die Schutzquoten, obwohl sich die Situation in manchen dieser Staaten – etwa Afghanistan – in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert hat.
Auf dieser Grundlage behauptete insbesondere die Bundesregierung, es kämen immer weniger Geflüchtete nach Deutschland, die schutzbedürftig seien. Diese Behauptung diente wiederum dazu, die Grenzen stärker abzuschotten und Abschiebungen leichter zu machen.

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