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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 12/2022

Hartz IV wird Bürgergeld
von Angela Klein

Die geplante Einführung des Bürgergelds zum 1.Januar 2023 soll die größte Sozialreform der vergangenen 20 Jahre werden. Dem Entwurf nach zu urteilen, der im Bundestag in 3.Lesung verabschiedet wurde und von den unionsregierten Bundesländern abgelehnt wird, bleibt aller Voraussicht nach nur übrig, dass Hartz IV einen neuen Anstrich erhält.

Ein Rückblick auf die letzten 50 Jahre Arbeitsmarktpolitik in Deutschland zeigt vor allem eins: die Unfähigkeit des Kapitalismus, im eigenen Land für einen wachsenden Teil der Bevölkerung eine auskömmliche Arbeit zu sichern. Die »Bürgergeld« genannte Reform der Hartz-Gesetze ändert daran nichts.
Die Debatte über die Hartz-IV-Reform beschränkt sich bislang auf den Regelsatz, die Anrechnung von Vermögen und die Sanktionen. Darübergerät u.a. in Vergessenheit, dass die Agenda 2010 den Niederiglohnsektor erst ermöglicht hat.

Der Fluch der Massenarbeitslosigkeit
Seit Mitte der 70er Jahre sind Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit eine ständige Begleiterin deutsche Politik. Der Grund dafür ist leicht ausgemacht: Seit den 60er Jahren ist das Bruttoinlandsprodukt, die Wirtschaftsleistung des Landes, langsamer gestiegen als die Arbeitsproduktivität (Wirtschaftsleistung je Beschäftigten und Stunde). Diese Entwicklung hat zur Folge, dass das Arbeitsvolumen in der Bundesrepublik Deutschland 1960 und 2008 fast identisch blieb (etwa 57 Milliarden Stunden), obwohl das Potenzial an Erwerbspersonen gestiegen ist: von rund 26 Millionen 1960 auf 44,5 Millionen 2008. Bei dieser Konstellation nimmt rein rechnerisch gesehen entweder die Arbeitslosigkeit zu oder die Arbeitszeit ab. Bis zur Jahrhundertwende nahm die Massenarbeitslosigkeit schubweise zu – trotz der Abmachungen zur Arbeitszeitverkürzung, die die Gewerkschaften erstritten hatten.
Mit der Einführung der Agenda 2010 Anfang der 2000er Jahre wurde nicht nur ein Arbeitszwang eingeführt: Leistung gibt es nur, wenn jede angebotene Arbeit angenommen wird (was wiederum das allgemeine Lohnniveau drückt). Und sie ist so niedrig, dass man von ihr nicht leben kann. Es wurde auch ein Paradigmenwechsel in Richtung Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich vorbereitet: mit der gesetzlichen Einführung der Teilzeitbeschäftigung 2001 und den Minijobs 2003. Das tatsächliche Ausmaß der Unterbeschäftigung sollte damit kaschiert werden.

Ein Blick zurück
Als 1967 eine Rezession dem sog. Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit zum erstenmal einen kräftigen Dämpfer verpasste, stieg die Zahl der Arbeitslosen auf 460000. Mitte der 70er Jahre erhielt man nach sechs Monaten Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld in Höhe von 68 Prozent vom Nettolohn; in den Jahren 1987 bis 1997 wurde ab dem 42.Lebensalter die Bezugsdauer stufenweise bis zu 36 Monaten erhöht – ein Eingeständnis dessen, dass die Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt nicht unterkommen konnten. Nach dem Auslaufen des Arbeitslosengelds gab es prinzipiell unbegrenzt Arbeitslosenhilfe, die allerdings nur noch 58 (später 56) Prozent des vorherigen Lohns ausmachte. Damals konnte sich noch niemand vorstellen, dass jemand lange ohne Arbeit bliebe.
1969 verabschiedete der Bundestag das sog. Arbeitsförderungsgesetz (AFG), es führte zusätzlich zur »passiven« Arbeitsmarktpolitik (Lohnersatzleistungen) eine »aktive« Arbeitsmarktpolitik ein, also begleitende Maßnahmen, etwa Weiterbildungen, um Erwerbslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dennoch nahmen nach der ersten und vor allem nach der zweiten Ölkrise 1980 bis 1982 die Erwerbslosenzahlen wieder drastisch zu und der Sockel blieb hoch; 1988 war rund ein Drittel aller Erwerbslosen länger als ein Jahr arbeitslos.
Wäre nicht die deutsche Einheit und mit ihr die Sonderkonjunktur für Westdeutschland dazugekommen, wäre das Regelwerk zum Umgang mit der Massenlangzeitarbeitslosigkeit schon viel früher geändert worden. Denn alle Gründe, die dafür Anfang der 2000er Jahre ins Feld geführt wurden, wurden schon Ende der 80er Jahre vorgebracht.
So aber wurde aus der westdeutschen »Krise der Arbeitsgesellschaft« zunächst eine ostdeutsche. Innerhalb von zwei Jahren (1990–92) wurden in Ostdeutschland über eine Million Menschen erwerbslos; zwischen 1997 und 2006 war fast jeder fünfte Ostdeutsche im erwerbsfähigen Alter ohne Erwerbsarbeit. Der Druck auf das allgemeine Lohnniveau war enorm: Die Reallöhne sanken in den 20 Jahren zwischen 1990 und 2010 in der Hälfte der hundert gängigsten Berufe um bis zu 50 Prozent. In der sog.Hightech-Krise 2002/2003 stieg die Zahl der Erwerbslosen offiziell auf über 4 Millionen (der DGB rechnete damals mit weit über 5 Millionen).
Dies löste erste Überlegungen über die Subventionierung von Niedrig­löhnen aus. Die Gewerkschaftsspitzen ließen sich in ein »Bündnis für Arbeit« einspannen. Es gab einem »Förderkonzept« grünes Licht, das für Bezieher:innen von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung attraktiv machen sollte (das sog. Mainzer Modell). Nach seiner äußerst knappen Wiederwahl im Herbst 2002 verkündete Bundeskanzler Schröder dann die Agenda 2010, ein umfassendes Reformpaket für die Bereiche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, das die Voraussetzungen für den Leistungsbezug fundamental veränderte.

Die Agenda 2010
Das Reformpaket hatte drei wesentliche Stoßrichtungen: die Deregulierung des Arbeitsrechts; die Aktivierung von Erwerbslosen; die Verbesserung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und im Arbeitsmarkt wurden gekürzt; der Kündigungsschutz aufgeweicht (seither gilt er nur noch für Betriebe ab zehn Beschäftigten).
Der Teil des Pakets, der die Voraussetzungen für den Leistungsbezug regelte, wurde unter das Motto »Fördern und fordern« gestellt. Es spiegelte vor, jeder und jede könne bei einigermaßen gutem Willen eine Arbeit bekommen und solle dabei unterstützt werden; der mangelnde Wille hingegen müsse bestraft werden. Damit wurde allerdings nur die Tatsache verschleiert, dass es nach wie vor auf dem Markt keine Arbeit gab – das sollte aber künftig das Problem des Einzelnen, nicht mehr des Staates sein. Seither arbeiten die Jobcenter, die aus der teilweisen Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialämtern hervorgingen, hauptsächlich mit dem Ziel, Leistungszahlungen möglichst zu vermeiden, also an den Erwerbslosen zu sparen.
Ein weiteres zentrales Moment der »Reform« war die Liberalisierung der Zeitarbeit. Aufgehoben wurde: das Verbot, ein Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund zu befristen; das Verbot, ein Arbeitsverhältnis zeitgleich mit dem Abschluss eines Einsatzes im Leihunternehmen zu beenden; die Beschränkung der Höchstdauer einer Arbeitsüberlassung. Außerdem wurden sog. Minijobs zugelassen, also geringfügige Beschäftigungen ohne soziale Absicherung.
Die Arbeitsloenhilfe wurde abgeschafft und die 1,5 Millionen Menschen, die sie 2001 noch bezogen, auf das ALG II, eine Fürsorgeleistung, herabgestuft. Es dient nur der bloßen Existenzsicherung, anders als die arbeitslosenhilfe ist es keine Lohnersatzleistung, sondern soll ein soziokulturelles Existenzminimum abdecken.
Wenig überraschend hat die Agenda 2010 den Anteil der Menschen, die in Armut leben oder von ihr bedroht sind, in die Höhe getrieben. Die Armutsgefährdungsquote ist in den letzten 23 Jahren stetig gestiegen: von 10,6 Prozent 1998 auf 16,6 Prozent 2021.

Auf ewig Hungerlöhne
Die Kombination dieser Maßnahmen bewirkte, dass Deutschland seit Jahren den größten Niedriglohnsektor in der EU hat. Fast jeder Fünfte arbeitet inzwischen in diesem Sektor, viele müssen mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken, weil sie sonst nicht über die Runden kommen. »Arm trotz Arbeit« ist das Ergebnis von »Fördern und fordern«.
Mit Hilfe dieses Niedriglohnsektors war Deutschland sechs Jahre hintereinander, von 2003 bis 2008, Exportweltmeister. Er sorgt dafür, dass die Konkurrenz in der EU und weltweit unterboten wird. Daran ändert HartzV gar nichts, im Gegenteil: Die Minijobs werden ausgeweitet, indem die Lohngrenze von 450 auf 520 Euro hochgesetzt wird. Das verdrängt noch mehr reguläre Arbeitsplätze und führt geradewegs in die Altersarmut.
Der Niedriglohnsektor konzentriert sich in Deutschland besonders auf folgende Branchen:
– den Einzelhandel mit 159000 (40,1 Prozent der dort Beschäftigten);
– die Gastronomie mit 662000 (62,5 Prozent der dort Beschäftigten);
– die Gebäudebetreuung mit 655200 (61,2 Prozent der dort Beschäftigten);
– das Gesundheitswesen mit 612000 (16,4 Prozent der dort Beschäftigten);
– Erziehung und Unterricht mit 345600 (11,7 Prozent der dort Beschäftigten).
Regional betrachtet mussten in Westdeutschland im Jahr 2020 16,4 Prozent der abhängig Beschäftigten zu Niedriglöhnen arbeiten, in Ostdeutschland 29,1 Prozent.
Positiv ist zu vermerken, dass der Vorrang der Vermittlung in Arbeit abgeschafft und ein Geldanreiz für Qualifizierung geschafft wird.
Ansonsten bleibt Bürgergeld, was Hartz IV auch war: Armut per Gesetz!

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