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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 04/2022

Täter werden zu Richtern gemacht
von Kai Beutler und Patricia Juan Pineda

Die Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Bundestag war ein überfälliger Schritt. Aber in der jetzt geplanten Version wird es weder Menschenrechte noch unabhängige Gewerkschaften schützen. Das liegt am geplanten Beschwerdemechanismus.

Zum Beispiel in Mexiko: Dort haben deutsche Konzerne überwiegend «Tarifverträge» mit Scheingewerkschaften geschlossen, die laut LkSG Ansprechpartner für Beschwerden sein sollen. Aber sie sind nicht von der Belegschaft gewählt, sondern vom Unternehmer eingesetzt. Sie halten sich nicht einmal an das mexikanische Arbeitsrecht und schützen den deutschen Investor sogar vor Lohnforderungen oder Streiks. Der geplante Beschwerdemechanismus bleibt in diesem Falle wirkungslos.
Denn kein abhängig Beschäftigter und keine Gewerkschafterin kann sich dann ohne Gefahr für den eigenen Arbeitsplatz oder sogar das eigene Leben beschweren. Deutschland hat aber eine Verantwortung für das Treiben seiner Konzerne in Mexiko und sollte nicht durch ein Gesetz die Täter zu Richtern machen.
In Mexiko wird das Gesetz nur funktionieren, wenn es eine unabhängige Anlaufstelle gibt, die Beschwerden vertraulich aufnimmt und dafür sorgt, dass sie zeitnah und wirksam in den Betrieben angegangen werden. Die mexikanischen Scheingewerkschaften und die deutschen Unternehmen dürfen hier nicht wie geplant die primären Ansprechpartner für Beschwerdeführer:innen sein. Es muss auch ein akkreditiertes Unterstützernetzwerk in Mexiko aufgebaut werden. Die deutschen Niederlassungen in Mexiko und ihre Lieferant:innen sind mit ihren Betriebsgewerkschaften gleichzusetzen.
Betriebliche Beschwerdeverfahren für Mexiko müssen die zuständige DGB-Gewerkschaft und den Betriebsrat in Deutschland mit einbeziehen, insbesondere bei Beschwerden über Verstöße gegen Menschenrechte wie die Vereinigungsfreiheit.
Die kann erkämpft werden, dafür gibt es Beispiele: etwa bei General Motors in Silao (Mexiko). Dort wurden die Scheingewerkschaften vertrieben und durch eine demokratische Gewerkschaft ersetzt. Das war nur möglich durch das kombinierte Engagement mutiger mexikanischer Belegschaften, durch internationale Solidarität und den Beschwerdemechanismus im nordamerikanischen Handelsabkommen T-MEC bzw. USMexCa mit seiner unabhängigen Anlaufstelle.

Im Februar 2022 auf Einladung des Internationalen Gewerkschaftlichen Arbeitskreises Köln (IGAKK) wurden die Pläne der Bundesregierung zum Beschwerdemechanismus in Mexiko im Rahmen des Lieferkettengesetzes erörtert.

Patricia Juan Pineda ist eine mexikanische Gewerkschaftsaktivistin.
Kai Beutler ist aktiv im Internationalen Gewerkschaftlichen Arbeitskreis Köln (IGAKK).

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