Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

Bert Brecht hielt nicht viel vom Recht auf geistiges Eigentum. Wir auch nicht. Wir stellen die SoZ kostenlos ins Netz, damit möglichst viele Menschen das darin enthaltene Wissen nutzen und weiterverbreiten. Das heißt jedoch nicht, dass dies nicht Arbeit sei, die honoriert werden muss, weil Menschen davon leben.

Hier können Sie jetzt Spenden
Nur Online PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 05/2021

Nichtigkeit der Urteile gegen Lula und Befangenheit Moros jetzt vom höchstrichterlichen Plenum bestätigt
von Hermann Dierkes

Am 08.03.21 hatte der Bundesrichter Edson Fachin mehrere Urteile des Sondergerichts gegen Korruption inm brasilianischen Curitiba (Bundesstaat Parana) gegen den Ex-Präsidenten Lula da Silva nach 5 Jahren Auseinandersetzungen wegen ”Unzuständigkeit” annuliert (s.a. SoZ 3/21).

Das Sondergericht sei nur fuer grosse Korruptionsfälle wie den Staatskonzern Petrobras zuständig, nicht aber fuer individuelle und anderweitige Vergehen, die Lula in den vier Verfahren zur Last gelegt wurden (angebliches Wohnungsgeschenk durch den Baukonzern Odebrecht, illegale Spenden fuer das Lula-Instititut, Geldwäsche usw.). Schon kurze Zeit später erklärte die 2. Kammer des Bundesgerichtshofs auf Antrag der Verteidigung Lulas – endlich - den seinerzeit zuständigen Richter Moro – Hauptfigur des Sondergerichts - mit knapper Mehrheit fuer befangen. Fachin wollte seine Entscheidung allerdings vom Plenum des Bundesgerichtshofs behandelt wissen und forderte, dass auch die Kammerentscheidung vom Plenum ueberprueft werde. Dieses stellte sich am 15.4. in erster Sitzung mit 8:3 Stimmen hinter die Entscheidung Fachins und bestätigte die formale Unzuständigkeit Curitibas. In der zweiten Sitzung am 22.4. entschied das Plenum zunächst mehrheitlich, dass die Verfahren gegen Lula an die Bundesjustiz in der Hauptstadt Brasilia ueberwiesen werden, weil die Anklagepunkte sämtlich während Lulas Präsidentschaft aufgetreten seien. Dann wurde ueber die Kammerentscheidung befunden. Nach stundenlanger, teils heftiger Diskussion in der virtuellen und öffentlich uebertragenen Sitzung bestätigte eine deutliche Mehrheit die Entscheidung der 2. Kammer, dass der damalige Richter (und spätere Justizminister Bolsonaros) Moro befangen war. Richter Fachin war damit interessanterweise – und wie vorauszusehen - nicht einverstanden. Er wollte es bei der formalen Unzuständigkeit belassen. Die Sitzung muss fortgesetzt werden, weil erst 7 der 11 Richter abgestimmt haben, aber die Mehrheit steht.

Justizfarce

Das Ergebnis bestätigt zum wiederholten Mal, dass das Vorgehen gegen Lula eine Justizfarce war. Moro, der mit ihm kollaborierende damalige Staatsanwalt Dallagnol, weitere Bereiche von Justiz und Polizei, hatten alles daran gesetzt, um mit konstruierten Anklagepunkten, ”Geständnissen” korrupter Manager, die sich in ihren jeweiligen Verfahren Strafminderung holten, fehlenden Beweisen und Halbwahrheiten das politische Ziel verfolgt hatten, Lula als Kandidat der Präsidentschaftswahlen von 2018 auszuschalten und ins Gefängnis zu bringen. Dies war v.a. durch Tausende gehackte Gespräche zwischen Richtern und Staatsanwälten zweifelsfrei bewiesen worden, die die Internetzeitung The Intercept ab Juni 2019 veröffentlicht hatte.

Von den hohen Strafen hat Lula 518 Tage abgesessen. Dies und der politisch angerichtete Schaden sind nicht wiedergutzumachen. Mit den Entscheidungen erhält Lula aber definitiv seine politischen Rechte zurueck und könnte - rein rechtlich - bei der Präsidentenwahl im nächsten Jahr wieder kandidieren. Die Diskussion um Wahlbuendnisse und Spitzenkandidaten läuft bereits.

Aufatmen

Die unermuedlichen und erfolgreichen Anwälte Lulas, Christiano Zanin und Valeska T.Z. Martins, bestätigen: ”Das Recht hat ueber die Willkuer gesiegt”. Gleisi Hoffmann, die Vorsitzende der Arbeiterpartei (PT): ”Die Mehrheit des Bundesgerichts hat fuer die Gerechtigkeit votiert. Moro war befangen, Lula ist unschuldig und hat seine politischen Rechte wieder. Fuenf Jahre Kampf haben sich gelohnt. Wir erwarten, dass die Justiz sich niemals mehr fuer eine politische Verfolgung missbrauchen lässt. Nie wieder darf eine Wahl durch die rechtswidrige Aberkennung einer Kandidatur entschieden werden,” wie es in Brasilien der Fall war und was den Machtantritt des rechtsradikalen und vollkommen unfähigen Bolsonaro und seines korrupten Clans ermöglicht hat, was zu schweren sozialen und wirtschaftlichen Schäden gefuehrt, die Umweltvernichtung katastrophal beschleunigt hat und zu fast 400.00 Corona-Toten.

Korruptionsbekämpfung mit rechtswidrigen Mitteln?

Neben den formalen Fragen, in der Richter Gilmar Mendes zur Hochform auflief und sich gegen eine Kassierung der Kammerentscheidung des Bundesgerichts wandte, wurde auch die verbreitete Korruption in Brasilien diskutiert, die in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft grassiert. Insbesondere Richter Barroso versuchte auf diesem Hintergrund nocheinmal, die Verdienste des Sondergerichts in Curitiba hervorzuheben, das mit seinen Urteilen in ueber 170 Verfahren korrupte Personen aus der brasilianischen Elite zur Rechenschaft gezogen und bestraft hat. Ausserdem seien enorme Geldsummen eingezogen worden. Das war allerdings im Richterkollegium ueberhaupt nicht strittig. Es war vor allem Richter Ricardo Lewandowsky, der hervorragend und detailliert darlegte, dass ”Curitiba” auch eine andere Seite hat, die vor allem in den Prozessen gegen Lula deutlich wurde: Dass die Methoden von Moro und Co. (”modus operandi”) häufig rechtswidrig und skandalös waren und ”absolut unvereinbar mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und Methoden” (willkuerliche Verhaftungen, verlängerte Untersuchungshaft, Bedrohung von Familienmitgliedern, illegales Abhören von Telefongesprächen zwischen Angeklagtem und Anwälten, Anstiftung von Belastungszeugen durch den Richter, Instrumentalisierung von gegnerischen Medien mit fadenscheinigen Ermittlungsergebnissen, Kollaboration mit US-Behörden und Geheimdiensten usw.). Hier handele es sich nicht um ”lässliche Suenden” (wie sein Kollege Barroso argumentiert hatte), sondern um ”Todsuenden”. Diese Prozessfuehrung könne auch nicht nur rein juristisch bewertet werden, sondern muesse angesichts der durch sie beguenstigten (US-) Konzerne auch die Frage aufwerfen, die bereits in der Justiz der alten Römer eine Rolle gespielt habe: ”Quid prodest” (”Wem nuetzt es?”).

Mit den höchstrichterlichen Entscheidungen ist in Brasilien eine weitere Zäsur eingetreten. Die Luft fuer den Bolsonarismus scheint immer duenner zu werden. Im Militär, auf das sich der Bolsonarismus massgeblich stuetzt (Bolsonaro: ”Mein Militär”), sind offensichtliche Risse erkennbar. Der Ruecktritt der Chefs aller drei Waffengattungen aus Solidarität mit ihrem geschassten Ministerkollegen Azevedo zeigt, dass man dort kalte Fuesse bekommt und sich – insbesondere – mit dem verheerenden Corona-Kurs der Bolsonaristen und ihren autoritären Vorstössen gegen widerspenstige Gouverneure in den Bundesstaaten nicht mehr gemein machen will. Der Senat hat inzwischen auf Antrag der Minderheitsfraktionen und nach entsprechendem Quorum eine Untersuchungskommission beschlossen, um das Versagen der Bundespolitik in Sachen Pandemie aufzuklären – gegen heftige Widerstände aus dem Präsidentenpalast.

(Stand: 23.04.21)

Teile diesen Beitrag:
Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen

Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.