Satte Mehrheit für den Berliner Volksentscheid
von David Stein
Das ist erst der Anfang: eine Million Stimmen für die Vergesellschaftung von Wohnungen im Bestand von Immobilienkonzernen.
56,4 Prozent der Wähler:innen in Berlin stimmten am Wahlsonntag für eine Vergesellschaftung, 39,0 Prozent dagegen. Konkret ging es bei dem Volksentscheid um die Vergesellschaftung von Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin, soweit sie eine «Gewinnerzielungsabsicht» verfolgen. Vergesellschaftung heißt Enteignung gegen Entschädigung und Überführung in eine Anstalt öffentlichen Rechts. Betroffen wären rund 240000 Wohnungen, etwa 15 Prozent des Berliner Bestands an Mietwohnungen.
Das Ergebnis des Volksentscheids ist ein großer Erfolg der Initiative «Deutsche Wohnen und Co. enteignen», die seit 2018 an diesem Ziel gearbeitet und in den Bezirken mobilisiert hat – unterstützt von einem breiten Netzwerk von Mieterinitiativen sowie politischen Gruppen wie der Interventionistischen Linken und früheren Kadern der radikalen Linken, das über alle politischen Unterschiede und Milieus hinweg weit in das gewerkschaftliche Spektrum reichte.
Die Initiative verfolgte das politisch kluge Konzept, an verschüttete Vergesellschaftungs- und Gemeinwirtschaftsmodelle der Weimarer Republik und der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg anzuknüpfen, die nach wie vor im Grundgesetz (Art.15) als rechtliche Option zur Steuerung der Wirtschaft verankert sind. Das machte es der Immobilienlobby und der herrschenden Klasse schwer, die Initiative zu isolieren und in die Sektenecke zu stellen.
Völlig überraschend kam das Ergebnis also nicht, in dieser Eindeutigkeit jedoch schon. Im Frühjahr 2021 war es bereits gelungen, die für den Volksentscheid notwendigen Stimmen in einem Volksbegehren zu sammeln. Monatelange Trommelfeuer von Spiegel bis zu den Springergazetten und die Falschinformationen der betroffenen Wohnungskonzerne und der Immobilienlobby haben es nicht vermocht, dieses Ergebnis zu verhindern. Gleiches gilt für die Politik des Senats. Nicht allein die Oppositionsparteien CDU und FDP wollten die Initiative ausbremsen, auch die regierende SPD.
Dabei war die soziale Frage vor dem Hintergrund der eklatant steigenden Mieten das zentrale Wahlkampfthema. In Berlin wohnen 83 Prozent der Bevölkerung zur Miete – für Metropolen in Europa ein Unikum. Viele müssen heute schon 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Miete aufwenden. Es sind die Ängste der Mieter:innen, wegen der steigenden Mietpreise in billigere oder dezentral gelegene Stadtviertel ziehen zu müssen, die sie veranlassten, im Volksentscheid mit Ja zu stimmen.
Im April dieses Jahres war der Berliner Senat mit seinem Projekt eines Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht wegen mangelnder Zuständigkeit des Landes Berlin gescheitert. Die regierende Berliner SPD hatte den Vorstoß auch deshalb unternommen, um der Forderung nach Vergesellschaftung das Wasser abzugraben. Kurz vor dem Volksentscheid überfiel den scheidenden Berliner Regierenden Bürgermeister Müller dann die Panik und er kaufte der Deutschen Wohnen und Vonovia 14000 sanierungsbedürftige Wohnungen weit über dem Marktwert ab.
Diese Wohnungen hatte der Berliner Senat einst an diese Immobilienunternehmen für ein Butterbrot verscherbelt, um den Landeshaushalt zu sanieren. Im gleichen Atemzug kritisierte dieselbe SPD die Initiative «Deutsche Wohnen & Co enteignen», sie würde mit ihrem Finanzierungskonzept bei der Vergesellschaftung den Berliner Haushalt ruinieren – obwohl bei einer Vergesellschaftung die Entschädigung rechtlich weit unter dem Marktwert liegen kann.
Volksentscheid und Wahlen
Vor den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus, die zeitgleich mit der Bundestagswahl stattfanden, erklärte die SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey den Verzicht auf Vergesellschaftungen zur «roten Linie» für Koalitionsverhandlungen. Die Spitzenkandidatin der Grünen, Bettina Jarasch, kündigte zwar an, selber mit Ja zu stimmen. Grund dafür war aber nur das Aufbauen einer Drohkulisse und die Erhöhung des Drucks auf die Immobilienwirtschaft, einer nicht einklagbaren Selbstverpflichtung zu einem vage gehaltenen «Mieterschutzschirm» zuzustimmen. Lediglich die Partei Die LINKE hat die Basis der Initiative von Anfang an aktiv unterstützt und für das Volksbegehren Stimmen gesammelt.
Genutzt hat dies der LINKEN bei den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus herzlich wenig. Während sie auch in Berlin, allerdings moderat, Stimmen verloren hat, hat die SPD, Gegnerin der Forderung nach Vergesellschaftung, leicht zugelegt. Im Abgeordnetenhaus hat dieses Konzept dadurch an Rückhalt verloren. Dieser offenkundige Widerspruch im Abstimmungsverhalten muss von den Aktivist:innen dringend stärker analysiert werden.
Zur Durchsetzung der Vergesellschaftung ist noch ein weiter Weg nötig, und die außerparlamentarisch vernetzten Aktivist:innen werden eine andere Rolle spielen als bisher. Die Musik spielt nun in erster Linie im Abgeordnetenhaus.
Den Wählerinnen und Wählern, die beim Volksentscheid mit Ja gestimmt haben, war bekannt, wie Grüne und SPD zur Forderung nach Vergesellschaftung und Re-Kommunalisierung stehen. Die Zahl der Ja-Stimmen zum Volksentscheid entspricht weitgehend den Stimmen, die die bisherige rot-grün-rote Regierung erhalten hat – wobei zu berücksichtigen ist, dass auch so mancher CDU-Wähler und sogar Parteimitglieder mit Ja gestimmt haben, die unter dem wahnwitzigen Wohnungsmarkt leiden.
Mit den Ja-Stimmen wurde in der Wahlkabine ein Zeichen für eine soziale Wohnungspolitik und gegen die Interessen von Immobilienkonzernen und Spekulanten gesetzt. Dieses Ja war aber in der Mehrzahl nicht mit dem Vertrauen verbunden, dass das Ziel der Vergesellschaftung – und überhaupt eine sozialere Wohnungspolitik – über ein entsprechendes Gesetz im Abgeordnetenhaus durchgesetzt werden könnte. Ein breites Mandat für die Umsetzung des Volksentscheids hat Die LINKE somit nicht erhalten.
Die weiteren Schritte
Was das Ob von Vergesellschaftung anbelangt, hat der Volksentscheid ein klares politisches Ergebnis erbracht, mit dem auch die in Zukunft regierende SPD umgehen muss. Sie erklärt, das Ergebnis ernst nehmen zu wollen, doch müsse die Verfassungsmäßigkeit der Vergesellschaftung geprüft werden. Der Rechtsdienst des Deutschen Bundestags und namhafte Verfassungsrechtler hatten schon 2019 hierüber keine Zweifel, die Gegenmeinung kann sich nur auf Auftragsgutachten der Immobilienlobby stützen.
Giffey will also den Verschleppungskurs fortsetzen, den der Berliner Innensenator bereits bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens eingeschlagen hatte (sie dauerte 15 Monate): Zeit schinden und versuchen, das Problem auszusitzen, bis sich die Öffentlichkeit nicht mehr dafür interessiert.
Das Ergebnis des Volksentscheids ist zwar für den Senat nicht bindend, hat jedoch Verfassungsrang. Es darf jetzt nur noch um das Wie der Vergesellschaftung und deren Umsetzung gehen. Die LINKE muss also in den Koalitionsverhandlungen oder von den Oppositionsbänken aus ein solches Gesetz vorantreiben – unterstützt von denjenigen, die mit Ja gestimmt haben. Und die außerparlamentarischen Kräfte müssen für eine schnelle Umsetzung Druck machen.
Da für die Zulassung des Volksbegehrens zum Wahltermin nur wenig Zeit zur Verfügung stand, hatte die Initiative «Deutsche Wohnen & Co enteignen» zunächst davon abgesehen, einen vollständig ausgearbeiteten Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz zum Gegenstand des Volksentscheids zu machen. In einem solchen hätte exakt festgeschrieben werden können, unter welchen Voraussetzungen und aufgrund welcher Finanzierungsmodelle der Wohnungsbestand in Gemeineigentum überführt werden soll.
Inzwischen liegt ein solcher Gesetzesentwurf der Initiative vor, er kann Grundlage der Verhandlungen in Senat und Abgeordnetenhaus sein. Der Entwurf muss noch um ein Gesetz zur Schaffung einer Anstalt öffentlichen Rechts ergänzt werden, in die die vergesellschafteten Wohnungsbestände eingebracht und gemeinwirtschaftlich unter demokratischer Beteiligung der Mieter und der Beschäftigten verwaltet werden.
Neue Aufgaben
Der Kampf um die Durchsetzung des Volksentscheids geht also weiter – auf der parlamentarischen Ebene ohnehin, aber auch für Mietervereine und die Initiative selbst. Der gesellschaftliche Druck muss auch nach der Abstimmung aufrechterhalten werden, allerdings mit anderen Instrumenten als bisher. Oben auf der Agenda steht nun die Einwirkung auf den Prozess im Abgeordnetenhaus. Dabei geht es in erster Linie darum, die Scheinargumente gegen die Vergesellschaftung – auch was deren Finanzierung anbelangt – mit fachlichen Argumenten zu zerpflücken und dies parlamentarisch rückzukoppeln.
Nach dem hart erarbeiteten Etappensieg werden sich viele aufgrund der neuen politischen Anforderungen aus der Arbeit der Initiative zurückziehen. Dieser Prozess wird auch noch dadurch verstärkt, dass viele Aktivist:innen ihre berechtigte Kritik an der derzeitigen Arbeitsweise der Initiative bisher zurückgehalten haben, um den Erfolg des Volksentscheids nicht zu gefährden. An den Schaltstellen der Initiative hatte es Entscheidungen gegeben, die so gar nichts mit dem in der Öffentlichkeit gepflegten Bild der Basisdemokratie und einer Bewegung von unten zu tun haben. Ohne die notwendigen Korrekturen kann sich eine erfolgreiche Bewegung selbst den Garaus machen.