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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 02/2024

Studentische Beschäftigte erkämpfen sich Zugang zum Tarifvertrag
Gespräch mit Laura und Heidi von TVStud

Am 20.November demonstrierten und streikten studentische Beschäftigte, Tarifbeschäftigte und Studierende an über 100 Stand­orten für die Abschaffung der prekären Arbeits- und Studienbedingungen an deutschen Hochschulen und für die Einführung eines ­Tarifvertrags für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte und Tutor:innen. Es war die größte Mobilisierung an Hochschulen seit Jahrzehnten.

Justin Turpel sprach darüber für die SoZ mit Laura und Heidi von TVStud. Laura und Heidi studieren beide an der Universität Hamburg, Laura im Master Politikwissenschaft, Heidi im Master Geschichte; beide arbeiten dort als wissenschaftliche Hilfskraft und sind seit etwa 2020 bei TVStud in Hamburg und bei Ver.di aktiv.

Was hat studentische Beschäftigte und Studierende zu dieser Mobilisierung bewegt?

Heidi: Unsere Situation ist miserabel. Zwei Drittel aller Studierenden müssen neben dem Studium arbeiten, um zu überleben. Das BAföG, die staatliche Unterstützung für Studierende, bietet keine ausreichende Lebensgrundlage. Und der Staat ist über die Hochschulen der größte Arbeitgeber für Studierende in Deutschland.
An den Hochschulen arbeiten bis zu 400000 studentische Beschäftigte, darunter fallen z.B. studierende Angestellte; diese sind tatsächlich im Tarifvertrag, was ihre Situation ein wenig verbessert. Hilfskräfte oder Tutor:innen hingegen werden oft auf Mindestlohnniveau eingestellt, meist mit zu kurzen Vertragslaufzeiten, aber oft mehrmals hintereinander auf derselben Stelle im Grunde Kettenbefristungen. So werden auf einer Stelle durchschnittlich etwa vier Verträge angesammelt.
Laura: Prekäre Jobs, zum Beispiel Minijobs, sowie prekäre Arbeitsbedingungen machen es schwer sich zu organisieren. Dazu kommt, dass an der Hochschule sehr starke Machtasymmetrien herrschen, eine vollwertige Mitbestimmung in Form von Personalräten gibt es in den meisten Bundesländern nicht. Unter diesen Umständen muss ich mir überlegen, ob ich meinen Urlaub und vieles andere einfordere, ob ich wirklich für die Durchsetzung meiner Rechte streike, wenn ich weiß, dass mein kurzer Vertrag dann möglicherweise nicht mehr verlängert wird. Übrigens gelten studentische Beschäftigte im Hochschulgesetz als Sachmittel, nicht als Personal.
Als Vorbild für die bundesweite Mobilisierung diente uns Berlin, wo es seit den 1980ern den – bis jetzt einzigartigen – einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TVStud) gibt. 2018 haben die Berliner Kolleg:innen zuletzt mit Streiks eine Verbesserung des Tarifvertrags erstritten. Das war die Initialzündung, die zu einer bundesweiten Bewegung führte. Wir sind so stark geworden, dass wir 2021 Teil der Tarifrunde der Länder im öffentlichen Dienst wurden. Mit Erfolg – denn am Ende stand eine Gesprächszusage über eine Bestandsaufnahme über unsere Arbeitsbedingungen. Diese Bestandsaufnahme haben wir selbst in die Hand genommen. Das Ergebnis war die Studie »Jung, akademisch, prekär« – so hatten wir die Deutungshoheit über unsere Arbeitsbedingungen.
In der jetzigen Tarifrunde haben wir dann massiv auf den Aktionstag vom 20.11.2023 hin mobilisiert, der unter dem Motto stand: »Schluss mit prekärer Wissenschaft«.

Dabei war auch der Grad der Selbstorganisierung der studentischen Beschäftigten sehr beeindruckend…

Laura: Tatsächlich war die Selbstorganisierung ein zentraler Aspekt unserer Mobilisierung. Wir haben seit Beginn mit den Methoden gearbeitet, die z.B. auch in der Krankenhausbewegung in Berlin oder auch in NRW eingesetzt wurden. Also ein Organizingansatz, um es selbst in die Hand zu nehmen, wobei der eigentliche Schlüssel dieses Ansatzes nicht bloß Flyer und Aufrufe sind, sondern in der Beziehungsarbeit liegt. Wir haben viele Kolleg:innen für unsere Bewegung und als Gewerkschaftsmitglieder gewinnen können, und viele haben zum erstenmal in ihrem Leben gestreikt.

Herausgekommen ist schlussendlich nicht die Integration in den Tarifvertrag der Länder, sondern eine schuldrechtliche Vereinbarung – was bedeutet das?

Heidi: Eine schuldrechtliche Vereinbarung kann, im Gegensatz zum Tarifvertrag, nicht individuell eingeklagt werden. In dieser Vereinbarung sind jetzt für studentische Beschäftigte Mindestlöhne festgelegt, statt wie bisher maximale Löhne, und zwar mindestens 13,25 Euro ab dem Sommersemester 2024 und mindestens 13,98 Euro ab dem Sommersemester 2025. Das ist erstmal keine große Steigerung. Das holt uns nicht aus der Armut raus. Aber die Umkehr von Maximallöhnen auf Mindestlöhne öffnet ein Fenster, um auf Landesebene oder auf lokaler Ebene für höhere Löhne zu streiten.
Dann werden Vertragslaufzeiten von »in der Regel zwölf Monaten« festgeschrieben, mit der Möglichkeit, begründet nach unten oder nach oben abzuweichen. Gegenüber der jetzigen Situation, wo die durchschnittliche Vertragslaufzeit unter sechs Monaten liegt, ist das ein richtig guter Schritt. Außerdem steht drin – und das ist perspektivisch sehr wichtig –, dass in der nächsten Tarifrunde über unsere Löhne und Arbeitsbedingungen weiterverhandelt wird. Damit gibt es zum erstenmal außerhalb von Berlin eine beidseitige Vereinbarung über unsere Arbeitsbedingungen. Wir sitzen jetzt mit am Tisch und werden da auch nicht mehr weggehen!

Eine ausführliche Fassung des Interviews findet sich auf https://www.sozonline.de/2024/02/gefuehlt-vergessen-aber-immer-erreichbar/. Die Studie »Jung, akademisch, prekär« kann unter www.iaw.uni-bremen.de/archiv/mitteilungen/detail?news=90#news90 heruntergeladen werden.

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