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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 01/2024

Das Ergebnis reicht nicht – auch wenn die Lücke zum Abschluss Bund/Kommunen im April geschlossen wurde
von Helmut Born

Am 9.Dezember wurde nach der dritten Verhandlungsrunde die Einigung zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder (TDL) und den DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (Ver.di, GEW und GDP) und des Deutschen Beamtenbunds (DBB) bekannt gegeben.

In den Wochen davor hatte es eine erfreulich gute Beteiligung der Beschäftigten an den zahlreichen Streikaktionen gegeben. Dabei fiel die starke Beteiligung der Beschäftigten in den Krankenhäusern besonders auf. Aber auch die Aktivitäten der studentischen Hilfskräfte, der angestellten Lehrkräfte und Erzieherinnen dürfen nicht unerwähnt bleiben. An der eindrucksvollen Streikdemonstration von über 15000 Beschäftigten, am 5.Dezember in Düsseldorf, war selbst die starke Beteiligung von Polizeibeamten nicht zu übersehen.
Das Ergebnis sieht im einzelnen vor:
– im Dezember 2023 einen Inflationsausgleich von 1800 Euro,
– von Januar 2024 bis Oktober 2024 je 120 Euro Inflationsausgleich,
– ab November 2024 bis Januar 2025 200 Euro tabellenwirksame Erhöhung,
– ab Februar 2025 5,5 Prozent lineare Erhöhung.
Ergeben beide Erhöhungen keine 340 Euro, werden sie auf diesen Betrag aufgestockt.
– Azubis, dual Studierende und Praktikant:innen erhalten 1000 Euro Inflationsausgleich im Dezember und 50 Euro monatlich von Januar bis Oktober 2024.
Ein Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte konnte nicht erreicht werden. Allerdings gibt es erstmals eine Regelung für den Mindestlohn (13,25 Euro) und für die Bedingungen der Beschäftigung. Auszubildende mit einem Abschluss, der mindestens befriedigend ist, werden unbefristet übernommen.
Weitere Regelungen, mit teilweisen spürbaren Verbesserungen, konnten für einzelne Berufsgruppen erreicht werden (Erzieher:innen, Sozialarbeiter:innen, Straßenarbeiter:innen).
In der Stellungnahme von Ver.di wird betont, damit sei es gelungen, das Ergebnis der Tarifrunde ÖD Kommunen/Bund vom April auf die Landesbeschäftigten zu übertragen. Das ist richtig, ab es reicht nicht aus, die Einkommensverluste der letzten beiden Jahre auszugleichen.

Bilanz
Die letzte Tariferhöhung gab es im Dezember 2022 mit 2,8 Prozent. Schon diese Tariferhöhung konnte die Preissteigerungen von 2022 nur zu einem Teil ausgleichen. Für das Jahr 2022 muss von einem Lohnverlust von rund 4 Prozent ausgegangen werden, hinzu kommt eine Preissteigerung in diesem Jahr von etwa 3,5 Prozent. Das allein ergibt schon 7,5 Prozent, die erst einmal aufgeholt werden müssen. Dazu noch eine erwartete Inflationsrate für 2024 und 2025 von je 3 Prozent, was zusammengerechnet 13,5 Prozent ergibt.
Dass für die studentischen Hilfskräfte kein eigenständiger Tarifvertrag erreicht wurde, wird bei ihnen sicherlich Enttäuschung hervorrufen; doch zumindest gibt es erste Regelungen und für 2025 die Option, das Thema erneut einzubringen.
Besonders zu kritisieren ist die wiederum lange Laufzeit von 25 Monaten bis Oktober 2025. Auch hier wurde die Regelung des Tarifvertrags des ÖD vom Frühjahr übernommen.
Ver.di wird abermals eine Mitgliederbefragung zu diesem Ergebnis organisieren. Dabei wird sicherlich eine Mehrheit der Mitglieder für das Ergebnis stimmen. Bei den gewerkschaftlich aktiven Mitgliedern wird es ein Debatte darüber geben müssen, wie es gelingen kann, Ver.di so aufzustellen, dass die Löhne der Beschäftigten gesichert, besser noch: wirksam erhöht werden können. Es muss diskutiert werden, wieso es nicht gelungen ist, die Forderungen aus den Basisgremien, die teilweise erheblich höher waren, in der Tarifkommission durchzusetzen. Das Agieren der Tarifkommission muss kritisch hinterfragt und der Einfluss der Basisgruppen gestärkt werden.

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