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Nur Online PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 01/2024

von Helmut Born

Nachdem es im Dezember die letzten Streiks und die Urabstimmung über einen unbefristeten Streik bei der Bahn gegeben hat, geht die Tarifrunde der Lokomotivführer in die entscheidende Phase. Ihre Gewerkschaft GDL fordert:

– 555 Euro Lohnerhöhung und eine entsprechend deutliche Anhebung der Ausbildungsvergütungen und der Zulagen für die Schichtarbeit um 25 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten;

– die Verkürzung der Arbeitszeit von 38 auf 35 Stunden pro Woche für alle Schichtarbeiter:innen bei vollem Lohnausgleich;

– die Einführung der 5-Schichten-Woche für Schichtarbeiter:innen;

– eine Inflationsausgleichprämie von 3000 Euro für alle Beschäftigten – gleich ob voll- oder teilzeitbeschäftigt;

– 5 Prozent Arbeitgeberanteil an der betrieblichen Altersvorsorge.

Wie sich in den vergangenen Wochen herausgestellt hat, ist die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich für Arbeiter:innen im Schichtdienst der Knackpunkt bei den Verhandlungen. Am 5.Januar hat der Bahnvorstand erstmals zu erkennen gegeben, dass er bereit ist darüber zu reden, und hat ein Modell vorgelegt, das allerdings keinen Lohnausgleich vorsieht. Der Bahnvorstand setzt auf individuelle Lösungen und unterschiedliche Absenkungsmöglichkeiten.

In der Zwischenzeit hat die GDL mit zwei anderen Bahnunternehmen, Netinera und Go Ahead, Tarifverträge abgeschlossen, die eine stufenweise Verkürzung der Arbeitszeit vorsehen. Die Verträge treten allerdings erst in Kraft, wenn es einen Abschluss mit der Deutschen Bahn gibt.
Gleichzeitig hat der Bahnvorstand eine Klage vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt/M gegen die GDL eingereicht, in dem er ihre Tariffähigkeit bestreitet. Hintergrund der Klage ist die an die GDL angebundene Genossenschaft „Fairtrain“, die Lokführer:innen einstellen will, um sie an Bahnunternehmen zu verleihen. Damit würde die GDL nicht mehr nur die Interessen von Beschäftigten vertreten, sondern auch eine Arbeitgeberfunktion ausüben. Das Verfahren wird allerdings keine direkten Auswirkungen auf diese Tarifrunde haben, da es hier um eine Grundsatzfrage geht, die die Gerichte sicherlich noch einige Zeit beschäftigen wird.

Der Bahnvorstand hat der GDL als nächsten Verhandlungstermin den 10.Januar vorgeschlagen. Die GDL hat angekündigt, ab diesem Tag bis Freitagabend zu streiken und damit den Termin ausgeschlagen. Der Vorstand der Bahn hat nichts besseres zu tun, als den Streik gerichtlich verbieten zu lassen. Das wird genausowenig Erfolg haben wie in der Vergangenheit und die Wut der Beschäftigten gegen den Vorstand eher verstärken. Letzten Endes wird dem Vorstand nichts anderes übrig bleiben, als auf die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich einzugehen.

Bisher war es für kämpferische Gewerkschafter:innen selbstverständlich, mit den Streiks der GDL solidarisch zu sein. Dies gilt auch weiterhin für die Forderungen zum Einkommen und vor allem für die Arbeitszeitverkürzung. Die Gründung der Leiharbeitsgenossenschaft „Fairtrain“ trübt diese Solidarität, da Leiharbeit abgeschafft und nicht gefördert gehört. Hinzu kommt, dass die Vorstellungen der GDL zur Zukunft der Bahn ziemlich problematisch sind. Statt ihre vollständige Vergesellschaftung und Überführung in ein öffentliches Unternehmen zu fordern, ist die GDL offen für eine weitere Zergliederung, die auch Privatisierungen bedeuten kann.

Trotzdem gilt es, mit den Streiks solidarisch zu sein und die Streikenden in ihrem Kampf für höhere Löhne und kürzere Arbeitszeiten zu unterstützen.

7.Januar 2024

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