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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 04/2021

Beim Lieferkettengesetz geht das EU-Parlament deutlich über die Bundesregierung hinaus
von Violetta Bock

Am Ende war es ein deutliches Ergebnis: 504 von 695 Parlamentarier:innen stimmten am 10.März im Europaparlament für den sog. «Legislativbericht über menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen».
Dieser Bericht bedeutet: Das Europaparlament empfiehlt der EU-Kommission, eine Art EU-weites Lieferkettengesetz einzuführen.

Inhaltlich geht das Europaparlament dabei weit über den verwässerten deutschen Gesetzesentwurf hinaus, auf den sich die Bundesregierung Anfang März geeinigt hat.
Der Bericht des EU-Parlaments kommt genau zur rechten Zeit: Im Juni will der EU-Justizkommissar Didier Reynders seine Pläne für ein europäisches Lieferkettengesetz vorstellen, die Abstimmung im EU-Parlament gibt ihm hierfür gehörigen Rückenwind. Denn die Abgeordneten haben mehrere Änderungsanträge abgelehnt, die den Parlamentsbericht verwässern sollten.
Trotzdem ist der Weg zu einem europäischen Lieferkettengesetz noch lang. In den kommenden Monaten wird es hitzige Debatten über den Anwendungsbereich, die Reichweite der Sorgfaltspflichten und die Frage der zivilrechtlichen Haftung geben.
Ein Vergleich zwischen dem Vorschlag des EU-Parlaments und den Plänen der Bundesregierung macht die Schwachstellen des deutschen Gesetzentwurfs noch mal in aller Deutlichkeit sichtbar:
– Das EU-Parlament plant einen größeren Anwendungsbereich als die Bundesregierung: Es will viel mehr Unternehmen einbeziehen, darunter auch kleine und mittlere, die an der Börse notiert oder in Risikosektoren tätig sind. Auch US-amerikanische und chinesische Firmen, die in der EU Geschäfte machen, würden erfasst.
– Sowohl der Bericht des EU-Parlaments als auch die Pläne von Kommissar Reynders beinhalten, wogegen sich der deutsche Wirtschaftsminister so vehement und erfolgreich gesträubt hat: klare Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung, um die Rechte von Betroffenen zu stärken.
– Die Reichweite der Sorgfaltspflichten ist die größte Schwäche des deutschen Gesetzentwurfs: Jenseits der direkten Vertragspartner müssten demzufolge Unternehmen Risiken nur in den Blick nehmen, wenn sie einen «Anlass» dafür haben. Das wäre in etwa so, als würde man einen Brandmelder erst dann einbauen, wenn das Haus schon in Flammen steht. Dagegen betonte Justizkommissar Reynders mit Blick auf den Bericht klar, dass Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette proaktiv handeln müssen. Wer Zwangs- oder Kinderarbeit bekämpfen will, darf sich nicht auf direkte Lieferbeziehungen beschränken!
– Auch in bezug auf Umweltfragen geht der Vorschlag des EU-Parlaments über den deutschen Gesetzentwurf hinaus. Anders als der Entwurf der Bundesregierung sieht der Bericht des EU-Parlaments eine eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflicht vor – im Angesicht von Klimawandel und fortschreitender Umweltzerstörung ist das überfällig.
Der deutsche Entwurf reicht hinten und vorne nicht aus. Nachbesserungen sind dringend nötig.

Mehr Infos unter: https://lieferkettengesetz.de/.

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