An den Sanktionsmöglichkeiten gegen Bürgergeldbeziehende hat sich nichts geändert
Gespräch mit Anne Eberle
Bei ihrem Amtsantritt machte die Bundesregierung vollmundige sozialpolitische Versprechen: Hartz IV werde abgeschafft und die Kinderarmut entschieden bekämpft. Tatsächlich haben sich die Regierungsparteien (sehr mühsam) darauf geeinigt, ein Bürgergeld und eine Kindergrundsicherung einzuführen. Dies bedeutet aber vor allem eine Umbenennung, keine Umgestaltung, sagt Anne Eberle.
Anne Eberle vertritt Die LINKE im Bezirk Dortmund-West und engagiert sich seit Jahrzehnten in der Erwerbslosenbewegung. Mit ihr sprach Matthias Becker
Anne, du berätst Arbeits- und Erwerbslose. Mit welchen Problemen kommen sie zu dir in die Beratung?
Die meisten Konflikte drehen sich um Sanktionen, die Kosten für die Unterkunft und das Anrechnen ihres Einkommens. Oder sie sind unzufrieden damit, welche Weiterbildung ihnen angeboten wird oder in welche Arbeit sie vermittelt werden sollen.
Seit Anfang des Jahres heißt das Arbeitslosengeld II Bürgergeld. Was hat sich konkret verändert?
Nicht viel. Die Sätze sind etwas gestiegen, außerdem die Höchstfreibeträge für Zuverdienst, für Eltern mit einem Kind beispielsweise von 330 Euro im Monat auf 378 Euro. Für Schüler und Studierende liegt der Freibetrag jetzt bei 520 Euro. Das ist gut für sie – und für die Unternehmen, die ihnen deswegen minimale Löhne zahlen können. Ansonsten fallen die Eingliederungsvereinbarungen weg, die viel Streit ausgelost haben. Stattdessen gibt es nun einen sogenannten Kooperationsplan.
Ein wunderbares Beispiel für die Sozialpolitik der Ampel: Hartz IV wird zum »Bürgergeld« umbenannt, aus einer »Eingliederungsvereinbarung« wird ein »Kooperationsplan«!
Der Kooperationsplan ist nicht rechtsverbindlich, er kann daher auch von keiner Seite eingeklagt werden. Die Androhung von Leistungsminderungen wird sozusagen davon entkoppelt. Der Plan soll auf Vertrauen beruhen, der Leistungsempfänger und die Behörde auf Augenhöhe verhandeln. Aber die Person hinterm Schreibtisch hat natürlich mehr Macht als diejenige davor. Das autoritäre Prinzip und die Bevormundung der Erwerbslosen bleiben gleich, ihre Wünsche und Vorstellungen spielen kaum eine Rolle.
Die öffentliche Debatte drehte sich vor allem um die Sanktionsmöglichkeiten. Hat sich in dieser Hinsicht etwas geändert?
Nein. Die Sanktionen für sogenannte Pflichtverletzungen, das heißt nicht wahrgenommene Termine oder Angebote, wurden schon im Juli 2022 vorübergehend ausgesetzt. Das Sanktionsmoratorium ist Ende 2022 ausgelaufen. Manche Ämter haben übrigens selbst in diesem Zeitraum Sanktionen ausgesprochen. Die versprochene »Vertrauenszeit« – eine Atempause nach der Anmeldung von sechs Monaten ohne Sanktionsdrohung – wurde nicht eingeführt.
Was hat sich beim sog. Schonvermögen verändert, das Bürgergeldbeziehern nicht angerechnet wird?
Wer arbeitslos wird und sich beim Jobcenter meldet, darf im ersten Jahr bis zu 40000 Euro besitzen. Danach sinkt diese Summe auf 15000 Euro. Hier ist sogar eine Verschlechterung eingetreten, denn während der Pandemie lag die Obergrenze bei 60000 Euro. Allerdings gilt das erlaubte Schonvermögen von 15000 Euro nunmehr für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft, und es kann übertragen werden. In bezug auf die Altersvorsorge müssen die Betroffenen nur noch angeben, dass sie ihre private Rentenversicherung im Alter nutzen werden.
Bei den Sozialreformen in Deutschland scheint mir die Rollenverteilung immer dieselbe zu sein: die eine Seite präsentiert sich als Wohltäter der Armen, aber die andere Seite warnt davor, dass sich Lohnarbeit nicht mehr lohnen könnte, wenn diese etwas weniger arm wären. Dabei gehen viele Bürgergeldbezieher einer Lohnarbeit nach!
Die Zahl der Aufstocker liegt bei gut 800000 Personen, das entspricht etwa einem von fünf Leistungsberechtigten. Viele Aufstocker verdienen trotz Vollzeitarbeit so wenig, dass sie immer noch unter dem Niveau der Grundsicherung liegen. Andere haben nur einen Minijob, weil sie Angehörige pflegen oder Kinder betreuen. In der Regel sind letztere Frauen. Während der Covid-19-Pandemie mussten viele Selbständige aufstocken, weil ihre Einnahmen wegbrachen, was ihnen die Ämter sehr schwer gemacht haben.
Rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland leben von staatlichen Leistungen, davon 1,6 Millionen, obwohl ihre Eltern erwerbstätig sind. Ein Grundproblem ist, dass viele Betroffene gar nicht das beanspruchen, was ihnen zustünde. Der Sozialverband VdK schätzt, dass nur 15 Prozent der Berechtigten die Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen, und nur 35 Prozent den Kindergeldzuschlag.
Ja, das ist viel zu aufwändig! Gerade bei Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BUT) müssen Betroffene einen Antrag bei der Kommune stellen, um irgendwann beispielweise 15 Euro für den Turnverein zu bekommen. Ihnen wird unterstellt, sie würden das Geld zweckentfremden. Nur ganz wenige machen sich diese Mühe.
Die neue Kindergrundsicherung sollte dieses Problem angehen. Sie wird zum Jahresanfang 2025 eingeführt, aber auch diese Reform ist vor allem Fassade. Die Kommunen bleiben zuständig und die Eltern müssen weiterhin jede einzelne Leistung beantragen. Zu diesem Zweck soll ein »Kinderchancenportal« im Internet eingerichtet werden.
Die einzige absehbare Verbesserung sind höhere Freigrenzen für den Zuverdienst für Alleinerziehende, wobei vor allem die Haushalte profitieren, die ohnehin an der Grenze der Hilfsbedürftigkeit sind.
Kinder ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden von vornherein aus der Kindergrundsicherung ausgeschlossen. Das betrifft vor allem die Familien, in denen die Eltern eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben und bestimmte EU-Bürger:innen. Ursprünglich hatte das Bundesfamilienministerium 12 Milliarden Euro jährlich für die Kindergrundsicherung veranschlagt. Letztlich herausgekommen sind 2,4 Milliarden. Die Umstrukturierung der Verwaltung wird den größeren Teil dieser Summe verschlingen.
www.erwerbslos.de/aktivitaeten/817-der-armut-endlich-den-kampf-ansagen; https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/tachelesstellungnahme-zur-kindergrundsicherung.html.
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