Geschäftsführer muss wegen Behinderung des Betriebsrats zahlen
dokumentiert*
Der Geschäftsführer eines saarländischen Logistikdienstleisters muss wegen Behinderung des Betriebsrats 80 Tagessätze Strafe zahlen. Die IG Metall Völklingen hatte die Strafanzeige 2019 gestellt und nun nach zwei Jahren Verfahren Erfolg, wie sie in einer Pressemitteilung berichtet. Das ist ein Durchbruch.
Bis zu einem Jahr Gefängnis droht Arbeitgebern, die Betriebsräte behindern. Bislang haben Staatsanwaltschaften und spätestens die Richter solche Verfahren in der Regel stets eingestellt. Das liegt auch daran, dass sich die Strafgerichtsbarkeit nicht im Betriebsverfassungsrecht auskennt. Doch an diesem Fall blieb der Staatsanwalt dran. Denn die Geschäftsführung ist massiv gegen den Betriebsrat vorgegangen. Unter anderem erhielten drei Betriebsratsmitglieder die fristlose Kündigung – und bekamen keinen Lohn mehr.
Wesentlicher Grund für die Verurteilung war für das Gericht jedoch, dass die Geschäftsführung die Kosten des Betriebsrats, etwa für Büroräume, Seminare und Sachverständige, im Betrieb öffentlich aushängte – und diesen Aushang fortlaufend aktualisierte. Die betriebsöffentliche Bekanntgabe der vom Betriebsrat verursachten Kosten erfüllt den Straftatbestand nach §119 Betriebsverfassungsgesetz. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits 1997 festgestellt.
Das Amtsgericht Lebach erließ zunächst ohne mündliche Verhandlung einen Strafbefehl gegen den Geschäftsführer und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Dagegen legte der Geschäftsführer Einspruch ein, das Verfahren ging in die mündliche Verhandlung.
In der Verhandlung, in der unter anderem Alfonso Liuzzo von der IG Metall Völklingen als Zeuge gehört wurde, kamen weitere massive Verstöße ans Licht. Der Staatsanwalt riet dem angeklagten Geschäftsführer, den Einspruch zurückzunehmen, um keine noch höhere Strafe zu riskieren. Ab 90 Tagessätzen gelten Täter als vorbestraft. Ein Tagessatz entspricht einem Nettotageseinkommen. Der Geschäftsführer muss demnach fast drei Monatsgehälter zahlen. Es blieb bei 80 Tagessätzen. Liuzzo sieht in dem Urteil ein wichtiges Signal: «Die Arbeitgeber in unserer Region wissen, dass sie jetzt aufpassen müssen.»
Allerdings: der §119 wird für Liuzzo immer das letzte Mittel bleiben, denn damit sei das Tischtuch zerschnitten. Die IG Metall Völklingen war in den letzten Jahren mit mehreren Fällen von Union Busting und Betriebsratsmobbing konfrontiert. Bei einem Getränkedosenhersteller etwa führten Betriebsrat und IG Metall Völklingen über 20 Arbeitsgerichtsverfahren. Am Ende haben sie alles gewonnen. Der Standortleiter wurde ausgetauscht. Und vor allem stand schließlich die komplette Belegschaft hinter ihnen. Das gelingt nur, wenn die Strafanzeige gut vorbereitet und in eine betriebspolitische Gesamtstrategie eingebettet ist.
*Aus einer Pressemitteilung der IG Metall Völklingen.
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