Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 04/2021

Massenmobilisierung für entschädigungslose Enteignung
von Manfred Dietenberger

Forderungen nach Enteignung waren immer schon Bestandteil linker Politik. Die Frage, ob und wie hoch dafür entschädigt wird, ist damit längst nicht geklärt.

Als Negativbeispiele kann hier die Stilllegung von Atom- und Kohlekraftwerken herhalten, die der Staat den Energiekonzernen vergoldet hat. Dass es auch anders gehen kann, zeigt ein historisches Beispiel: der Fürstenentscheid von 1926.
Immobilienkonzerne wie die Deutsche Wohnen, Vonovia oder Akelius auf diese Art zu vergesellschaften, würde allerdings teuer, geht es doch um mehr als 245000 Wohnungen (das kostet laut Berliner Senat 29–36 Mrd. Euro, die Initiative spricht von 7–14 Mrd).
Wieso aber entschädigen? Wer enteignet hier eigentlich wen, wenn es die Mieter sind, die unter den Miethaien leiden – durch Wohnungsnot und Mietpreisexplosion?
Diese Frage stellte sich auch schon 1918. Der Kaiser wurde zwar verjagt, aber bis 1925 blieb die Frage, was mit den Vermögen des von den Arbeiter- und Soldatenräten politisch entmachteten Adels geschehen sollte, unbeantwortet.
Am 23.November 1925 brachte die bürgerliche Deutsche Demokratische Partei im Reichstag den Entwurf für ein Gesetz zur vermögensrechtlichen Auseinandersetzung mit den früher regierenden Fürstenhäusern ein. Ländergesetze sollten die Fürstenabfindung regeln, im Fall von Enteignungen sollten Entschädigungen gezahlt werden.
Am 25.November 1925 brachte die KPD-Fraktion ihrerseits den Entwurf eines Gesetzes über die entschädigungslose Enteignung der früheren Fürstenhäuser im Reichstag ein. Er forderte, deren Ländereien an Landarbeitern und Kleinbauern aufzuteilen und die Schlösser in Kinderheime sowie Erholungsstätten für Kriegsbeschädigte und für die Hinterbliebenen der Kriegsopfer umzuwandeln. Statt die Fürsten zu entschädigen, sollte das Geld dazu verwendet werden, die Lage der Arbeiter und Bauern, besonders der Erwerbslosen, der Inflationsgeschädigten, der Kriegsopfer und der Rentner zu verbessern.
In der ersten Reichstagsdebatte über die Anträge im Dezember 1925 sprach Victor Bredt, einer der führenden Köpfe der bürgerlichen Wirtschaftspartei, aus worum es im Kern ging: «Ich rede von der grundsätzlichen Frage, dass wir zum ersten Mal durch Gesetz aussprechen wollen, dass eine Enteignung ohne Entschädigung und unter Ausschluss des Rechtswegs stattfinden kann.»

Weit in bürgerliche Schichten hinein
Zwischen dem 4. und dem 17.März 1926 wurden in allen Städten und Gemeinden Listen ausgelegt, in die sich alle Wähler:innen eintrugen, die ein Volksbegehren befürworteten. Der Erfolg war riesengroß: 12,5 Millionen Unterschriften – dreimal so viel wie erforderlich. Das war nur möglich, weil die Zustimmung weit über die linke Wählerschaft hinaus tief ins bürgerliche Lager reichte. Selbst in den Hochburgen der katholischen Zentrumspartei konnten Ja-Stimmen gewonnen werden. Neben Wähler:innen der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) unterstützten sogar solche konservativ-nationaler Parteien die Gesetzesinitiative in einzelnen Regionen Deutschlands.
Der Volksentscheid wurde von Massendemonstrationen begleitet – allein in Berlin am 27.Januar 1926 zogen 200000 Menschen unter der Losung «Dem Volke die Schlösser, den Fürsten die Asyle» durch die Straßen. An vielen Orten in der ganzen Republik bildeten sich Einheitskomitees aus Kommunisten, Sozialdemokaten, Parteilosen und Gewerkschaftern. Dazu gesellten sich Mitglieder pazifistischer Organisationen sowie prominente Künstler und Wissenschaftler – darunter Albert Einstein, Käthe Kollwitz, Kurt Tucholsky, auch Maler und Grafiker wie Otto Dix, George Grosz und John Heartfield.
Sämtliche Adelsverbände, die großagrarischen und industriellen Interessenverbände sowie Vertreter der reaktionären Parteien und Verbände traten mit massiver Gegenpropaganda auf. Die beiden Großkirchen taten es ihnen gleich, so der katholische Bischof Keppler von der Diözese Rottenburg (Württemberg). In seinem Hirtenbrief war zu lesen: «Es gilt für die Katholiken nur eins: völliges fernbleiben. Unser Name ist uns zu gut, als dass wir ihn hergeben könnten zur Unterstützung von Bestrebungen, die unter boshafter Ausnutzung der gegenwärtigen Notlage einen Sturm wagen wollen gegen einen Trutzpfeiler der gesellschaftlichen Ordnung, gegen das Eigentumsrecht.»
Dennoch stimmten am 20.Juni 14455184 Wähler:innen – 36,4 Prozent der Wahlberechtigten – für die entschädigungslose Enteignung der Fürsten, rund 3,5 Millionen mehr, als bei den vorangegangenen Reichstagswahlen ihre Stimme den beiden Arbeiterparteien KPD und SPD gegeben hatten. In Berlin, Hamburg und Leipzig stimmte sogar jeweils mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten für die Enteignung.
Es waren dennoch zu wenige. Das muss im diesjährigen September besser laufen. Glück auf.

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