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Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 12/2022

Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei – Erfahrungen einer alleinerziehenden Mutter
von Jenny Schirmer

Als ich 2020 für Die Linke kandidierte und mir die beeindruckenden Bewerbungen und Lebensläufe der anderen Kandidaten durchgelesen hatte, dachte ich im ersten Moment, wow, damit kann ich nicht mithalten. Dann kam ich auf die Idee, einfach einen Teil meiner Lebensgeschichte zu erzählen und aufzuschreiben. Sie illustriert, wie einen das Leben in Hartz IV mürbe macht.

Ich habe viel soziale Ungerechtigkeit sehen und erleben müssen, immer wieder Ausreden gehört, warum Hilfeleistungen nicht gewährt oder gar nicht erst erwähnt werden. Auslösend für mein politisches Engagement aber ist die Erfahrung, nach langjähriger Erkrankung Anfang 2019 als Alleinerziehende in Hartz IV gefallen zu sein und kurz danach für meinen Sohn und mich eine neue Wohnung suchen zu müssen. In dieser Zeit ist mir so ziemlich jedes Klischee begegnet, das es in bezug auf Jobcenter und Unterkunft gibt.
Gleich die erste – und auch einzige – Wohnung, die der Miethöhe nach vom Jobcenter übernommen worden wäre, wurde wegen fehlender Angaben zu den voraussichtlichen Heizkosten abgelehnt. Bei dieser Wohnung wurden die Heizkosten nicht über den Vermieter abgerechnet, sondern die Rechnung wurde direkt von den Städtischen Werken verschickt.
Ich habe hart für diese Wohnung gekämpft. Ich war bei den Städtischen Werken gewesen, die eine Schätzung abgegeben haben, die hat dem Sachbearbeiter im Jobcenter aber nicht gereicht. Ich habe dann noch mehrere überarbeitete Fassungen des Mietangebots für diese Wohnung abgegeben, aber entweder sie wurden nicht bearbeitet oder manche sind auch einfach in der Behörde »verschwunden«. Als ich dann netterweise vom Vormieter seine Heizkostenabrechnung bekommen habe und das Angebot dann vom Jobcenter abgesegnet wurde, war die Wohnung weg – der Vermieter hatte sie nicht länger zurückhalten können.
Das war nicht die einzige Schikane. Ich musste also erneut auf Wohnungssuche gehen – und ich hatte Druck, weil meine Vermieterin, ihres Zeichens Mitglied bei Haus und Grund, mich partout aus der Wohnung haben wollte. Ich wurde auch falsch beraten. Das Jobcenter hat mir gesagt, es würde im Fall einer Überschneidung von Wohnungsübergabe und Neueinzug eine doppelte Miete nicht übernehmen – das müsste es aber.

Nicht nur das Jobcenter
Auch andere Behörden haben sich nicht ordnungsgemäß verhalten, z.B. das Bauamt. Dieses stellt den Wohnberechtigungsschein aus, in dem festgehalten ist, auf welch eine Wohnung ich ein Anrecht habe. ich habe nur einen Wohnberechtigungsschein für zwei Zimmer bekommen. Als Alleinerziehende mit einem halberwachsenen Sohn stehen mir im Prinzip drei Zimmer zu. Den richtigen Schein habe ich nur erhalten, weil ich solange nachgeforscht habe, bis ich die einschlägige Verwaltungsvorschrift nach dem Wohnraumförderungsgesetz gefunden, und mein Recht dann energisch eingefordert habe.
Der Hase aber lag noch wo ganz anders im Pfeffer. Das Jobcenter berechnet die Angemessenheitsgrenze für die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete plus Heizung) nach der Anzahl der Personen im Haushalt. In dieser Höhe bekomme ich in Kassel aber nur eine Zweizimmerwohnung. Wenn zur Angemessenheitsgrenze kein Wohnraum vorhanden ist, der zu den legitimen Bedürfnissen der Familie passt, muss das Jobcenter eine Einzelfallprüfung vornehmen. Das tut es aber nicht – mindestens das in Kassel hat es nicht getan, es hat nur auf Marktangebote verwiesen, ohne sich darum zu kümmern, ob die auch zu uns passen.

Eine Sysiphusarbeit
Mit der Einzelfallprüfung bin ich also nicht weitergekommen. Nach monatelanger Recherche habe ich dann ein Hintertürchen gefunden.
Die Angemessenheitsgrenze wird laut Gesetz nach den Personen in der Bedarfsgemeinschaft festgelegt. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen die Personen, die eine Unterstützung durch das Amt bekommen, also Leistungsempfänger:innen sind. Menschen, die ihren Bedarf selbst decken – etwa durch Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss und falls notwendig Wohngeld – zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, weil sie damit ein eigenes Einkommen haben, das ihren Bedarf deckt, sie brauchen keine Leistung vom Jobcenter und zählen deshalb nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Das ist bei vielen Kindern der Fall, zumindest denen von Alleinerziehenden.
Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft werden pro Kopf gerechnet. Wenn das Kind ein eigenes Einkommen hat, muss es für die Hälfte der tatsächlichen Kosten der Unterkunft aufkommen können. Wenn die Wohnung maximal soviel kostet, dass das Kind die Hälfte bestreitet, dann kann der Elternteil »mitgehen«, weil die Alleinerziehende dann eine Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft ist. Danach richtet sich dann die Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft. Diese Grenze liegt für eine Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft deutlich höher als für eine halbe Zwei-Personen-Bedarfsgemeinschaft (in Kassel-Stadt sind das 449,50 Euro statt der Hälfte von 505,50 [= 252,75 Euro]). Das gibt Alleinerziehenden mehr Spielraum, auch eine teurere Wohnung anmieten zu können, allerdings nur bis zur doppelten Höhe dessen, was das Kind für die Wohnkosten zur Verfügung hat. (Das Beispiel gilt nur für Alleinerziehende mit einem Kind. Und das Rechenbeispiel bezieht sich nur auf Kassel-Stadt, weil die Zahlen in jeder Kommune anders sind.)
Um das herauszufinden, habe ich monatelang recherchiert, bis ich endlich ein Urteil des Bundessozialgerichts gefunden habe, das Kindern, die über ein eigenes Einkommen verfügen, nicht als Teil der Bedarfsgemeinschaft betrachtet, weshalb das Jobcenter ihnen keine Vorschrift machen kann, wie sie ihr Einkommen verwenden. (Das gilt nur, solange das Kind seine Lebenshaltungskosten [Kosten der Unterkunft plus Regelbedarf] tatsächlich selber bestreiten kann. Eigentum ist heilig!)
Ich bin mit dem Urteil wieder zum Jobcenter und habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie doch anders rechnen müssen. Daraufhin meinte die Sachbearbeiterin: Das machen wir so nicht, und hat mir die Tür vor der Nase zugeschlagen. Über die Solidarische Erwerbsloseninitiative, bei der ich mich seitdem engagiere, habe ich dann glücklicherweise einen Anwalt gefunden, der mich beim Widerspruch unterstützt hat.
Ich hatte das Glück, einen Vermieter zu finden, der mir eine Wohnung angeboten hat, obwohl ich keine Zustimmung vom Jobcenter dafür hatte. Das Jobcenter wollte die Kosten dafür nicht übernehmen. Dagegen hat mein Anwalt Widerspruch eingelegt, den hat das Jobcenter abgelehnt, woraufhin der Anwalt Klage eingereicht hat. Erst jetzt hat das Jobcenter eingelenkt und in einer internen Mitteilung bestätigt, dass mein Kind nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört.

Willkür
Der langen Rede kurzer Sinn: Es fallen immer wieder Familien durch das System, weil das Jobcenter in der Stadt Kassel, wie auch in vielen anderen Kommunen, keinen Wohnraummehrbedarf für Alleinerziehende gewährt. Ich habe damals auch eine potentielle Wohnung im Landkreis genehmigen lassen. Dort war mein Mehrbedarf eine Selbstverständlichkeit. Als ich feststellte, dass ich um eine existenzielle Sache auch mal nicht kämpfen muss, bin ich in Tränen ausgebrochen. Es ist absolut unzumutbar, dass Menschen ihre Rechte allein herausfinden und gegen behördlichen Unwillen durchsetzen müssen.
Dieser Kampf muss aufhören, nicht nur die Mehrfachdiskriminierung von Alleinerziehenden und ihren Kindern, sondern der Existenzkampf im gesamten Sozialsystem! Zuständige Behörden müssen echte Verantwortung übernehmen. Das tief erschütterte Vertrauen der Hilfesuchenden und der Bevölkerung lässt sich nur durch Fürsorge und Wohlwollen gewinnen.

Die Autorin ist 41 Jahre alt und alleinerziehende Mutter eines fast 15jährigen Jungen. Sie ist Stadtverordnete in Kassel für die Partei Die LINKE und Mitglied des Sozialausschusses.

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