Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 09/2021

So nennt Michèle Winkler vom Komitee für Grundrechte und Demokratie das geplante NRW-Versammlungsgesetz. Es soll in der zweiten Jahreshälfte verabschiedet werden
Gespräch mit Michèle Winkler

Michèle Winkler hat Wirtschaftsfrankoromanistik studiert und später in einem großen Reifenwerk gearbeitet. Seit 2017 ist sie Referentin beim Komitee für Grundrechte und Demokratie.
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie gibt mit weiteren Menschenrechtsorganisationen jedes Jahr beim Fischer-Verlag den Grundrechtereport heraus (siehe SoZ 7-8/2021).

Versammlungsrecht ist ein Schwerpunkt seit der Gründung des Komitees 1980. Bei Großdemonstrationen stellt das Komitee häufig Teams zusammen, die das Verhalten der Polizei beobachten.
«Wir regieren NRW so, wie ich es mir auch im Bund vorstellen würde», erklärte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet Ende des vergangenen Jahres gegenüber der Wirtschaftswoche (siehe auch S.13). Das NRW-Versammlungsgesetz, das als Entwurf vorliegt und eigentlich schon vor der Sommerpause vom Landtag in Düsseldorf verabschiedet werden sollte, lässt in diesem Sinn einiges befürchten. Viele bisherige Ordnungswidrigkeiten werden darin zu Straftaten hochgestuft. Gewerkschaften, Fussballfans, Klimabewegung, Feminist:innen, Antifa- und Antiragruppen, zahlreiche Jugendverbände, u.a. die Landesschüler:innenvertretung sowie zahlreiche Jurist:innenvereinigungen laufen Sturm gegen das Gesetz und warnen vor einem Polizeistaat. «NRW Versammlungsgesetz stoppen» heißt eine landesweite Initiative, die das Gesetz verhindern will. Michèle Winkler vom Komitee für Grundrechte und Demokratie ist eine der Sprecherinnen der Initiative. Mit ihr sprach Gerhard Klas.

Die NRW-Landesregierung hält die bisherige Rechtspraxis bei Versammlungen, die auf dem Brokdorf-Urteil von 1985 fußen, für überholt und will sie durch ein «modernes» Versammlungsgesetz korrigieren. Warum?

Das Bundesverfassungsgericht hat 1985 das sog. Brokdorf-Urteil gesprochen, das bis heute als die erste detailliertere Auslegung des Versammlungsrechts gilt. Eigentlich ist die Versammlungsfreiheit in Artikel 8 im Grundgesetz geregelt. Aber da steht nicht viel drin.
Das Brokdorf-Urteil spricht unter anderem von Polizeifestigkeit. Das bedeutet, dass die Polizei erst einmal in Versammlungen nichts zu suchen hat, dass die Versammlungsfreiheit über dem Polizeirecht steht. Die Polizei kann nicht einfach ankommen und all ihre Mittel und Maßnahmen nutzen, die ihr das Polizeirecht gewährt. Sie muss als erstes darauf achten, dass die Versammlungsfreiheit gewährleistet ist. Natürlich können Gesetze der Polizei Eingriffsbefugnisse gewähren, auch auf Versammlungen. Aber das muss eben festgelegt werden, und es muss sich immer am Grundrecht der Versammlungsfreiheit orientieren. Es darf nicht die Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig einschränken.
Genau das ist jetzt aber mit dem Gesetz in Nordrhein Westfalen geplant. Auch in dem neuen, etwas liberaleren Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz gibt es Generalklauseln, die eine Anwendung des Polizeirechts auf Versammlungen ermöglichen. Die Polizei darf künftig bei Versammlungen alle Maßnahmen nutzen, die sie nach Polizeirecht nutzen darf. Das geht deutlich zu weit, ist unverhältnismäßig und schränkt die Versammlungsfreiheit massiv ein.

Ein Beispiel?

Laut Polizeirecht kann die Polizei aus bestimmten Gründen einen Platzverweis erteilen. Aber wenn die Person sagt, sie sei auf dem Weg zu einer Versammlung, sie wolle gerade ihr Recht auf Versammlungsfreiheit nutzen, dann kann dieser Platzverweis so nicht einfach durchgesetzt werden. Versammlungsrecht schlägt sozusagen Polizeirecht. Künftig kann die Polizei einfach sagen: Ich erteile Ihnen einen Platzverweis, Sie gehen jetzt nicht zu dieser Demonstration.
Auch die Versammlungsleitung soll künftig deutlich mehr in die Pflicht genommen werden. Sie soll zum Beispiel dafür verantwortlich sein, dass Veranstaltungen genauso stattfinden wie sie angemeldet waren. Wenn das nicht passiert, kann sie sogar strafrechtlich verfolgt werden. Das wirkt einschüchternd. Die Organisatoren können unter Umständen dafür verantwortlich gemacht werden, was bestimmte Leute auf den Versammlungen tun. Aber gerade bei großen Demonstrationen hat ein Versammlungsleiter nie den kompletten Überblick und auch nicht die Macht, auf alle Versammlungsteilnehmer einzuwirken.
Eigentlich muss die Landesregierung den Schutz der Grundrechte gewährleisten. Aber das passiert mit diesem Gesetz überhaupt nicht. Es steht z.B. nicht drin, dass der Zugang zu Versammlungen zu gewährleisten ist. Es steht nicht drin, dass die Pressefreiheit auf Versammlungen zu gewährleisten ist. Das Gesetz drückt einen regelrechten Widerwillen gegen Versammlungen aus und signalisiert eine Missachtung von politischer Teilhabe.

Vor zwei Jahren wurde ein neues NRW-Polizeigesetz verabschiedet, das ebenfalls viel Kritik und Protest hervorgerufen hat. Es gab dann lediglich ein paar kosmetische Änderungen. Inwiefern kann hier von einem neuen politischen Trend gesprochen werden?

Wir vom Komitee sehen einen Trend der fortschreitenden Aushebelung demokratischer Kontrollmechanismen. Bei unserer Kritik geht es nicht nur um einzelne Paragrafen in diesen Gesetzen, sondern darum, dass der Polizei wieder mehr Befugnisse an die Hand gegeben werden. Wir hatten gerade die massive Verschärfung des Polizeigesetzes in NRW. Eine der ersten Amtshandlungen der CDU-FDP-Landesregierung war auch, die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizist:innen wieder abzuschaffen, die gerade erst von der Vorgängerregierung eingeführt worden war. Die Polizei wird künftig noch leichter Menschen- und Grundrechte verletzen können, ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Letztes Jahr sind in mehreren NRW-Städten rechte Chatgruppen und Netzwerke bei der Polizei aufgeflogen, u.a. in Köln, Essen, Dortmund, Hamm, Aachen und Mülheim – müssten da nicht alle Alarmglocken klingeln?

Die Landesregierung gibt hier nur zu, was ohnehin an die Öffentlichkeit geraten ist und verharmlost die Vorfälle auch noch. Es ist völlig klar, dass es da ein ganz großes Dunkelfeld gibt, wo gerade die Innenminister der CDU komplett dicht machen. Sie sind nicht bereit, die Fälle unabhängig untersuchen zu lassen. Der Polizei in der aktuellen Situation noch mehr Befugnisse zu geben, ist deshalb brandgefährlich.
Nicht nur wegen der rechten Chatgruppen. Auch Rassismus in der Polizei wird völlig unzureichend bearbeitet: Die Polizei kann Racial Profiling betreiben, ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen, sie kann sogar brachiale Gewalt anwenden. Selbst wenn Menschen von der Polizei erschossen werden oder aus anderen Gründen im Zusammenhang mit Polizeiarbeit sterben, werden die Ermittlungen dazu fast grundsätzlich eingestellt. Wir wissen, dass die Staatsgewalt teilweise durchsetzt ist von Menschen, die gegen Demokratie, Menschenrechte und Gleichheit sind, die vielleicht sogar auf einen Tag X hinarbeiten, die Zugang zu Waffen haben. In so einem Moment müsste eigentlich die Bremse gezogen werden. Wir müssten erstmal dafür sorgen, dass wir keine Nazis mehr bei der Polizei haben, anstatt sie weiter aufzurüsten und zu ermächtigen.

Derzeit ist häufig die Rede von «Polizeibeaufragten». Könnte die Einrichtung einer solchen Beschwerdestelle ein Schritt in die richtige Richtung sein?

Das hängt davon ab, wie die Beschwerdestellen ausgestattet sind. Die müssten selbst ermitteln dürfen, unabhängig von anderen Polizeibehörden. Sie bräuchten dazu entsprechende Ressourcen und freie Zugänge. Und es wäre auch nachzudenken über eigene Staatsanwaltschaften, die solche Polizeigewalt verhandeln würden. Denn bisher arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaften ganz eng zusammen und können kaum unabhängig ermitteln.
Aus meiner Sicht wäre das aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. In einigen Ländern wie Großbritannien gibt es schon Beschwerdestellen, trotzdem sind die Fälle ungeahndeter Polizeigewalt nicht signifikant zurückgegangen. Eigentlich brauchen wir größere politische Lösungen.

Was wäre da möglich?

2013 hat sich in den USA die Bewegung Black Lives Matter gegründet, mittlerweile gibt es auch einen kleinen Ableger in Deutschland. Nach dem Tod von George Floyd ist dort die Forderung nach «abolish the police» bzw. «defund the police» aufgeflammt: die Polizei soll abgeschafft bzw. ihr die finanziellen Mittel entzogen werden. Das heißt nicht nur, dass der Polizei Geld weggenommen wird, dieses Geld soll auch in soziale Projekte fließen, zum Beispiel in Wohnungen für arme Menschen, Suppenküchen usw. Finanzmittel sollen von repressiven Organen in soziale Infrastruktur verschoben werden. In Deutschland wird darüber kaum gesprochen, wir hinken dem internationalen Diskurs hinterher. Aber die Probleme gibt es nicht nur in den USA, auch in Deutschland sterben viel zu viele Menschen durch die Polizei, und die Opfer sind meist in psychischen Ausnahmesituationen oder eben nichtweiße Menschen.

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