Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 10/2023

Gericht weist Kritik an den Arbeitsbedingungen zurück
von Albrecht Kieser

Ford Köln stellt Autos her. Das weiß jede und jeder. Ford Köln zahlt gut. Besser jedenfalls als die Großschlachterei Tönnies. Auch das ist allgemein bekannt. Dass auch die Arbeitsbedingungen bei Ford Köln besser sind als die bei Tönnies, bezweifeln einige. Unter anderem Betroffene. Nur ist das schwer zu beweisen. Warum? Die Antwort kommt hier.

Die Geschäftsführung von Ford Köln versucht gerade, eine Kritik von Günter Wallraff vom Tisch zu wischen, die er in einem persönlichen Brief den Verantwortlichen hat zukommen lassen.
Darin berichtet Wallraff von den Arbeitsbedingungen beim Einbau der Rücksitze in den Ford Fiesta in der Y-Halle. Bei der mittlerweile eingestellten Produktion des Ford Fiesta sind an diesem Arbeitsplatz nach Erkenntnissen von Wallraff zahlreiche Beschäftigte schwer erkrankt. Wallraff befürchtet, die dafür verantwortlichen Mängel beim Arbeitsschutz könnten auf der neuen Produktionslinie des Ford Explorer bestehen bleiben.
Ford antwortete dem weltbekannten Journalisten: »Die von Ihnen und den erwähnten Beschäftigten erhobenen Vorwürfe weisen wir mit Nachdruck zurück. Wir haben den Sachverhalt nicht nur gerichtlich, sondern auch innerbetrieblich umfassend prüfen lassen; von dem in Rede stehenden Arbeitsplatz geht keine Gesundheitsgefährdung aus.«

Aussage gegen Aussage
Es steht also Aussage gegen Aussage. Wer, so fragen wir, hat recht? Wir zählen die gegensätzlichen Behauptungen auf:
Wallraff stützt sich auf die Aussagen von Beschäftigten:
– »Die Kollegen mussten die schweren Rücksitzbänke ohne den ›theoretisch‹ vorgeschriebenen Handkran (›Manipulator‹) zu jedem Auto schleppen, durch die Heckklappe wuchten und dort verankern. Der Handkran sei im übrigen auch gar nicht einsatzfähig gewesen. Später sei er sogar abmontiert worden.
Ford erklärte vor Gericht, das sei unzutreffend, ein Handkran sei vorhanden, aber in der Regel ergonomisch nicht nötig gewesen, nur bei zu schweren Rückbänken sei er eingesetzt worden.
– Die Kollegen seien angeschnauzt und beleidigt worden, wenn sie die vorgeschriebene Taktzeit von unter einer Minute pro Sitzeinbau nicht einhalten konnten. Hätten sie einen Handkran eingesetzt, wären weniger Autos vom Band gelaufen.
Ford erklärte vor Gericht, das sei unzutreffend, der Verzicht auf einen Handkran sei weder erzwungen noch seien die Beschäftigten auf irgendeine Weise eingeschüchtert worden.
– Die Kollegen mussten häufig häufig den ganzen Tag am fraglichen Arbeitsplatz durcharbeiten. Die vorgeschriebene Ablösung nach zwei Stunden sei nicht erfolgt.
Ford erklärte vor Gericht, das sei unzutreffend, die vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von zwei Stunden sei in keinem Falle überschritten worden.
– Die Kollegen hätten innerhalb kürzester Zeit große Schmerzen an Schultern, Händen, Rücken und Knien gespürt.
Ford erklärte vor Gericht, das sei unzutreffend, die vorgetragenen Beschwerden der Beschäftigten seien nicht auf ihren Arbeitseinsatz in der Y-Halle zurückzuführen.
– Die Kollegen hätten nach längeren Einsatzzeiten über Wochen oder Monate schwere und nicht mehr reparable gesundheitliche Schäden davongetragen.
Ford erklärte vor Gericht, das sei unzutreffend, die vorgetragenen Beschwerden der Beschäftigten seien nicht auf ihren Arbeitseinsatz in der Y-Halle zurückzuführen.
– Einige von ihnen seien aufgrund der Überlastung dauerhaft arbeitsunfähig geworden.
Ford erklärte vor Gericht, das sei sicherlich bedauerlich, aber die vorgetragenen Beschwerden der Beschäftigten seien nicht auf ihren Arbeitseinsatz in der Y-Halle zurückzuführen.

Bei den Prozessen, die mehrere Beschäftigte angestrengt und sämtlich verloren haben, erklärten die Verantwortlichen von Ford, an diesem Arbeitsplatz sei alles in Ordnung. Gegen diese Behauptungen kamen die Kollegen mit ihren Darstellungen nicht an. Alle Gerichte glaubten Ford. Alle Gerichte verweigerten eine ausführliche Beweisaufnahme und die Herbeiziehung fordinterner Akten. Kein Gerichte ließ Zeugenaussagen von Beschäftigten zu, die von den Klägern benannt worden waren.
Uns liegen nicht nur die genannten Aussagen der Betroffenen vor, sondern auch mündliche Aussagen von Beschäftigten aus der Ergonomieabteilung. Danach treffen die Darstellungen der Betroffenen zu. Nur weigern sich diese Beschäftigten, ihr Wissen öffentlich zu machen oder vor Gericht auszusagen. Sie begründen ihre Weigerung damit, sie wollten ihren Arbeitsplatz nicht aufs Spiel setzen oder nach ihrem Ausscheiden nicht von Ford belangt werden. Außerdem hat uns ein langjähriges Betriebsratsmitglied bestätigt, dass der Rücksitzeeinbau, egal bei welchem Modell, schon immer ein Problem war und für viele Kollegen gesundheitliche Folgen hatte. Vielleicht auch ein Grund dafür, dass die Y-Halle im Streik von 1973 das Zentrum war.

Widersprüche aufklären
Wir können hier nicht definitiv entscheiden, ob die Aussagen der Betroffenen und weiterer Zeugen zutreffen oder die Behauptungen der Ford-Verantwortlichen. Aber wir halten es für nötig, den so offensichtlichen Widersprüchen endlich auf den Grund zu gehen.
Wenn das vor Gericht nicht gelungen ist, weil die Angst der Zeugen zu groß ist, sie gar nicht erst angehört wurden oder den Behauptungen der Ford-Zeugen vorschnell geglaubt wurde, muss ein anderer Weg gefunden werden. Wir machen deshalb folgenden Vorschlag:

  1. Beschäftigte, die wegen einer kritische Aussagen persönliche Nachteile befürchten, hinterlegen ihre Aussagen bei einem Notar. Ford verzichtet auf Nachforschungen über die Namen der Mitarbeiter.
  2. Die notariell beglaubigten Aussagen werden den Darstellungen der Ford-Verantwortlichen öffentlich gegenüberstellt.
  3. Die beteiligten Parteien versuchen, die widersprüchlichen Darstellungen öffentlich aufzuklären.
  4. Eine Jury aus drei unabhängigen Jurist:innen spricht ein Urteil.
    Wenn sich Ford der eigenen Darstellung sicher ist, gäbe es keinen Grund für die Geschäftsführung, diesem Vorschlag nicht zuzustimmen. Wir haben ihn jedenfalls den Verantwortlichen unterbreitet und sind gespannt auf die Antwort.

Die Initiative work watch e.V. freut sich auf Informationen weiterer betroffener Kollegen aus der Y-Halle an info@work-watch.de. Wir stellen für euch den Kontakt zu einem Notar her. Euch entstehen keine Kosten.

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