Ist ›aufatmen‹ berechtigt?
von Wolfgang Schaumberg
»Aufatmen bei Ford in Köln – Beschäftigungssicherung bis 2032«, so lautete der Titel der Pressemitteilung des Ford-Gesamtbetriebsrats am 14.Februar 2023 (https://koeln-leverkusen.igmetall.de/betriebe/ford/).
Das sollten die Ford-Beschäftigten wissen:
– Die IGM-Zeitung Metall vom Januar 2021 schrieb: »MAN kündigt Vereinbarung … Um ihr Sparprogramm durchzusetzen, hat die Konzernleitung sogar ihren Standort- und Beschäftigungssicherungsvertrag, der eigentlich bis 2030 vereinbart ist, einfach aufgekündigt.«
– Die IGM-Zeitung Metall schrieb in ihrer Ausgabe vom Januar/Februar 2022: »Kampf um Zukunft bei Bosch und Mahle … In Arnstadt hat Bosch überraschend das Aus verkündet und 103 Beschäftigte ›freigestellt‹. Dabei bricht Bosch einen Tarifvertrag mit der IG Metall, der betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2022 ausschließt.«
Hintergrund: Es passiert nichts »Überraschendes« oder Illegales, denn derartige Verträge enthalten in der Regel eine Katastrophenklausel, dass bei »unerwarteten Entwicklungen« o.ä. neu verhandelt werden muss…
Der Arbeitsplatzabbau wie bei Ford wird »sozialverträglich« genannt. Für den einen oder die andere mag ein Abfindungs- und Vorruhestandsprogramm »verträglich« sein, sozial, für die Gesellschaft ist das un»verträglich«! Ein Großteil der Kosten geht zulasten von Arbeitslosen- und Rentenversicherung…
»Sozialverträglicher« Arbeitsplatzabbau? – Gemeint ist: »ohne soziale Unruhen«!
Der Autor hat die Gruppe oppositioneller Gewerkschafter (GoG) bei Opel in Bochum mitbegründet.
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