Aktivist:innen der Klimagerechtigkeitsbewegung wehren sich gegen staatliche Angriffe
von Michael Schwartz*
Manchmal lassen sich gesellschaftliche Widersprüche erkennen, indem wir Bilder von mehreren Schauplätzen vergleichen. Im vergangenen November fand im schottischen Glasgow die 26.Weltklimakonferenz statt. Deutsche Politiker:innen überschlugen sich mit Bekräftigungen, wie wichtig konsequenter Klimaschutz heute sei. Tatsächlich ist die Klimakrise aus der öffentlichen Debatte nicht mehr wegzudenken – ein Verdienst der globalen Klimagerechtigkeitsbewegung, die seit Jahrzehnten mit tausenden kleinen und großen Aktionen darauf aufmerksam macht.
Der deutsche Ableger dieser Bewegung führte zeitgleich, am 5.11., einmal mehr eine Aktion gegen die klimaschädliche Braunkohleverstromung im Rheinland durch. Etwa 50 Aktivist:innen blockierten die Bahnstrecke zum Kraftwerk Neurath und erzwangen eine Drosselung des Kraftwerks um etwa ein Drittel der Leistung. Vom Klimaimage des deutschen Staates war hier nicht viel zu spüren: Die teils in Betonblöcken unter den Schienen angeketteten Aktiven wurden brutal und unprofessionell in einem ganztägigen Polizeieinsatz entfernt – einige von ihnen danach für eine ganze Woche (!) von der Polizei festgehalten. Was ist Auslöser und rechtlicher Hintergrund solcher Übergriffe – und wie wehrt sich die Bewegung dagegen?
Das Strafgesetzbuch wirkt nicht gegen Klimaaktivismus
Der «normale» Weg des Staates, auf unerwünschte Handlungen zu reagieren, ist strafrechtliche Verfolgung – sprich Geld- und Gefängnisstrafen, die im StGB geregelt sind. Dieses Mittel ist in seiner heutigen Form gegen eine dynamische soziale Bewegung allerdings kaum wirksam: Die Verfahren dauern lange, meist Jahre, und werden in den allermeisten Fällen eingestellt, weil sie die Kapazitäten der Justiz übersteigen oder die Beweislage zu dürftig ist.
Die Strafen sind zudem sehr gering: Als im Jahr 2017 eine Aktionsgruppe mit einer Blockade das Kraftwerk Weisweiler komplett abschaltete, wurden Beteiligte Jahre später zu 50 Tagessätzen (Geldstrafe in Höhe von 50 Tageslöhnen) verurteilt. Das StGB wurde nicht gegen die Klimabewegung geschrieben, die durch sie verwirklichten Straftatbestände sind schlicht zu irrelevant. Zudem weigern sich Aktive oft, bei der Festnahme durch die Polizei ihre Namen zu nennen, diese kann die meisten dann auch nicht identifizieren. Somit findet dann auch keine Strafverfolgung statt.
Polizeiliches Handeln als Strafe
Die logische Alternative für die Behörden liegt darin, die Abschreckungswirkung auf das direkte polizeiliche Handeln während der Aktionen vorzuverlegen. Dabei sind Gewaltexzesse durch die starke öffentliche Aufmerksamkeit auf die Klimafrage schwer umzusetzen – zudem wird das direkt zuständige Polizeipräsidium Aachen von einem Grünen geführt, der weder ursprünglich Polizist ist, noch als Hardliner gilt. Nichtsdestotrotz kommt es zu gewaltsamen Vorfällen: So wurden nach der Neurath-Blockade Dutzende Aktivist:innen über Stunden in Gefangenentransportern festgehalten, die entweder unterkühlt oder überheizt waren, und damit erheblichen körperlichen Risiken ausgesetzt.
Die schwarz-gelbe Regierung in NRW verfolge daher in den vergangenen Jahren die Strategie, mit strikten Landesgesetzen eine Situation zu schaffen, in der die Polizei legal bestrafen kann, ohne dass hierfür ein Prozess stattgefunden hat. Das prominenteste Beispiel ist das neue Polizeigesetz NRW. Ein Teil dieses Gesetzes, das als «Lex Hambach» bekannt wurde, richtet sich explizit gegen die Taktik der Personalienverweigerung: Aktive, deren Identität nicht festgestellt werden kann, können bis zu sieben Tage festgehalten werden – eine beispiellose Dehnung des Grundgesetzes, das Polizeigewahrsam nur bis zu zwei Tagen vorsieht.
In den vergangenen Monaten zeigte sich zudem bei mehreren Aktionen, dass Menschen im 7-Tage-Gewahrsam nicht zusammen an einem Ort festgehalten werden, sondern in Polizeiwachen auf ganz NRW verteilt. Dies erschwert die Unterstützung von außen und isoliert die Betroffenen. Trotzdem hat sich die Gesetzesverschärfung bislang nicht als wirksam erwiesen: Bei großen Aktionen mit hunderten Beteiligten, wie jenen von Ende Gelände, ist ein so langes Gewahrsam einfach logistisch nicht umsetzbar. Kleine Gruppen, wie jene vom Kraftwerk Neurath, bereiten sich gut auf diese Lage vor und sind trotzdem aktiv.
Gescheiterte Eingrenzung
Obwohl die Regierung in den vergangenen Jahren neue Werkzeuge geschaffen hat, ist es ihr nicht gelungen, die Klimagerechtigkeitsbewegung wirkungsvoll einzugrenzen. Im Gegenteil: Die Bewegung wächst weiterhin dramatisch, und viele Menschen bleiben jahrelang aktiv – trotz der erlittenen Gewalt. Die Maßnahmen zielen darauf, einzelnen Aktiven Schaden zuzufügen, und sie durch Unsicherheit abzuschrecken: Werde ich Schmerzen haben? Wie lange werde ich festgehalten? Werde ich Jahre später vielleicht doch strafrechtlich verfolgt?
Dass diese Taktik nicht verfängt, liegt an einer Kultur der Gemeinschaft in der Klimabewegung: Während jeder Aktion ist ein sogenannter Ermittlungsausschuss (EA) aktiv. Bei diesem können Menschen, die von Polizeimaßnahmen (z.B. Gewahrsam) betroffen sind, anrufen. Der EA behält den Überblick über alle festgenommenen und vermissten Personen, vermittelt Anwält:innen und sorgt dafür, dass niemand vergessen wird. Vor den Polizeiwachen werden Mahnwachen errichtet, die dauerhaft besetzt sind und bei denen Aktivist:innen nach ihrer Entlassung mit Tee, Essen und emotionaler Wärme empfangen werden. Nach der Aktion am Kraftwerk Neurath wurden diese Mahnwachen in fünf Städten sieben Tage lang aufrechterhalten!
Aktivist:innen müssen zudem meist nicht befürchten, in ihrem sozialen Umfeld Ausgrenzung zu erleiden: Es ist sehr üblich, z.B. Strafprozesse solidarisch zu besuchen, und den Betroffenen auch sozial den Rücken zu stärken. Finanzielle Folgen werden gemeinsam getragen. Die Rote Hilfe und andere Antirepressionsgruppen sammeln Spenden und Mitgliedsbeiträge, um Anwalts-, Gerichts- und Strafkosten zu zahlen.
Erfolge und neue Taktiken
Sowohl in ihren Taktiken als auch ihrer Reaktion auf Repression hat sich die Klimagerechtigkeitsbewegung bisher erfolgreich gegen die staatlichen Angriffe zur Wehr gesetzt – bitter notwendig, denn um die Klimakrise einzudämmen, bleiben nur wenige Jahre. Nach der Rettung des Hambacher Forsts wurden im Rheinland im Zusammenhang mit dem Ampel-Koalitionsvertrag sogar zwei weitere, große Erfolge erzielt: der Kohleausstieg wird auf 2030 vorgezogen und fünf Dörfer vor dem Kohleabbau gerettet.
Solange die gesetzliche Reaktion auf Landesebene verbleibt, und nicht Bundesgesetze auf die Klimabewegung angepasst werden, steht nicht zu erwarten, dass diese Entwicklung gebrochen wird. Und selbst wenn: Nach dem beschlossenen Ende der Braunkohle werden Aktivist:innen zwangsläufig auf anderen Feldern neue Taktiken entwickeln, auf die die staatliche Gegenseite nicht vorbereitet ist.
*Der Autor ist ein Aktivist der Klimagerechtigkeitsbewegung im Rheinischen Revier.
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