Ein Workshop auf der RLS-Konferenz zum Umgang mit Gewerkschaftsbekämpfung
von gk
Auf dem Podium stellten Betriebsräte verschiedene Fälle vor, in denen versucht wurde, eine BR-Gründung zu verhindern: bei Amazon, dem Lieferdienst Hello Fresh, beim Sägeblatthersteller Wikus. Es sprach auch ein Sekretär der IG Metall, die sich wie keine andere Einzelgewerkschaft des Themas angenommen und sogar eine mehrköpfige Task Force dazu ins Leben gerufen hat.
Unter den Teilnehmenden dieses Workshops gab es viele, die selbst von solchen Fällen ein Lied singen können. Dass einzelne Gewerkschaftssekretär:innen mitunter zurückhaltend reagieren, wenn Betriebsräte von ihren Geschäftsführungen gemobbt werden, kam auch zur Sprache. »Wem sind sie verpflichtet: den Kolleg:innen im Betrieb oder den Mitgliedern des Aufsichtsrats des Konzerns, mit denen sie gemeinsam tagen«, fragte ein Teilnehmer.
Viele konkrete Tipps wurden ausgetauscht. Entscheidend ist die Verankerung im Betrieb. Die kann zum Beispiel auch über den Aufbau eines »digitalen Vertrauenskörpers« mit Hilfe von Social Media erreicht werden. Das sollte jedoch auf jeden Fall außerhalb des Firmennetzwerks gemacht werden, also nicht über das Firmenhandy oder die Firmenmailadresse.
Das bestehende Rechtssystem begünstigt Mobbing von Betriebsräten. Einige Kolleg:innen mit befristeten Arbeitsverträgen berichteten, dass sie mit Auslaufen des Vertrags in der Regel arbeitslos werden, sollten sie sich für einen BR-Wahlausschuss oder gar als Kandidatin für einen Betriebsrat aufstellen lassen.
Ein Vertreter der Kölner Initiative von Work-Watch präsentierte eine gemeinsame Kampagne mit der IG Metall und dem Mannheimer Solidaritätskomite: Die Unterschriftensammlung unter einen Offenen Brief von Günter Wallraff gegen einen besonders gravierenden Fall des BR-Mobbings bei der Heidelberger Firma ProMinent. Pikant: einer der Inhaber ist der derzeitige Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA), Rainer Dulger. Auf der Konferenz wurden dafür mehr als 600 Unterschriften gesammelt, die u.a. dem Arbeitsminister übergeben werden sollen. Denn eigentlich sollte der zahnlose §119 BVG laut Koalitionsvertrag vom Antrags- zum Offizialdelikt gemacht werden. Dieser Paragraf stellt die Behinderung und Angriffe auf Betriebsräte unter Strafe. Doch fast immer werden Ermittlungen eingestellt – wegen des »zu geringen öffentlichen Interesses«, so die jeweiligen Staatsanwaltschaften. Passiert ist bisher aber auch bei der Ampel nichts.