Er machte der Regierung einen Strich durch die Rechnung
Nachdruck aus Was tun
Lange Zeit galten im öffentlichen Dienst nur die Müllmänner und die Eisenbahner als kampffähig. Der ÖTV-Streik 1974 bewies erstmals das Gegenteil. Der nachstehende Nachdruck eines Artikels aus Was tun, einer Vorläuferzeitung der SoZ, beschreibt, wie es dazu kam.
Die Rechnung der Kapitalisten und ihres Sachverwalters, der SPD-FDP-Regierung, ist in der diesjährigen Lohnrunde nicht aufgegangen. Durch die Vorverlegen der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst vor die im Metallbereich hatten sie beabsichtigt, ihr Lohndiktat – keine Lohnerhöhung über 10% – zuerst den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst aufzudrücken, um dann die IGM-Bürokratie und im Gefolge die anderen Gewerkschaften darauf zu verpflichten.
Diese Großoffensive auf den Lebensstandard der Arbeiterklasse wurde flankiert durch ein ideologisches Kesseltreiben auf dem Hintergrund der »Energiekrise«: daß nämlich die geforderten Lohnerhöhungen zu ebenso hohen Preissteigerungen und darüber hinaus zu vermehrter Arbeitslosigkeit und zu Produktionseinschränkungen führen müßten.
Die Kapitalisten und ihr Staat rechneten mit der Kampfunerfahrenheit der Kollegen des Öffentlichen Dienstes, mit einer kompromißbereiten Gewerkschaftsbürokratie und mit der Wirksamkeit ihrer Hetze gegen einen Streik im Öffentlichen Dienst wegen seiner Auswirkungen auf die Bevölkerung.
Die Kollegen des Öffentlichen Dienstes waren jedoch nicht bereit, diesen Generalangriff hinzunehmen. Sie hatten gelernt, daß der »stabilitätsbewußte« 8,5-%-Abschluß der Lohnrunde 1973 Preissteigerungen im selben Jahr von 7,9% nicht verhindern konnte.
Sie sahen, daß ihre Kollegen im Metallbereich vor und nach den Sommerferien 1973 durch spontane Streiks innerbetriebliche Lohnerhöhungen durchsetzten. Streiks im Öffentlichen Nahverkehr und [bei] der Müllabfuhr in Wolfsburg, Hannover, Offenbach etc. stellten nur die Spitze des Eisberges dar, den die ÖTV-Bürokratie durch Verhandlungen über das 13.Monatsgehalt zum Schmelzen bringen wollte. Zwar gelang es ihr für eine gewisse Zeit, durch den Abschluß über ein 13.Monatsgehalt die Unruhe der Kollegen zu kanalisieren, doch nur zu bald merkten die Kollegen, daß das 13.Monatsgehalt im Schnitt monatlich nur ca. 30 DM mehr in der Lohntüte ausmachte. Dieser Abschluß konnte zwar den immer lauter werdenden Forderungen der Kollegen nach vorgezogenen Tarifverhandlungen das Wasser abgraben – die verbleibende Unruhe unter den Kollegen setzte sich aber um in den Druck auf die Gewerkschaftsbürokratie, in der kommenden Lohnrunde endlich den auf dem letzten Gewerkschaftstag beschlossenen »Antrag 408« in die Tat umzusetzen, d.h. daß die Forderungen von der Mitgliederbasis aufzustellen, breit zu diskutieren und demokratisch zu beschließen sind.
Die Forderungen der Kollegen
An vielen Orten fanden Mitgliederversammlungen und Funktionärsversammlungen statt, auf denen fast durchgängig prozentuale Forderungen abgelehnt und lineare Lohnerhöhungen von 300 bis 400 DM monatlich gefordert wurden. Überall wurde die bisher übliche Praxis der Tarifverhandlungen kritisiert und entweder kürzere Laufzeiten oder die Einführung der gleitenden Lohnskala in die Tarifverträge gefordert. Umso ernüchternder war es für die Kollegen, als sich die Gewerkschaftsbürokratie einen Dreck um diese Diskussionen scherte und eine als viel zu niedrig empfundene Prozentforderung aufstellte.
Noch sahen die Kollegen keine Möglichkeit, den Beschluß des Hauptvorstands umzuwerfen, waren aber umso fester entschlossen, dann wenigstens dem Hauptvorstand und der Großen Tarifkommission (GTK) möglichst wenig Raum für einen schlechten Abschluß zu lassen. Sofort nach der ersten Verhandlung am 8.1. setzte eine Welle von Warnstreiks und Protestdemonstrationen ein, die nach der zweiten Verhandlung am 21.1. bis zur Urabstimmung am 7./8.Februar eine Breite und Tiefe der Mobilisierung erreichte, dei für den Öffentlichen Dienst in der BRD einmalig ist: ca. 100000 Arbeiter und Angestellte des Öffentlichen Dienstes waren in ca. 50 Städten daran beteiligt.
Bereits diese Warnstreiks und Demonstrationen widerlegten die Ansicht, daß im Öffentlichen Dienst nur Müllabfuhr und Verkehrsbetriebe streiken können – das Ergebnis der Urabstimmung (78,9% Ja-Stimmen bei der ÖTV; 89,8% bei der Bahn und 85,2% bei der Post) brachte die Kampfbereitschaft der übergroßen Mehrheit aller Kollegen zum Ausdruck.
Noch bis kurz vor dem Scheitern der Verhandlungen setzte die Gewerkschaftsbürokratie darauf, daß die Regierung doch noch ein halbwegs annehmbares Angebot machen würde, das gerade noch gegenüber der Basis hätte vertreten werden können. Die Bürokraten hatten auf örtlicher Ebene alle Hände voll damit zu tun, von Betrieb zu Betrieb und von Verwaltung zu Verwaltung zu gehen um zu verhindern, daß es nicht nur in den Bereichen zu Warnstreiks kam, wo die Bürokratie sie vorgesehen hatte. Hier und auch im weiteren Verlauf des Streiks zeigte sich, welche Auswirkungen die geringe Strukturierungen Gewerkschaftsbasis in Vertrauensleutekörper, seltene Funktionärsversammlungen und noch seltenere Mitgliederversammlungen hat: Viel weniger als in der IGM hat die Gewerkschaftsbürokratie die Organisierten »im Griff«. Das, was in den Jahren vorher – bei der Vielfalt der durch die ÖTV organisierten Bereiche – der Gewerkschaftsbürokratie dazu diente, ihre Kontrolle über die Basis uneingeschränkt durchzusetzen, bewirkte nun in einer Situation der »sich selbst« mobilisierenden Basis einen überaus starken Druck auf die Führung.
Die Regierung macht Druck
Dieser Druck konnte auch nicht, wie im Metallbereich, durch das Hinauszögern des Urabstimmungs- und Streikbeginns aufgefangen werden, da es für den Öffentlichen Dienst keine Schlichtungsordnung gibt. Die Anti-Streik-Waffen Aussperrung und Stilllegung sind im Öffentlichen Dienst nicht anwendbar. Die Drohung mit der Arbeitslosigkeit zieht ebenfalls nicht, da Rationalisierungsmaßnahmen im Öffentlichen Dienst engste Grenzen gesetzt sind. Zum ersten Mal zeigte sich, welche Wirkungen ein Streik des Öffentlichen Dienstes auf die gesamte Infrastruktur und damit auch auf die Industrie hat (Verzögerung bei der Erfüllung von Aufträgen etc.). Gleichzeitig trat nicht ein, was die bürgerliche Presse mit ihrer Hetze bezweckte, nämlich daß sich der Unmut der Bevölkerung durch die Behinderung in eine Druck auf die Streikenden verwandelt.
Offener denn je zuvor griff Brandt in diese Lohnbewegung ein, indem er vor dem Bundestag betonte, daß ein zweistelliger Tarifabschluß nicht akzeptiert werden könne. Die Herausgabe des Jahreswirtschaftsberichts der Regierung wurde verzögert; lediglich »Modellrechnungen« sickerten gezielt durch, in denen für den Fall zweistelliger Lohnerhöhungen zweistellige Preiserhöhungen als unvermeidlich dargestellt wurden. Nachdem Länder und Gemeinden zu einem Angebot von 11 Prozent, mindestens aber 170 DM bereit waren, versuchte Brandt in einem kurzfristig angesetzten Gespräch mit Länderchefs, Vertretern der Tarifgemeinschaften der Länder, der Kommunen und mi verschiedenen Ministerien, die auseinanderbröckelnde »Abwehrfront der öffentlichen Arbeitgeber« (FAZ, 14.2.) wieder zu kitten.
Bewertung des Abschlusses
Zwar bedeutet der Abschluß von 11%, mindestens aber 170 DM, lediglich Lohnstopp. Umgerechnet auf das Gesamtvolumen der Lohn- und Gehaltserhöhungen ergibt der Abschluß 12,8%. Bei einem Durchschnittsgehalt von 1400 DM und einer Lohnerhöhung von 170 DM (12,8%) bleibt nach Abzug von 7,9 Prozent Preissteigerung 1973, Steuerprogression und gestiegenen Sozialabgaben unter dem Strich nichts mehr übrig. Bei Lohn- und Gehaltsgruppen unter dem Durchschnittseinkommen ergeben 170 DM allerdings einen mehr oder weniger geringen Lohnzuwachs.
Der 11%-Abschluß durchbricht aber die »Bundeslohnschranke« von 10%. Er bedeutet damit einen Teilsieg der Kollegen im Öffentlichen Dienst, der nur durch ihre Kampfentschlossenheit möglich wurde. Es ist einerseits der Bundesregierung nicht gelungen, den Öffentlichen Dienst als Vorreiter eines Lohnabbau-Abschlusses für die Metall- und die übrigen Lohnrunden zu benutzen. Andererseits scheiterte ein echter Sieg an der Politik der ÖTV-Bürokratie, die eifrig bemüht war zu verhindern, daß die ganze Kampfkraft der Kollegen für eine reale Lohnerhöhung eingesetzt wurde.
Daß ein so großer Teil der Kollegen genau das begriff, zeigten die Urabstimmungsergebnisse am Ende des Streiks: Bei der DAG gab es nur 51,5% Ja-Stimmen, bei der ÖTV sprachen sich nur 61% für eine Annahme des Ergebnisses aus. Bei Bekanntgabe der Nachricht, daß die Gewerkschaftsführung einem 11%-Angebot zugestimmt hatte, kam es in vielen Betrieben und Behörden zu spontanen Versammlungen – so in den Versorgungsbetrieben, im Tiefbauamt, bei der Müllabfuhr und der Straßenreinigung in Mannheim. Gefordert wurde eine Fortsetzung des Streiks. Konnte dies in Mannheim abgewiegelt werden, so gelang dies in Frankfurt schon weniger: Die Vertrauensleutevollversammlung der Hauptabteilung Gemeinde Frankfurt der ÖTV beschloß nach Bekanntgabe des Tarifergebnisses folgende Resolution:
»Wir fordern alle Arbeiter und Angestellten auf, bei der Urabstimmung am 20./21.Februar gegen das bisher erzielte, vorläufige Verhandlungsergebnis zu stimmen. Die Auffassung der hessischen Mitglieder der Tarifkommission teilen wir, daß bei Fortsetzung des Streiks mehr zu erreichen wäre. Wir fordern den Kreisvorstand auf, in einem Flugblatt allen Abstimmungsberechtigten im Kreisgebiet entsprechend dem Votum unserer hessischen Tarifkommission zu empfehlen, das Ergebnis abzulehnen. Weiterhin soll der Kreisvorstand in Verbindung mit Post und Bahn alle Beschäftigten zu einer Protestkundgebung gegen das unzureichende Resultat aufrufen. Bei einer mehrheitlichen Ablehnung des bisherigen Verhandlungsergebnisses durch die ÖTV-Mitglieder in Frankfurt fordern wir den Kreisvorstand auf, sofort mit den Arbeitgebern in Frankfurt Verhandlungen über die volle Durchsetzung der Forderungen, insbesondere Urlaubsgeld. Aufzunehmen und den Streik bei Einbeziehung aller streikwilligen Betriebe fortzuführen.«
In Frankfurt stimmten über 70 Prozent gegen die Annahme des Ergebnisses. […]
Aus: »ÖTV-Lohnrunde: Strich durch die Rechnung von Regierung und Kapital«. In: Was tun, Jg.VII, Nr.49, Februar 1974 (Zwischenüberschriften von der SoZ-Redaktion.)