Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

Bert Brecht hielt nicht viel vom Recht auf geistiges Eigentum. Wir auch nicht. Wir stellen die SoZ kostenlos ins Netz, damit möglichst viele Menschen das darin enthaltene Wissen nutzen und weiterverbreiten. Das heißt jedoch nicht, dass dies nicht Arbeit sei, die honoriert werden muss, weil Menschen davon leben.

Hier können Sie jetzt Spenden
PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 03/2024

Bahnhofswald Flensburg – Klüngel und Widerstand
von Hanna Poddig und Irene Thesing

Wie viele andere Städte auch versucht sich Flensburg mit repräsentativen Bauprojekten »aufzuwerten«: aktuell mit einem Bahnhofshotel samt Parkhaus. Auf dem Baugrund direkt neben dem Bahnhof stand jedoch ein kleiner Wald, der für das Millionenprojekt weichen sollte. Im Winter 2020/2021 war er für mehrere Monate besetzt, wurde dann geräumt und der sichtbarste Teil des Waldes gerodet.

Momentan besteht ein Baustopp und das zuständige Oberverwaltungsgericht hält den Bebauungsplan aller Voraussicht nach für rechtswidrig. Was mit dem Restwald passiert, ist noch unklar, denn kommunale Akteure und Investoren haben weiterhin Interesse, Hotel und Parkhaus zu bauen. Der bisherige Konflikt um das Wäldchen bestätigt zahlreiche Klischees über Kommunalpolitik und Bauwirtschaft, wie sie mutmaßlich in vielen Städten zu finden sind.

Parkplatz statt Wald
Eine Quelle, ein Steilhang, Fledermäuse und zahlreiche Brutvögel veranlassten die untere Forstbehörde der Stadt Flensburg, sich dem geplanten Bauvorhaben zunächst deutlich entgegenzustellen. Ihrer Einschätzung vom Januar 2018 nach ist ein »baulicher Eingriff in die Waldfläche selbst … aufgrund der Lage am Steilhang und des teilweise besonderen Baumbestandes aus alten Linden kritisch zu sehen«.
Die Ex-Oberbürgermeisterin sah das anders und bat trotzdem um eine formale Umwandlung des Waldes in Nicht-Wald (»Waldumwandlung«), um den Weg für das Bauprojekt frei zu machen. Die »Versorgung mit Stellplätzen für Pkw« sei »von hoher Bedeutung«, es bestehe ein »öffentliches Interesse«. Die untere Forstbehörde wollte jedoch nicht einlenken, forderte eine Änderung des Bauprojekts, die sie mit dem Artenreichtum der Waldfläche, der Qualität des älteren Baumbestands als Lebensraum, mit Quartieren für Vögel und streng geschützte Fledermäuse und dem hohen Wert der Waldfläche begründete.
Auch die Naturschutzbehörde Flensburgs bestätigte, dass es sich beim bewaldeten Hang um ein gesetzlich geschütztes Biotop handelt.
Am 27.Juli 2018 wendete sich die Ex-Oberbürgermeisterin Simone Lange (SPD) persönlich mit einem Schreiben an das Kieler Umweltministerium. Sie schrieb, es sei »für die weitere innerstädtische Entwicklung dringend erforderlich, dass [es] die Genehmigung zum Bau« gebe. Daraufhin gaben die Behörden ihren Widerstand auf. Auf einmal hieß es, aus forstrechtlicher Sicht sei eine Waldumwandlung genehmigungsfähig, da die Stadt ein öffentliches Interesse an der Realisierung geltend mache.
Die untere Forstbehörde warf dennoch ein weiteres Mal die Frage auf, ob aus naturschutzrechtlicher Sicht die Biotope »tatsächlich« unbeeinträchtigt bleiben würden. Die Antwort kam am 19.Dezember 2023 von der unteren Naturschutzbehörde, die ihre Haltung ebenfalls geändert hatte: Es bestünden keinerlei Bedenken.
Der Wald soll also umgewandelt werden und mit der juristischen Umwandlung soll dann auch eine tatsächliche Überführung in eine parkähnliche Grünfläche stattfinden. Einer Zerstörung der restlichen Waldbestände würde dann rechtlich nichts mehr im Wege stehen.

Lebensgefährliche Räumung
Zahlreiche Firmen und ihre Subunternehmen zerstörten am 19.Februar 2021 Baumhäuser, kappten Seilverbindungen, sägten sogar besetzte Bäume lebensgefährlich an, fällten Bäume in direkter Nähe zu Waldbesetzer:innen. Sie machten sogar weiter, als die Polizei sie aufforderte, ihre Tätigkeit einzustellen.
Kommunal- und Landespoliti­ker:innen behaupteten, von diesem Vorgehen selbst überrascht worden zu sein, und verurteilten die faktische Selbstjustiz. Doch nach und nach ergab sich ein ganz anderes Bild: Bei mehreren geheimen Treffen in Räumlichkeiten der Stadt war das Vorgehen gegen die Besetzung gemeinsam mit Polizei und Investoren besprochen worden. Einer der beiden Investoren äußerte gegenüber der Polizei, dass die Chefin der Rechtsabteilung der Stadt, Ellen Eichmeier, ihn explizit dazu aufgefordert habe, »es selbst in die Hand zu nehmen«.
Auskunftsfreudig war die städtische Rechtsabteilung bezüglich der stattgefundenen Treffen natürlich nicht. So musste zunächst eine Klage geführt werden, um das Einsichtsrecht in die Akten durchzusetzen. Bis zur Umsetzung der Gerichtsentscheidung vergingen dann nochmals Monate. Letztendlich wurde erst Jahre nach der Räumung öffentlich, wer sich wann mit wem traf, um zu besprechen, wie der lästige Protest loszuwerden sei.
Auch die Unterlagen zum Bauantrag und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt wurden von der Stadt gezielt unter Verschluss gehalten. Das verhinderte zunächst das Einreichen einer Klage gegen das Bauprojekt.

Vorwand über Vorwand
Um gegen die Proteste rund um den Bahnhofswald vorzugehen, griff die Stadt Flensburg auf verschiedenste Verordnungen und Gesetze zurück. Baurecht, Infektionsschutz und Artenschutz wurden zum Vorwand genommen, um die Besetzung loswerden.
Eine vermutlich vom Vorgehen gegen die Proteste im Hambacher Wald inspirierte Baurechtsverordnung untersagte die Nutzung der Baumhäuser wegen Brandschutz, da diese angeblich nicht über Leitern oder Hubsteiger erreichbar und beheizt seien. Die Behauptungen trafen zwar faktisch nicht zu, reichten aber dennoch aus zum Erlass eines Nutzungsverbots.
Noch absurder war die Suche nach Vorwänden mit Blick auf Fledermaus- und Infektionsschutz: Es wurde ein relativ kurzfristiger Räumungstermin angesetzt, da aufgrund des Fledermausschutzes in jener Fällsaison sonst angeblich nicht mehr hätte gefällt werden können, denn es lägen keine Voraussetzungen für eine Sondergenehmigung zum späteren Fällen vor.
Nachdem dieser anvisierte Räumungstermin jedoch aus anderen Gründen platzte (möglicherweise schlicht weil er durchgesickert war), lagen dann plötzlich sämtliche Voraussetzungen zur Erteilung der notwendigen Sondergenehmigung vor. Um Fledermäuse ging es offenkundig nie.
Die Krönung der Vorwände war dann jedoch die Begründung der Räumung: Die Bürgermeisterin hatte sich persönlich in der Landeshauptstadt für eine nächtliche Ausgangssperre wegen Corona stark gemacht und verfügte anschließend, die Pflicht, sich nachts zuhause aufzuhalten, mache eine Räumung der Baumhäuser erforderlich.
Dies war bemerkenswert, denn es zeigt nicht »nur«, dass hier Pandemieschutz als Vorwand missbraucht wurde (kein Mensch würde ernsthaft behaupten, sieben Menschen verteilt auf fünf Baumhäuser seien infektiöser als eben diese sieben Menschen in ihren jeweiligen Wohngemeinschaften), sondern weil die Stadt genau wusste, dass eine Räumung, ganz gleich bei welchen Coronaregeln, zu Protesten und Menschenansammlungen führen und damit das Infektionsgeschehen eher beschleunigt als gebremst werden würde.

Voreingenommene Strafverfolgung
Aufgrund einer Klage des BUND und einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, das die Baugenehmigung aller Voraussicht nach für rechtswidrig hält, gibt es mittlerweile einen Baustopp des Projekts.
Trotzdem wird der Widerstand mit juristischen Mitteln verfolgt. Die Einseitigkeit wird auch dadurch deutlich, dass die Polizei zwar vor Ort die beauftragten Firmen aufforderte, die Arbeit einzustellen, jedoch keinerlei Personalien der Beteiligten an den lebensgefährlichen Baumansägeaktionen aufnahm. Aufgrund einiger Anzeigen sah sie sich dann zwar gezwungen, Ermittlungen aufzunehmen, konnte im nachhinein jedoch niemand Konkreten ermitteln, weil sich die Beteiligten gegenseitig deckten. In den Akten ist von vermeintlich unbekannt gebliebenen Dritten die Rede.
Völlig hanebüchen war die Begründung der Einstellung dieser Verfahren durch den Oberstaatsanwalt Pansa: das Ansägen der Bäume sei vom Notwehrrecht der Investoren gegen die Besetzer:innen gedeckt. Ein Aktivist, der an dem Morgen versucht hatte, sich dem entgegenzustellen, wurde sogar wegen vermeintlicher Körperverletzung verurteilt.
Gegen weitere Personen liefen und laufen Verfahren wegen Hausfriedensbruchs, Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Für diese besteht nach Ansicht des Oberlandgerichts jedoch kein Notstandsrecht gegen das rechtswidrige und umweltzerstörerische Bauprojekt. Polizei und Justiz schützen hier wieder einmal die In­teressen der Investoren der Firma ­JaRa Immobilien.

Widerstand lohnt sich
In der Summe lässt sich festhalten, dass es ein fataler Fehler wäre, sich auf staatliche Stellen zu verlassen. Und dass Widerstand dann stark ist, wenn er vielfältig ist.
So hätte es ohne die jahrelange inhaltliche Vorarbeit von BUND und Bürger:inneninitiative die Baumbesetzung nicht gegeben, ohne die Besetzung niemals die auch überregionale Aufmerksamkeit für das Thema, ohne die Aufmerksamkeit keine Klage des BUND gegen das Projekt und ohne die Klage keinen Baustopp.
Selbst wenn, was momentan unwahrscheinlich erscheint, das Projekt doch noch wie geplant umgesetzt und auch die restlichen Teile des Waldes zerstört würden: Jede Verzögerung ist ein Erfolg. Im Kleinen für all die Tiere und Pflanzen, die dort momentan noch leben, aber eben auch im größeren Rahmen, weil sich Investor:innen und Stadt Flensburg seitdem etwas genauer überlegen, ob es nicht doch weniger zerstörerische Alternativen gibt (wie sich seitdem auch an einigen kleinen Beispielen gezeigt hat, etwa rund um die Umsiedlung der Brauerei oder den Bau eines neuen Radwegs).
Selbst wenn das nicht aus Einsicht, sondern aus Angst vor Protesten und ums eigene Image oder vor Geldverlust so ist: Es bleibt ein erkämpfter Erfolg.

Beide Autorinnen streiten seit Jahren für den Erhalt des Bahnhofswalds in Flensburg. Weitere Infos: https://subtilus.info/bahnhofswald/; https://bahnhofsviertelflensburg.wordpress.com/.

Teile diesen Beitrag:
Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen

Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.