Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

Bert Brecht hielt nicht viel vom Recht auf geistiges Eigentum. Wir auch nicht. Wir stellen die SoZ kostenlos ins Netz, damit möglichst viele Menschen das darin enthaltene Wissen nutzen und weiterverbreiten. Das heißt jedoch nicht, dass dies nicht Arbeit sei, die honoriert werden muss, weil Menschen davon leben.

Hier können Sie jetzt Spenden
PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 12/2021

Corona und BR-Mobbing im Betrieb des BDA-Präsidenten
von Gerhard Klas

ProMinent ist Hersteller von Dosieranlagen und Systemen für die Wasseraufbereitung mit etwa 700 Beschäftigten am Stammsitz in Heidelberg; weltweit arbeiten in den Niederlassungen etwa 2700 Kolleg:innen.

Rainer Dulger, neben seinem Bruder Andreas Dulger und Benedikt Nagel einer der drei Geschäftsführer, ist seit dem 26.11.2020 Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). ProMinent ist ein prosperierender Familienbetrieb, 2020 war das bisher beste Geschäftsjahr.
Im November kam es bei ProMinent in Heidelberg zu einem Corona-Ausbruch. Mehrere Kolleg:innen waren infiziert, einer schwer erkrankt. Nach Ansicht des Betriebsrates hätte das verhindert werden können. Doch die Geschäftsführung hatte den Umzug der Serviceabteilung in ein neues Büro mit viel zu kleinen Räumen sowie Anwesenheitspflicht gefordert. Der Betriebsrat hatte deswegen seine Zustimmung zum Umzug verweigert.
Auch sonst kommt es immer wieder zu Situationen, in denen die Geschäftsführung gegen den Betriebsrat vorgehe, erklärten mehrere Betriebsräte in einem Interview mit der Zeitung Avanti. Erforderliche Seminare und Schulungen werden verweigert, der Betriebsrat gegenüber der Belegschaft als Kostentreiber angegriffen, Betriebsräten mit Kündigung gedroht.
Beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg am 13.12.21 wollte die Geschäftsführung eine Zustimmungsersetzung erzielen, die dem Betriebsrat dann aufgezwungen worden wäre. Corona-Infektionen, die möglicherweise im Zusammenhang mit dem Umzug erfolgt sind, waren nicht Gegenstand der Verhandlung.
Das Ergebnis war ein Vergleich, den das am Prozess teilnehmende Betriebsratsmitglied aber nur «widerruflich» angenommen hat, da das gesamte Betriebsratsgremium noch nicht zugestimmt hatte, wie eine Gerichtssprecherin gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung erklärte. Dafür hat der Richter eine Frist bis zum 12.Januar gesetzt.
In einer Stellungnahme zum Gütetermin erklärte ProMinent, es gebe keinen Zusammenhang zwischen dem Umzug und den Infektionen. Man nehme den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und insbesondere den Schutz vor Corona sehr ernst. Der Begriff «Corona-Ausbruch» sei unpassend.
Gegenüber workwatch berichteten Beschäftigte jedoch, die Geschäftsführung der Vertriebsgesellschaft, in der die Corona-Infektionen aufgetreten waren, würde nun versuchen, die Belegschaft gegen den Betriebsrat aufzubringen. Der Vorwurf laute auf Geschäftsschädigung: Weil der Betriebsrat mit der Infektion an die Öffentlichkeit gegangen sei, dürften Außendienst- und Servicebeschäftigte keinen unmittelbaren Kundenkontakt mehr haben.
Erhoben wurden die Vorwürfe auf eigens organisierten Versammlungen, die ohne Absprache mit dem Betriebsrat von der Geschäftsführung einberufen und offiziell als «Belegschaftsinformationen» bezeichnet wurden.

Teile diesen Beitrag:
Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen

Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.