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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 07/2022

Präzedenzfall für neues Gesetz?
von Gerhard Klas

«Der Gütetermin wurde von zahlreichen Zuschauern mitverfolgt, die dem Betroffenen offensichtlich ihre Solidarität ausdrücken wollten», schrieb die Rhein-Neckar-Zeitung. Auch die Unterstützer:innen ließen sich den Termin am 8.Juni vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg nicht entgehen, dabei ging es um die Ersatzzustimmung für die Kündigung des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden von ProMinent, dem Konzern des amtierenden Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Arbeitgeber (BDA), Rainer Dulger.

ProMinent ist Hersteller von Dosieranlagen und Systemen für die Wasseraufbereitung. Etwa 700 Beschäftigte arbeiten am Stammsitz in Heidelberg, weltweit sind es in den Niederlassungen 2700 Kolleg:innen. Seit Monaten steht der Vorwurf des Bossings gegen den Betriebsrat im Raum. Dieses Vorgehen soll laut Koalitionsvertrag demnächst als Offizialdelikt gewertet werden, das mit Haftstrafen geahndet werden kann.
Der ehemalige Betriebsratsvorsitzende und seine Liste stellten bis April die Mehrheit im Betriebsrat und hatten eine engagierte Arbeit für die Belegschaft gemacht. In der Corona-Pandemie wurde der Arbeitsschutz zum wiederholten Male ein Streitpunkt zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Anschließend kam es bei den turnusmäßigen BR-Wahlen im April erstmals in der Geschichte des Konzerns zur Listenwahl, vorher gab es immer Personenwahlen.
Aus heiterem Himmel hatte sich eine als arbeitgebernah geltende Liste «Pro Prominent» gegründet. Während des Wahlkampfs hatte die Geschäftsführung in einem Aushang die Belegschaft indirekt aufgefordert, den amtierenden Betriebsrat abzuwählen. Laut IG Metall Heidelberg war das eine klare Ansage an die Beschäftigten und eine Wahlbeeinflussung, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz illegal ist. Für die Geschäftsführung ging die Rechnung jedenfalls auf: Tatsächlich erzielte Pro Prominent bei den Wahlen eine knappe Mehrheit.
Die Tageszeitung Mannheimer Morgen berichtete von Versuchen der Geschäftsleitung, den neuen Betriebsrat wegen der Kündigung des ehemaligen BR-Vorsitzenden unter Druck zu setzen. Ohne Erfolg – möglicherweise, weil es die erste Amtshandlung des neu gewählten Gremiums gewesen wäre und Befürchtungen in der Belegschaft genährt hätte, das neue Gremium sei arbeitgeberhörig.
Die Rhein-Neckar-Zeitung und der Mannheimer Morgen berichteten, Ursache des Kündigungsbegehrens sei eine Facebooknachricht gewesen, in der der damalige BR-Vorsitzende die Liste «Pro ProMinent» und die Geschäftsführung während des Wahlkampfs in diesem Frühjahr diffamiert haben soll. Angeblich soll diese Nachricht signalisiert haben, die Geschäftsführung drohe Beschäftigten mit Sanktionen, sollten diese nicht die neu angetretene Liste «Pro ProMinent» wählen.
Tatsächlich wurde die Liste in dem Posting nicht namentlich erwähnt. Dennoch sieht die Geschäftsführung deswegen das Vertrauensverhältnis so sehr gestört, dass auch eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich sei.
Nach zwanzig Dienstjahren sind die Fronten verhärtet: Für den Arbeitgeber ist lediglich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses denkbar, das inzwischen einfache Betriebsratsmitglied will im Betrieb bleiben, für ihn kommt kein Vergleich im Sinne eines Aufhebungsvertrags mit Abfindung in Frage.
Die Geschäftsführung baut vor, sollte ihre Klage vor Gericht scheitern: Wenige Tage nach dem Gütetermin traten der erst im April neu gewählte stellvertretende Vorsitzende, zwei Tage später der Betriebsratsvorsitzende zurück und verließen den Betriebsrat. Mit den Nachrückern, befürchtet eine vertrauliche Quelle im Betrieb, soll jetzt erneut der Versuch unternommen werden, den unliebsamen ehemaligen Vorsitzenden doch noch über die Zustimmung des Gremiums los zu werden.
Bei einem öffentlichen Auftritt am 21.Juni in Heidelberg präsentierte sich der Arbeitgeberpräsident als gescheiterter Schlichter und spielte den betrieblichen Konflikt als einen persönlichen Zwist zwischen seinem Bruder Andreas – dem Mehrheitseigner – und dem ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden herunter. «Da sind zwei Dickköpfe aneinander geraten», so Rainer Dulger. Aber so einfach wird er sich nicht aus der Affäre ziehen können.
Der Kammertermin ist für den 27.Oktober am Arbeitsgericht in Heidelberg terminiert.

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