Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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Staat/Parteien 2. April 2024

Reden allein reicht nicht
von Ayse Tekin

Die Personalratswahlen im Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (AHA) haben es bundesweit in die Medien geschafft. Der Fraktionschef der AfD im Stadtparlament Hannover, Jens Keller, kandidierte für den Personalrat und das war für die Süddeutsche Zeitung Anlass, über »Rechtsaußengewerkschafter« bzw. über die Haltung der Gewerkschaften zur AfD zu berichten.

AHA ist ein Betrieb mit rund zweitausend Beschäftigten, der größte Arbeitgeber in der Region und öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Das Unternehmen wirbt auf seiner Internetseite mit einem Videofilm über seine bunte und diversitätsgerechte Belegschaft: Gesichter und Namen, die aus verschiedenen Regionen der Welt Migrationsgeschichte vorgeben. Also die Menschen, die, wenn es nach der AfD ginge, »remigriert« werden müssen. Möglicherweise haben sie ihn gewählt.
Der besagte Kandidat ist Ver.di-Mitglied, ist auf einer offenen Liste angetreten und wurde laut Unternehmenskommunikation mit dem besten Ergebnis in den Personalrat gewählt: 626 Stimmen. Bei 65 Prozent Wahlbeteiligung müsste jede zweite ihn gewählt haben. Das zweitbeste Ergebnis hat der amtierende Personalratsvorsitzende und Ver.di-Kandidat Sascha Eckstein mit 569 Stimmen erzielt. In dem 15köpfigen Gremium ist Jens Keller auch im Vorstand.
Er selber kommentiert sein Ergebnis, die Kampagne von Ver.di und diversen Medien gegen ihn habe die Kolleg:innen nicht beeindruckt. Seiner Meinung nach ist eine Gewerkschaft überparteilich und Ver.di hat keinen Unvereinbarkeitsbeschluss mit Bezug auf die AfD.
Die Ver.di-Landesbezirksleiterin Andrea Wemheuer kommentierte Kellers Wahl in den Personalrat wie folgt: »Nach wie vor sind wir der Überzeugung, dass die Ausübung einer aktiven Funktion bei der AfD nicht einhergehen kann mit einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Ver.di. Als Gewerkschaft treten wir seit langem auch für Vielfalt, Solidarität und Antirassismus ein. Die Prüfung zur möglichen Einleitung eines Ausschlussverfahrens gegen Jens Keller ist noch nicht abgeschlossen.«
Der Regionspräsident Steffen Krach der Region Hannover (SPD) meldete sich zu Wort und meinte: »Wir müssen die Folgen von Rechtsextremismus und Rassismus in den Unternehmen zum Thema machen und eine Sensibilität dafür schaffen, was rechtsextreme Politik für Beschäftigte bedeutet.« Er will Strategien erarbeiten, um antidemokratischen Entwicklungen in kommunalen Unternehmen entgegenzuwirken.
Auf der Seite der AfD-Regionsfraktion Hannover wird der Erfolg gefeiert und die Reaktion vom Regierungspräsidenten mit einem schamlos bei Brecht geklauten Zitat begleitet: »Es wäre vielleicht besser, die Regierung würde das Volk auflösen und sich ein anderes wählen.«
Soweit das Medienecho. Nun ist zu erwarten, dass die Diskussion in der Gewerkschaft weiter geht, denn Jens Keller ist nicht der erste AfDler in betrieblichen Funktionen und wird auch nicht der letzte bleiben. Laut DGB-Veröffentlichung für die Bundestagswahl 2021 haben 12,2 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder AfD gewählt, während der allgemeine Zuspruch für die AfD nur bei 10,3 Prozent lag. Dieser Prozentsatz wird nach jetzigem Wahltrend noch höher werden. Wenn die AfD bei den Umfragen 30 Prozent erreicht, muss man sie bei den Belegschaften nicht mit einer Kerze suchen. Sie sind da.
Ihre Auftritte in der Metallindustrie bei Betriebsratswahlen mit einer Liste »Zentrum« sind auch bekannt. Vor knapp zwei Jahren wurde auch die Gründung vom »Zentrum Gesundheit und Soziales« bekannt, das sich als Interessenvertretung von Pflegekräften versteht. Nennenswerte Wahlerfolge hatten diese AfD-Listen zwar nicht, was aber nicht heißt, dass es so bleibt.
Die Frage ist, wie die Gewerkschaften damit umgehen. Es bedarf viel mehr als allgemeiner Bekundungen, dass die Gewerkschaften gegen Rassismus und Rechtsextremismus sind. Fakt ist, dass nur zwei Gewerkschaften einen Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst und Ausschlussverfahren durchgeführt haben: die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Ver.di vertraut weiter auf ihre Satzung. Diese sieht vor, dass Mitglieder, die sich »in Wort, Schrift oder Tat rechtsextrem, rassistisch, menschenverachtend oder gewerkschaftsfeindlich äußern, für entsprechende Organisationen werben oder darin Mandate bekleiden«, auf Antrag ausgeschlossen werden können.
Viele mögen einen Unvereinbarkeitsbeschluss skeptisch sehen. Die Erfahrungen von vor 50 Jahren, als der DGB einen solchen gegen Linke gefasst hat, sind noch in Erinnerung, ebenso, dass sie nicht durchsetzbar waren. Wichtig ist dennoch, gemeinsam weitere Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus zu setzen. Nicht nur mit wunderbaren großen Demonstrationen, sondern auch durch täglichen Einsatz in den Betrieben und in der Gesellschaft. Was im Betrieb passiert, ist nicht zu trennen von den gesellschaftlichen Dynamiken.
Wenn von der AHA-Belegschaft berichtet wird, dass das Wort »Kanake« zum guten Ton in dem Unternehmen gehört und die Angesprochenen solche verbalen Angriffe von sich abperlen lassen oder lassen müssen, ist anzunehmen, dass die Geschäftsleitung mit ihrem Werbefilm für ein weltoffenes Unternehmen nicht weit gekommen ist. Die Ursachen von realer und empfundener Diskriminierung, Abwertung und Nichtwertschätzung müssten in der Unternehmenskultur gesucht werden. Je positiver und erfolgreicher Demokratie und Engagement im Betrieb stattfinden, desto geringer ist die Neigung zur Abwertung anderer Menschengruppen oder zur Hinwendung zu rechten Narrativen. Da müsste die Gewerkschaft stärker daran arbeiten und deutlicher Zeichen setzen.
Die Ver.di-Regionsvorsitzende Hannover/Bremen hat eine richtige Haltung eingenommen. Mehr davon, am besten auf Bundesebene! Ein guter Anfang wäre, die Sichtbarkeit von Mitgliedern mit einer Migrationsgeschichte auch in den Gewerkschaftsfunktionen zu erhöhen.

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