Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 01/2021

Prozess gegen TeilnehmerInnen an den G20-Demonstrationen 2017
Gespräch mit Carlotta Grohmann

«Friedlich Demonstrierende sollen kriminalisiert werden»

Nach Ankündigung des Innensenators Andy Grote im Mai 2017 sollte der G20-Gipfel ein «Festival der Demokratie» werden. Während zwanzig Staats- und Regierungschefs, darunter auch Diktatoren, in der Elbphilharmonie Beethovens Neunter lauschten, «Freude schöner Götterfunken», übernahmen draußen 20000 Polizisten mit über 3000 Einsatzfahrzeugen, Räumpanzern, Wasserwerfern, Hubschraubergeschwadern, 62 Booten, 153 Polizeihunden und der «größten Ballung von Dienstpferden deutschlandweit» das Kommando über die Stadt und veranstalteten Knüppelorgien gegen friedlich Demonstrierende. 14 DemonstrantInnen wurden dabei schwer verletzt, viele im Polizeigewahrsam misshandelt und verhöhnt, nicht wenige sind noch Jahre nach den Ereignissen traumatisiert.
Hamburg glich einer belagerten Stadt. Entgegen den vorherigen Freiheitsversprechungen wurde für die Zeit des Gipfels in einem Stadtgebiet von 38 km² jede Versammlung und Demonstration verboten. Die Gesamteinsatzleitung hatte der von Ronald Schill («Richter Gnadenlos») im Jahre 2001 als «harter Hund» zum Leiter der Bereitschaftspolizei erkorene Hartmut Dudde. Seine Einsätze wurden mehrfach von Verwaltungsgerichten als rechtswidrig beurteilt.
Während sich aber noch immer kein einziger Beamter wegen Polizeigewalt vor Gericht verantworten musste, begann am 3.12.2020, im vierten Jahr nach dem Treffen der Staatschefs ein Verfahrenskomplex, in dem insgesamt 75 Personen angeklagt sind: der Komplex Rondenbarg.
Den Auftakt bildete ein Prozess gegen fünf AktivistInnen, zu denen auch zwei Mitglieder der Ver.di-Jugend gehören. Die SoZ sprach darüber mit CARLOTTA GROHMANN, sie war bis 2018 aktiv im Verdi-Bezirksjugendvorstand NRW-Süd.

Am 3.12 wurde das sog. Rondenbarg-Verfahren in den G20-Prozessen eröffnet. Was hat es denn bisher schon an Verfahren gegeben?

Es gab das Verfahren gegen Fabio Vettorel aus Italien. Ihm wurde vorgeworfen, sich an der Demonstration im Rondenbarg beteiligt zu haben, aus der Steine und Böller auf Polizisten geflogen sind, die aber niemanden getroffen haben. Das Verfahren ist 2018 geplatzt, weil die Vorsitzende Richterin sich am letzten Verhandlungstag wegen fortgeschrittener Schwangerschaft abgemeldet hat. Es hätte komplett neu aufgerollt werden müssen, das ist bislang aber nicht geschehen.
Fabio konnte gar nichts nachgewiesen werden. Aber schon damals hat die Staatsanwaltschaft versucht, ihn allein wegen der Teilnahme an der Demonstration zu verurteilen. In einem Rechtsgespräch hat die Richterin allerdings am 23.Januar erklärt, für eine Verurteilung wegen des Vorwurfs des tätlichen Angriffs und der versuchten gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung fehle es an dem notwendigen gemeinsamen Tatplan und an einem wesentlichen Tatbeitrag. Eine Verurteilung von Fabio wegen dieser Anklagepunkte ist daher nicht mehr zu erwarten. Nicht vom Tisch ist allerdings der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs.

Was ist denn damals am Rondenbarg passiert?

Man muss sich das so vorstellen: Da kommen die G20-Mächte zusammen, das sind die zwanzig mächtigsten Staaten der Welt, verantwortlich für das Weltgeschehen, für die Kriege, die passieren, verantwortlich für Umweltverschmutzung, für die Geflüchteten, die im Mittelmeer ertrinken – und wir AktivistInnen sind hier und sehen das. Natürlich gehen wir da auf die Straße, das stand von vornherein fest, dass wir als aktivistische junge Menschen da nicht einfach zugucken, sondern wie viele hunderttausend andere auch demonstrieren gehen.
So sind wir mit dem Zug angereist, die Stimmung war von Anfang an ein bisschen angespannt. Schon im Zug haben wir Nachrichten gehört, dass die Protestcamps verboten und gewaltsam aufgelöst wurden. Als wir ankamen, gab’s noch ein Protestcamp, die anderen waren schon aufgelöst. In der Nacht hatte es die Welcome-to-Hell-Demo gegeben, die komplett gewaltsam zerschlagen worden war, entsprechend nervös war die Grundstimmung. Nichtsdestotrotz haben wir an unserem Plan festgehalten und sind am Morgen danach – das war der Freitagmorgen, wenn ich mich richtig erinnere – zu unserer Blockade aufgebrochen.
Wir waren keine halbe Stunde unterwegs, die Demonstration hatte sich nicht einmal richtig formiert, wir waren gerade dabei, die ersten Sprechchöre zu singen, es war alles noch so am Anfang, wir biegen um die Ecke in den Rondenbarg und von jetzt auf gleich, ohne Vorwarnung wurden wir von zwei Seiten mit Wasserwerfern umzingelt. Da waren Unmengen an Polizisten, es war Geschrei, irgendetwas ging vor sich und von jetzt auf gleich lag ich am Boden. Neben mir lag ’ne schwer verletzte Person, die blutete stark. Man hört Schreie, man hört da ist ’ne Frau zu Boden gefallen, innerhalb von wenigen Minuten gibt es eine komplette Paniksituation. Solch eine krasse Gewalt habe ich auf einer Demonstration noch nicht erlebt. Die Polizisten sind richtig auf uns drauf gegangen, haben auch mich verletzt und auf mich drauf geprügelt.
Auf so eine Situation waren wir nicht vorbereitet. Wir waren eine Gruppe von Jugendlichen, die zusammen mit dem Vorstand der Ver.di-Jugend zur Demo aufgerufen hatte – und da kriegen wir so ’ne massive Gewalt ab, das war echt erschreckend.
Dann sind wir alle, die eingekesselt worden sind, in die Hamburger Gefangenensammelstelle gekommen, das war kein Gefängnis, das war ein Container, ein 9 m² großer Container, da saßen wir zu fünft fast zwei Tage lang, hatten nichts Richtiges zu Essen und mussten darum bitten, zur Toilette zu dürfen. Es gab nichts, es gab nicht mal Schlafplätze, das war einfach ein Container mit einer Holzbank und wir lagen auf dem Boden mit Wolldecken. Uns wurde nichts gesagt, die Anwälte wurden ganz lange nicht zu uns reingelassen, wir haben keinerlei Informationen bekommen. Ich wurde nachts um drei rausgezerrt für irgendeine erkennungsdienstliche Behandlung, da gab’s auch schon die ersten Anträge auf Haftbefehl und Ingewahrsamnahme, aber auch Meldungen, dass unsere Behandlung nicht rechtens war…

Gibt es Videos von diesem Polizeieinsatz?

Ja, er wurde per Video dokumentiert. Die Polizeivideos haben aber die ursprüngliche Darstellung der Polizei widerlegt. Kein Polizist kam zu Schaden, die beteiligten Einheiten dagegen sind für ihre Brutalität gegen links berüchtigt, so die bayerische Spezialeinheit USK und die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bundespolizei aus Blumberg bei Berlin.

Wieviele sind im jetzigen Verfahren angeklagt?

In diesem ersten Verfahren, das am 3.12. begonnen hat, sind fünf Leute, drei Frauen und zwei Männer angeklagt. Ihnen wird schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall, versuchte gefährliche Körperverletzung, Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie sollen durch die Teilnahme an der Demonstration Gewalttaten «geistig» gebilligt haben und «gemeinschaftlich mit anderen Aufmarschteilnehmern für die Gewalthandlungen gegenüber Personen und Sachen verantwortlich sein, die aus dem Aufmarsch heraus verübt wurden».
Das Rondenbarg-Verfahren ist ein Mammutprozess. Insgesamt sind 75 Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet angeklagt.

Diese fünf, sind die alle von der Ver.di-Jugend?

Nein, zwei der Leute, die jetzt angeklagt sind, waren tatsächlich Teil der Ver.di-Jugend NRW-Süd (die gibt’s nicht mehr, sie wurde mit anderen zum Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen zusammengelegt).

Bist du selber auch angeklagt?

Ja, ich habe jetzt die Anklage bekommen, ich habe aber noch keinen Termin.

Was ist das Besondere an diesem Prozess? Es wird immer gesagt, es sei ein Pilotverfahren. Was ist damit gemeint?

Das Besondere daran ist, dass keiner einzigen angeklagten Person eine konkrete Gewalttat oder Straftat vorgeworfen wird. Uns wird lediglich die Anwesenheit auf einer Demonstration vorgeworfen, auf der irgendjemand anderes mutmaßlich eine Gewalttat verübt hat. Man kann sich das so vorstellen: Ich geh zu einer Demonstration, auf der Demonstration wirft irgendjemand einen Stein und ich kann deswegen angeklagt werden.
Das ist die Gefahr, die wir bei diesem Prozess sehen, das ist der Grundsatz «mitgefangen, mitgehangen». Die Staatsanwaltschaft greift hier auf die «Rechtsfigur der Mittäterschaft» zurück, die wurde aber schon 1970 abgeschafft, als der Paragraph über den Landfriedensbruch reformiert wurde. Diese Reform will die Staatsanwaltschaft offenkundig rückgängig machen.
Es gibt heute kein Gesetz, das die Teilnahme an Demonstrationen verbietet, auch nicht an Demonstrationen, wo jemand anderes vielleicht einen Stein wirft. Was es gibt, ist ein Gesetz, das psychische Beihilfe bestraft, wenn Gruppen im ganzen eine Gewalttat verüben. Das ist aber ein Gesetz, das auf Demonstrationen gar nicht angewandt werden darf, weil es sich gegen die Zusammenrottung von Hooligans richtet. Jetzt versucht die Staatsanwaltschaft, dieses Gesetz auf Demonstrationen anzuwenden.
Das ist das, was wir als total gefährlich sehen. Wenn das durchkommt, bedeutet das für die Zukunft, dass jede Person, die auf eine Demonstration gehen möchte, Angst haben muss, mit dieser Begründung verhaftet zu werden, ins Gefängnis zu müssen – weil ja was passieren könnte. Das hat so krasse Auswirkungen auf unser Demonstrationsrecht, das wollen und werden wir uns nicht bieten lassen.

Dieser Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Wie kann das sein?

Begründet wird das mit dem Jugendstrafrecht: Die fünf Leute, die jetzt vor Gericht stehen, waren zum Zeitpunkt der G20 noch Jugendliche. Und Prozesse gegen Jugendliche sind nicht öffentlich. Bei diesem Prozess ist aber ganz deutlich, dass das auch einen politischen Hintergrund hat. Öffentlichkeit ist bisher unser wichtigster Schutz. Wenn das, was bei den G20 geschehen ist, diese geplanten Einschränkungen des Demonstrationsrechts, die Polizeigewalt, die die Jugendlichen erlebt haben – wenn das öffentlich wird, gibt es einen Riesenskandal. Deshalb ist es so wichtig, dass der Prozess öffentlich begleitet wird, und ich glaube, auch deshalb möchte die Staatsanwaltschaft keine Öffentlichkeit.

Wie wollt ihr Öffentlichkeit herstellen?

Zu Prozessanfang hat es bereits verschiedene Demonstrationen gegeben, in Hamburg, in Berlin, auch in Bonn werden wir lokale Aktionen machen. Es gibt eine Medienkampagne, wir versenden die Hashtags, es gibt die Webseite des Bündnisses Gemeinschaftlicher Widerstand (https://gemeinschaftlich.noblogs.org). An die Prozessberichte ranzukommen, ist gar nicht so einfach, wir wollen ProzessbeobachterInnen finden, die vor Ort sein können.

Wie verhält sich denn Ver.di zu den Prozessen?

Ver.di hatte damals mit zu den Protesten gegen G20 aufgerufen. Eine offizielle Stellungnahme zu den Prozessen gibt es derzeit aber nicht. Von Kolleginnen und Kollegen haben wir aber viel Sympathie erfahren. Für den Ver.di-Bezirk NRW-Süd hat Monika Bornholdt letztens gefordert: «Die Polizeistrategie muss öffentlich und politisch aufgearbeitet werden.» Und sie hat erklärt: «Der Ver.di-Bezirksvorstand verurteilt die Polizeiwillkür und Polizeigewalt in Hamburg und erklärt sich solidarisch mit den von Grundrechtsverletzungen und Strafverfolgung betroffenen Kolleginnen und Kollegen.»

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