Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

Bert Brecht hielt nicht viel vom Recht auf geistiges Eigentum. Wir auch nicht. Wir stellen die SoZ kostenlos ins Netz, damit möglichst viele Menschen das darin enthaltene Wissen nutzen und weiterverbreiten. Das heißt jedoch nicht, dass dies nicht Arbeit sei, die honoriert werden muss, weil Menschen davon leben.

Hier können Sie jetzt Spenden
PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 07/2022

Wie sich vor Preissteigerungen schützen?
von Johan Seynaeve

Im Nachbarland Belgien werden Löhne in einem gewissen Umfang automatisch an die Preise angeglichen.

Die massiven Preissteigerungen der letzten Wochen, deren Ende nicht abzusehen ist, werfen die Frage auf, wie Lohnabhängige und Sozialleistungsbeziehende sich dagegen schützen können – die Einmalzahlungen und Rabatte sind insbesondere für die unteren Einkommensschichten ja höchstens ein Tropfen auf dem heißen Stein. Eine der Forderungen, die dabei diskutiert werden, ist die nach einer automatischen Anpassung an den Verbraucherpreisindex, der die Preissteigerungen abbildet. Solche Mechanismen gab es früher in mehreren Ländern, etwa in Italien, sie wurden jedoch unter dem Druck der Kapitaleigner abgeschafft bzw. ausgehöhlt. In unserem Nachbarland Belgien gibt es sie, wenn auch in verstümmelter Form, immer noch.

Die Lohnindexierung und der damit verbundene, nationale Verbraucherpreisindex (NICP) wurden in Belgien 1920 eingeführt. Die Preise waren, infolge von Krieg und Wirtschaftskrise, im Vergleich zu 1914 (dem Bezugsjahr für den ersten Verbraucherpreisindex) um 236 Prozent gestiegen, mehr als die Hälfte des Einkommens wurde für Lebensmittel ausgegeben, viele Familien hatten einen oder mehrere Erwerbstätige im Krieg verloren… Unmittelbar nach dem Waffenstillstand kam es zu spontanen Streiks in den Kohlebergwerken und Metallbetrieben, den wichtigsten Industriezweigen. Allein in den ersten sieben Monaten des Jahres 1919 meldete die Arbeitsinspektion 733 Streiks. Die wichtigsten Forderungen waren eine Lohnerhöhung um 100 Prozent, der Acht-Stunden-Tag, ein Mindestlohn und die Anerkennung der Gewerkschaften. Um ihre Position als herrschende Klasse zu sichern, musste die Bourgeoisie einen Teil der Forderungen erfüllen.

Indexierungsmechanismen
Zwischen den Gewerkschaften und den nach Branchen organisierten Unternehmerverbänden wurden mehrere paritätische Ausschüsse eingerichtet. In diesen Ausschüssen wurde festgelegt, wie die Löhne an die Inflation angepasst werden sollten. Somit wurden, je nach Ausschuss, unterschiedliche Systeme festgelegt. Zwei Hauptgruppen haben sich herausgebildet:
– Das eine System sieht eine Erhöhung der Löhne um 2 Prozent vor, wenn der Referenzpreisindex um mindestens 2 Prozent gestiegen ist. 50 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft sowie Renten, Sozialleistungen und die Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst fallen unter diese Regelung.
– Für die andere Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft findet die Lohnanpassung zu festen Zeitpunkten statt: in den meisten Fällen (für rund 40 Prozent der Beschäftigten) einmal im Jahr, seltener nach sechs, vier, drei oder zwei Monaten. Nur für ein Prozent der Angestellten werden die Entgelte monatlich an den Index angepasst. Dies betrifft vor allem Beschäftigte, die in multinationalen Unternehmen arbeiten (etwa die Grundlöhne in der Ölindustrie).
In einigen paritätischen Ausschüssen sind nur die Mindestlöhne an den Index gebunden. Darüber hinaus kann jedes Unternehmen einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abschließen, der eine automatische Anpassung auch für Löhne über dem Mindestlohn vorsieht. Einige paritätische Arbeitsausschüsse sehen kein Indexierungssystem vor, etwa 8 Prozent der abhängig Beschäftigten sind überhaupt nicht an den Index angebunden.
Wenn Löhne nicht monatlich an die Inflation angepasst werden, bleibt die Lohnanpassung allerdings immer hinter der Verbraucherpreisinflation zurück. Zur Veranschaulichung werden in den Schaubildern auf dieser Seite drei Systeme der Lohnindexierung dargestellt:
– System 1: Monatliche Lohnanpassung an den Referenzindex (durchgezogene Linie).
– System 2: Jährliche Anpassung der Löhne an den Referenzindex (kurz gestrichelte Linie).
– System 3: 2 Prozent Lohnerhöhung, wenn der Referenzindex um mindestens 2 Prozent gestiegen ist (lang gestrichelte Linie).
Die horizontale Linie stellt die Anzahl der Monate dar, die vertikale die Monatslöhne. Der monatliche Ausgangslohn beträgt immer 2500 Euro. Die Diagramme decken einen Zeitraum von fünf Jahren ab.

Seit den 70er Jahren unter Druck
Vor dem Hintergrund der günstigen ökonomischen Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg konnten kräftige Lohnerhöhungen durchgesetzt werden. Mit dem Rückgang der Profitraten in den 70er Jahren und der Schwächung der Gewerkschaften durch den sprunghaften Anstieg der Arbeitslosigkeit wurde die automatische Anpassung der Löhne und Gehälter ausgehöhlt. Eine Art automatischer Lohnindexierung für einen erheblichen Teil der Beschäftigten im privaten Sektor gibt es nur noch in Belgien, Zypern, Malta und Luxemburg. Sie betrifft jedoch nur 3 Prozent der Gesamtheit der Beschäftigten im Privatsektor der Euro-Länder.
In Belgien ist es der Bourgeoisie gelungen, das System der automatischen Indexierung durch mehrere Eingriffe zu schwächen:
– Durch die Einführung einer pauschalen Indexierung zwischen 1982 und August 1983: Der Teil des Gehalts, der das garantierte Monatseinkommen übersteigt, wird nicht mehr angepasst.
– Im August 1983 wurde ein «geglätteter» Verbraucherpreisindex eingeführt: Der Referenzindex ist nicht mehr der monatliche Verbraucherpreisindex, sondern der Durchschnitt aus den letzten vier Monaten; dies führt zu einer Verzögerung bei der Anpassung der Löhne.
– Am 1.April 1984, am 1.Januar 1985 und am 1.Januar 1987 wurden die bestehenden sektoralen Systeme der Indexierung um jeweils 2 Prozent «neutralisiert»; die Unternehmen mussten die Differenz der Arbeitskosten an die Sozialversicherung abführen.
– Ein Gesundheitsindex wurde 1994 eingeführt: Tabak, alkoholische Getränke, Benzin und Diesel wurden aus dem Index herausgenommen. Der neue Referenzindex ist nun der geglättete Gesundheitsindex (anstelle des geglätteten Verbraucherpreisindex), das ergab einen erneuten Indexsprung von 1,2 Prozent. Die dadurch erzielte Lohneinsparung wurde jedoch nicht an die Sozialversicherung weitergegeben, dafür stiegen die Gewinne des Kapitals.
– «All-in-Klauseln» wurden in Tarifverträge aufgenommen: Im Jahr 1996 wurde eine Obergrenze für Lohnerhöhungen gesetzlich festgelegt. Die All-in-Klauseln sollten verhindern, dass die Löhne wegen der automatischen Lohnanpassung über diese Obergrenze hinaus steigen. Für 25 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft wurden Tarifverträge mit «All-in-Klauseln» abgeschlossen.
– 2015 folgte ein neuer Indexsprung von 2 Prozent, dadurch ergab sich auch ein Lohnstopp von 2 Prozent. Anders als 1984–1987 wurde die erzielte Differenz bei den Arbeitskosten nicht an die Sozialversicherung abgeführt, sie erhöhte lediglich die Gewinne.
Die Kaufkraft der Beschäftigten wurde zusätzlich 1996 durch die Einführung des «Gesetzes zur Förderung der Beschäftigung und zur präventiven Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit», auch Lohnnormgesetz genannt, stark geschwächt. Dieses Gesetz gibt der Kapitalistenklasse die Garantie, dass die Löhne in Belgien nicht schneller steigen als in den Nachbarländern.

So wie sie derzeit in Belgien vorgenommen wird, reicht die automatische Anpassung der Löhne an den Index nicht aus, um den starken Anstieg der Verbraucherpreise zu kompensieren. Dies gilt insbesondere für die 40 Prozent der Beschäftigten, die nur eine jährliche Anpassung erhalten und daher bis zum nächsten Jahr warten müssen. Um die Kaufkraft wirklich wiederherzustellen, muss es eine monatliche Anpassung der Löhne an den monatlich berechneten Verbraucherpreisindex geben. Nicht nur die Arbeitsentgelte und die Sozialleistungen müssen angepasst werden, auch die Grenzsteuersätze, Steuerbefreiungen, Abzüge und Ermäßigungen. Einen anderen Weg als den Kampf für eine vollständige Anpassung der Löhne an die Verbraucherpreise gibt es nicht.

Der Autor ist Wirtschaftswissenschaftler und betrieblicher Gewerkschaftsvertreter der Sozialistischen Gewerkschaft (einer der drei Richtungsgewerkschaften in Belgien). (Gekürzt aus: die internationale, Nr.4, 2022.)

Teile diesen Beitrag:
Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen

Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.