Profiteur ist die Zahlungsdiensteindustrie
von Michael Findeisen
Bisher versuchten Lobbyisten des Prepaid-Verbands Deutschland und die US-amerikanischen Kreditkartenunternehmen Visa und Mastercard vergebens, ihr Produkt »aufladbare Karten ohne Kontoverbindung« in den deutschen Markt zu drücken.
Während etwa in Italien diese Karten seit 2017 nicht nur an Flüchtlinge, sondern (bis zum sozialpolitischen Kahlschlag der Regierung Meloni) auch an Millionen Bezieher:innen von Bürgergeld ausgegeben wurden und dies für die Zahlungsdiensteindustrie ein interessantes, risikoarmes Zusatzgeschäft ist, sind die sog. »prepaid cards« in Deutschland kaum verbreitet. Sie werden lediglich für Kinder oder Personen nachgefragt, denen paternalistisch nicht zugetraut wird, sorgsam mit Geld umgehen zu können.
Diese kartenbasierten Produkte mit dem Aussehen von »normalen« Kreditkarten, die anders als Kreditkarten jedoch nicht mit einem Kartenkonto verbunden sind, werden mit einem festen Betrag aufgeladen, über den die Karteninhaber durch Kauf von Waren und Dienstleistungen oder durch Barabhebungen an Geldautomaten der Banken verfügen können. Verdient wird – wie bei Kreditkarten – an jeder Transaktion von den Kreditkartenunternehmen als Betreiber der Zahlungsnetzwerke, von den zwischengeschalteten Beteiligten an der technischen Abwicklung von unbaren Kartentransaktionen (sog. Acquirer) und an der Nutzung der Geldautomaten.
Dies wird sich nun durch die Flüchtlingspolitik in Bund und Ländern ändern. Die geplante Ausgabe von Bezahlkarten für alle Flüchtlinge zur Ersetzung von Barauszahlungen ist für den Staat jedoch kostenintensiv, weil er keine eigenen Zahlungsnetzwerke zur Zahlungsabwicklung besitzt und Schnittstellen zu den oligopolartigen Netzwerken der Kartenindustrie geschaffen werden müssen. Der Staat ist auf diese Netzwerke der Kreditkartenunternehmen angewiesen, sie bestimmen die Preise – so wie sie dies gegenüber dem Einzelhandel tun, der unter den Gebühren der hoch profitablen US-Konzerne Visa und Mastercard (Umsatzrendite 50 Prozent) stöhnt.
Zwischengeschaltete Unternehmen auf der Händlerseite verdienen an der Zahlungsverkehrsabwicklung mit. Ebenso Beratungsunternehmen wie Roland Berger oder Bearing Point, weil es der Staat versäumt hat, etwa über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), eigenes Knowhow zur eigenständigen technischen Zahlungsabwicklung aufzubauen. Die von einzelnen Bundesländern (Bayern) als weiteres Abschreckungselement ihrer Flüchtlingspolitik angemeldeten Zusatzwünsche (Sperre für Barabhebungen und einzelne Waren, nur regionale Verbreitung) würde diese Netzwerknutzung noch teurer machen. Das Projekt der Ministerpräsidenten ist nicht ansatzweise durchgerechnet und die Kostenseite wird bisher weder von der politischen Opposition noch von den Medien hinterfragt.
Das subjektive Recht auf ein »Zahlungskonto für alle« nach dem Zahlungskontogesetz wird durch die Bezahlkarte vom Staat ausgehebelt. 2016 hatte der Gesetzgeber das subjektive Recht auf ein Zahlungskonto geschaffen. Auch Flüchtlinge oder Sozialhilfeempfänger haben seither einen solchen Anspruch, der gegenüber Banken unkompliziert durchzusetzen ist. Dieser Anspruch musste von der EU-Kommission mit der Brechstange einer EU-Richtlinie durchgesetzt werden, weil sich insbesondere deutsche Privatbanken geweigert haben, u.a. Flüchtlingen ein Konto einzurichten. Der Grund: An der Kontoführung für Flüchtlinge verdienen Banken nichts. Die Bankenlobby hat im Gesetzgebungsverfahren der damaligen CDU/SPD-Regierung vorgeschlagen, diesen Kundengruppen Bezahlkarten in die Hand zu drücken. Anstelle der Einrichtung eines Kontos. Dies wurde von CDU und SPD wegen des diskriminierenden Effekts abgelehnt. Heute sieht man das anders.
Wäre es den Parteien nur darum gegangen, die in der Tat kostenintensiven Barauszahlungen an Flüchtlinge zu vermeiden, hätten dafür Zahlungskonten genutzt werden können, da Überweisungen der Leistungsträger auf diese Konten billiger sind als die Nutzung von Prepaidkarten und die Betroffenen dabei nicht wie unmündige Kinder behandelt werden. Den »pragmatischen Kollateralnutzen« der Bezahlkarte für Flüchtlinge (FAZ, 5.2.2024) hat außer der Kartenindustrie und der deutschen Kreditwirtschaft niemand.
Der Autor ist Fellow der Bürgerbewegung Finanzwende e.V.
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