Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 02/2021

Sippenhaft durch die Hintertür
von David Stein

Der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet legte mit Blick auf seine Kandidatur zum neuen CDU-Vorsitzenden und der anstehenden Bundestagswahlen zu Jahresbeginn ein Zehn-Punkte-Programm vor, in dem er u.a. «Null Toleranz gegen Kriminalität» und eine gute Ausstattung der Ermittlungsbehörden fordert. Welche Kriminalität ist damit gemeint? Und welche wird damit verdrängt?

Nicht die Finanzkriminalität. Etwa der Fall Wirecard, wo es Vorständen gelungen ist, 1,9 Milliarden Euro durch vorgetäuschte Transaktionen und manipulierte Bilanzen auf Nimmerwiedersehen abzuzweigen. Auch nicht die «Cum-Ex»-Strafverfahren, die vor seiner eigenen Tür vor dem Landgericht Köln wegen Steuerhinterziehung geführt werden. Ein Netzwerk von Bankern, Großkanzleien und anderen Mittätern sorgte dafür, dass Aktionären die einmal abgeführte Kapitalertragssteuer mehrfach erstattet wurde. Dadurch gingen dem Staat 13 Milliarden Euro durch die Lappen. Jetzt droht Verjährung, weil die überlasteten Strafkammern und Staatsanwaltschaften in NRW nicht mit den Gerichtsterminen hinterherkommen.
Mit seiner Null-Toleranz-Politik hat Laschet die sog. Clan-Kriminalität im Visier, sein Innenminister Reul wittert medienwirksam hinter jeder Shisha-Bar einen Hort des organisierten Verbrechens. «Clan-Kriminalität» und «kriminelle Großfamilien» garantieren zur Zeit öffentliche Aufmerksamkeit. Nicht nur in der Politik. Auch in den Medien, die sich davon höhere Einschalt- und Lesequoten versprechen. Die Ermittlungsbehörden begründen damit die Forderung nach mehr Personal, das sie von der Politik ansonsten nicht bekommen würden.
Bei den «Clan-Familien» geht es nicht um adelige Großfamilien des untergegangenen Monarchismus, sondern um Mhallamiye-Kurden aus dem östlichen Mittelmeerraum, die seit den 80er Jahren nach Deutschland migriert sind. Fälle wie der Diebstahl der Juwelen von Kurfürst August dem Starken im Dresdner Grünen Gewölbe und der 100 Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum oder der Überfall auf das Berliner Kaufhaus des Westens (KdW) bringen diese zum Teil tausend Köpfe umfassenden Familien in toto in die Schlagzeilen – obwohl nur eine Handvoll «Familienmitglieder» an diesen Taten beteiligt war.

Blick auf den Täter, nicht auf die Tat
Der Begriff Clan-Kriminalität wurde ursprünglich von Kriminologen für die polizeiliche Ermittlungsarbeit geschaffen. Er ist nicht gesetzlich definiert und erfüllt erst recht keinen Straftatbestand. Es gibt ohnehin nur ein Täter- oder Unternehmensstrafrecht, jedoch keine Familienkriminalität, bei dem alle Mitglieder der Familie ohne Blick auf den Tatbeitrag des einzelnen über einen Leisten gehauen und in Sippenhaft genommen werden. Jede Form von sozialer Auffälligkeit sog. Nichtdeutscher wird beliebig unter diesen Begriff gepackt, also auch Verstöße gegen Sicherheit und Ordnung («falsches Parken in der zweiten Reihe») oder einfach nur Machoverhalten im öffentlichen Raum. Der Begriff wird mit einem Tätertypus des Clan-Kriminellen verknüpft. Mitglieder der «Clans» werden also nicht ausschließlich an einem kriminellen Verhalten gemessen. Anstelle der Tat steht der Täter mit seinen sozialen Strukturen im Vordergrund.
Das kaum lösbare Problem klarer Definitionen bei der Beschreibung von kriminellen Phänomenen außerhalb gesetzlicher Normvorgaben besteht nicht nur bei der sog. Clan-Kriminalität. Es handelt sich um phänomenologische Wertungen, die per se nicht treffsicher sind. Der ethnisch geprägte Ansatz einschließlich rassistischer Stereotypen bei der Konturierung von Tätergruppen hat eine lange Geschichte. Nicht nur in Deutschland. Beispielhaft hierfür ist die berüchtigte «Zigeunerkriminalität» und das Anlegen von «Zigeunerkarteien» bei den Ermittlungsbehörden – nicht erst im Faschismus, sondern bereits im 19.Jahrhundert. Diese Datensätze – die auch für die Deportation von Sinti und Roma in die KZs genutzt wurden – wurden von der Polizei in den 50er Jahren weiter verwendet.
Die Fixierung auf dieses Segment wurde später abgelöst von der sog. Balkankriminalität. Jetzt ist Clansaison. Diese Typisierung führt zu einer selektiven Diskriminierung, mit der auch politische Zwecke verfolgt und bestimmte soziale Gruppen in der Klassengesellschaft stigmatisiert werden. Kein Politiker, kein Springer-Journalist oder Spiegel-TV-Moderator würde bei einer Täterkategorie «Missbrauch» von Priesterkriminalität oder Vatikankriminalität in der katholischen oder evangelischen Kirche sprechen.

Windige Definitionen
Nach der Definition der Berliner Polizei ist Clankriminalität die «Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Subkulturen», die geprägt sei «von verwandtschaftlichen Beziehungen, einer gemeinsamen ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter». Dies gehe «einher mit einer eigenen Werteordnung und der prinzipiellen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung». Nach der Diktion des Bundeskriminalamts ist das «Machtstreben» der Clan-Familien stark ausgeprägt.
Wie hohl diese Definitionen und Abgrenzungskriterien zur Restgesellschaft sind, zeigen folgende Parallelen: Viele «arabischstämmige Tatverdächtige» sind längst deutsche Staatsbürger. Vorstandsbeschlüsse und geschäftspolitische Entscheidungen einer Aktiengesellschaft werden ebenfalls «abgeschottet» und keinesfalls transparent getroffen. Und das Machtstreben? Welches «normale» Industrieunternehmen hat das nicht, um expansiv seine Marktstellung auszudehnen und dadurch Profite zu maximieren?
Mit der uneingeschränkten «Akzeptanz der Rechtsordnung» kann es bei vielen wirtschaftlichen Akteuren auch nicht weit her sein, wenn der Steuerstaat bei Cum-Ex in einem komplizierten Verfahren systematisch ausgeplündert wird oder Millionen Autokäufer durch manipulierte Abgassoftware von der Autoindustrie betrogen werden. «Die deutsche Rechtsordnung» wird von Tätern aus den besseren Kreisen solange akzeptiert, solange sie dem eigenen Vorteil dient. Wenn höhere Profite oder Schnäppchen auch auf illegalem Wege erzielt werden können, wird diese Chance oft genug genutzt, wenn das Entdeckungsrisiko klein erscheint.

Politik der Nadelstiche
Arabischstämmige Großfamilien und Migrantenviertel in Berlin oder NRW stehen bei konzertierten Aktionen von Polizei, Zoll und Gewerbebehörden ganz oben auf der Agenda – mit einer Politik ständiger Nadelstiche gegen Shisha-Bars, Geschäfte und Wohnungen. Der polizeiliche Personaleinsatz für Durchsuchungen ist immens – oft werden ganze Hundertschaften eingesetzt, der Erfolg meist gering: ein paar Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak oder ein paar manipulierte Glücksspielgeräte. Für diese Nadelstichpolitik werden knappe personelle Ressourcen verschwendet, die in der Ermittlungsarbeit anderswo fehlen. So bleibt die italienische Mafia in Berlin und NRW weitgehend unbehelligt, da sie unauffällig agiert, die Mehrheitsbevölkerung nicht provoziert und damit den Rechtsfrieden nach offizieller Leseart nicht stört.
Für die Ermittlungsverfahren in der Cum-Ex-Kriminalität reichen deshalb die Staatsanwälte nicht. Es geht also gar nicht so sehr um die Aufklärung konkreter Straftaten, sondern um etwas anderes. Der Berliner Innensenator benennt das in einem Radiointerview ganz offen. Die Absicht sei, «dass auf der Straße der Respekt zurückkehrt». Also soll in erster Linie politische Handlungsfähigkeit demonstriert werden – auch und gerade bei den Wählerinnen und Wählern, deren Sicherheitsgefühl oft aufgrund anderer gesellschaftlicher Krisen und Ängste instabil ist und durch Horrorberichte von Spiegel-TV und Springer noch zusätzlich erschüttert wird.

Clan und Wirtschaft – Zwil­linge in der Kriminalität
Kriminalität hat viele Facetten. Trotz aller Unterschiede haben die verschiedensten Formen organisierter Kriminalität etwas gemeinsam: das gewerbsmäßige und bandenmäßige Agieren der Täter. Da unterscheidet sich der Abgasskandal bei VW oder das Cum-Ex-Verfahren kaum von der sog. Clan-Kriminalität. Und organisierte Kriminalität hat immer ein Ziel: Profit, so wie in der «legalen» Wirtschaft auch. Mit dem Unterschied, dass die Kapitalakkumulation und Profitmaximierung mit verbotenen und illegalen Methoden erfolgt.
Im Falle der Täter des Berliner Remmo-Clans, die u.a. für den Raub im Grünen Gewölbe und im KdW verantwortlich sind, zeigt sich die Blindheit und das bornierte Vorverständnis von Politik und Journalisten, die den Gefahren der «Clan-Kriminalität» das Wort reden. Den Tätern wird wegen des Vandalismus bei der Tatausführung und «der Respektlosigkeit gegenüber Kulturschätzen» eine «orientalische» Täter-Archaik angeheftet. Es seien Täter, die in der Moderne krimineller Wirtschaftsdelikte im «westlichen» Kapitalismus noch nicht angekommen sind. Welch ein Irrtum. Zwar mag die Tatausführung grobschlächtig erscheinen. Was aber das Reinwaschen der aus den gestohlenen Gegenständen stammenden Erträge oder die Beseitigung von Spuren zu den damit zusammenhängenden Geldströmen anbelangt, sind sie perfekter als so mancher Weiße-Kragen-Täter und seiner Gehilfen im Bankensystem.
Genau hier gilt es anzusetzen, die Strafverfolgung auf die Einziehung von illegal erlangtem Vermögen und die Abschöpfung der Gewinne der Täter zu konzentrieren. Die Täter in den Vorstandsetagen inbegriffen. Den Tätern ans Geld wollen viele. Wer aber die Debatte über die dafür erforderlichen gesetzlichen Eingriffsbefugnisse und deren tatsächliche Umsetzung verfolgt, wird schnell feststellen, dass es bei engen Eingriffsbefugnissen mit hohen Verfahrenshindernissen und damit im Ergebnis bei einem bloßen Bekenntnis bleiben soll. Auch und gerade bei den Grünen. Wenn es nach der CDU geht, soll das Instrument möglichst nur die «Clankriminellen» treffen, nicht aber ihren Zwilling, die übrige Wirtschaftskriminalität. Wenn das kein Messen mit zweierlei Maß und damit Klassenjustiz ist!
Zwar gibt es seit 2017 das Instrument der selbständigen Einziehung von Vermögensgegenständen, es greift jedoch nur bei bestimmten Fallkonstellationen. Zur Anwendung kam es ohnehin mit Ausnahme eines spektakulären Falls in Berlin (nach den Daten der Strafverfolgungsstatistik) kaum; zur Ermittlerroutine gehört es nicht. Dafür sorgen schon die einflussreichen Interpreten und Strafverteidiger aus jenen Großkanzleien, die in den Cum-Ex-Verfahren – wohlgemerkt als Mittäter – ein großes Rad gedreht haben.
Andere Länder wie Italien sind da mit ihrem administrativen Konfiskationsrecht erfolgreicher – weniger aufgeregt, aber rechtsstaatlich korrekt, wenn es um die Einziehung von kriminell erlangtem Vermögen geht.

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