
Geplanter Ausbau der Biogasproduktion stützt fossile Strukturen und hat weitreichende Auswirkungen auf Landwirtschaft und Umwelt
von Eva Gelinsky
Infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine und die durch Putin veranlasste Drosselung der Gaslieferungen durch Gazprom, sind die europäischen Regierungen gezwungen, ihre Energieabhängigkeit von Russland zu verringern. Doch anstatt den fossilen Ausstieg konsequent voranzutreiben, geschieht das Gegenteil; in Europa investiert vor allem Deutschland in den Auf- und Ausbau von Flüssiggasanlagen (LNG). Diese Entwicklung, also die verstärkte Erschliessung und Nutzung fossiler Energieträger, lässt sich auch international beobachten; die »fossile Gegenoffensive«* läuft.
Die für LNG erforderliche, kapitalintensive Infrastruktur wird sich erst in Jahrzehnten amortisieren. Darum ist davon auszugehen, dass die gegenwärtig getätigten Investitionen die Nutzung von Erdgas langfristig festschreiben werden; es droht ein fossiler Lock-in.
Gerechtfertigt und »grün gewaschen« wird der Ausbau mit der Behauptung, die neuen LNG-Terminals seien »H2-ready« – sie sollen sich rasch auf die Nutzung von Wasserstoff (und dessen Derivaten, z.B. Ammoniak) umstellen lassen. Kritische Energieexpert:innen verweisen auf technische Probleme: Tatsächlich werde meist ein erheblicher Umbau notwendig sein, der die Neubaukosten für Wasserstoffterminals übersteigen könnte. Oft heiße »H2-ready« auch nur, dass eine Beimischung von Wasserstoff zu Erdgas möglich wäre; dies verzögere den Erdgasausstieg weiter. Grundsätzlich sei die Gaslobby an der Produktion und Nutzung von »blauem« (statt »grünem«) Wasserstoff interessiert, um noch möglichst lange fossiles Erdgas verkaufen zu können.
Darüber hinaus sind (auch) in Deutschland in den nächsten Jahren zusätzliche Gaskraftwerke geplant, die dann einspringen sollen, wenn die erneuerbaren Energien phasenweise nicht genügend Strom erzeugen können (»Back-up-Kraftwerke«). Um einen Anreiz für den Bau solcher Anlagen zu schaffen, hat die EU Gaskraftwerke letztes Jahr sogar als klimafreundlich eingestuft.
Auch hier ist zumindest theoretisch vorgesehen, dass in den neu gebauten Anlagen ab spätestens 2036 nur noch »CO2-neutrale Gase« eingesetzt werden dürfen. Allerdings bestehen, neben dem grundsätzlichen Problem der mengenmäßigen Verfügbarkeit dieser »grünen« Gase, auch hier diverse technische Hürden, die die Umstellung behindern.
Neben Gaskraftwerken können auch Biogasanlagen flexibel Strom bereitstellen, die erforderliche Infrastruktur wäre bereits in einem gewissen Ausmaß vorhanden. In den Ausbauplänen der deutschen Bundesregierung spielt Biogas jedoch nur eine untergeordnete Rolle.
Anders sieht es in der EU aus: Neben Wasserstoff setzt die EU auf den Ausbau der »klimaneutralen« Gasquelle Biomethan. Im 2022 vorgestellten REPowerEU-Plan ist festgehalten, dass Europa bis 2030 jährlich nicht mehr nur 17 Milliarden (so das Ziel im Fit-for-55-Paket), sondern 35 Milliarden Kubikmeter Biomethan produzieren soll. Damit würde sich die Produktion in der gesamten EU bis 2030 verzehnfachen; 20 Prozent der Erdgaseinfuhren aus Russland sollen sich auf diese Weise ersetzen lassen. Neben Biomethan sollen auch Biogas und Bio-LNG zur Dekarbonisierung der Industrie, der Gebäude und des Verkehrssektors beitragen.
Biogasproduktion – die Folgen für die Landwirtschaft
Innerhalb der EU ist Deutschland der mit Abstand größte Biogasproduzent. Laut Daten der Branche verfügt die Bundesrepublik über knapp 10000 von insgesamt 20000 Biogasanlagen. Allerdings sind nur rund 250 Biogasanlagen an das Erdgasnetz angeschlossen, daher wird nur ein geringer Anteil (10 TWh) der insgesamt etwa 95 TWh in Biomethan umgewandelt. Biomethan deckt damit nur ein Prozent des jährlichen Gasverbrauchs.
Schon die erste Ausbauphase ab Mitte der 1990er Jahren hatte erhebliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die ländlichen Räume. Was in den 1980er Jahren im kleinen Maßstab auf bäuerlichen Betrieben zur Selbstversorgung mit Energie begann, weitete sich aus, als die Bundesregierung mit einer gesetzlich garantierten Einspeisevergütung pro Kilowattstunde die Produktion attraktiver machte. Da viele bäuerliche Betriebe mit der Lebensmittelproduktion kaum noch Geld verdienen – eine direkte Folge der EU-Agrarpolitik des »Wachsens oder Weichens« –, stiegen sie in die Biogasproduktion ein, in der Hoffnung, damit ihren Betrieb zu retten.
Bald reichten die hofeigene Gülle und sonstigen Reststoffe jedoch nicht mehr, der Maisanbau weitete sich aus und die Kritik an der »Vermaisung« der Landschaft nimmt nahm zu. Die Anlagen wurden nun überwiegend mit Mais gefüttert, weil Mais eine deutlich höhere Methanausbeute hat als Gülle. Der Staat zahlte zunächst bis zu 20 Cent pro Kilowattstunde Biogasstrom, garantiert auf 20 Jahre – ab 2009 sogar 27 Cent. Das beschleunigte den Kampf der Landwirt:innen um Pachtflächen, deren Preise nun markant stiegen.
In mehreren Etappen, in denen das EEG immer wieder angepasst wurde, erfolgte 2014 mit einer deutlichen Kürzung der Einspeisevergütung die Kehrtwende: Die Biogasproduktion rechnete sich nicht mehr, die Zeiten garantierter Renditen waren vorbei. Mit dem EEG 2014 begann die Bundesregierung den Schwerpunkt auf die energetische Nutzung von biogenen Rest- und Abfallstoffen zu legen.
Diese Ausrichtung sollte sowohl das Potenzial dieser bisher weitgehend ungenutzten Stoffe (vor allem Gülle) erschliessen, als auch die Flächen- und Nutzungskonkurrenzen reduzieren und die biologische Vielfalt, Böden und Gewässer entlasten. Gleichzeitig sollte ein Beitrag dazu geleistet werden, die kontroverse Debatte über die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zum Anbau von Energiepflanzen (»Tank oder Teller«) zu entschärfen. Die ökonomischen Auswirkungen, die diese geänderten Rahmenbedingungen für die bäuerlichen Betriebe haben, spielten in den politischen Überlegungen dagegen nur eine untergeordnete Rolle.
Biomethan
Mit dem aktuellen EEG 2023 setzt die Bundesregierung ihre Neuausrichtung des Sektors fort. Bevorzugt gefördert werden sollen nun große Biomethananlagen. Diese sollen jedoch nicht, wie herkömmliche Biogasanlagen, 5000 bis 7000 Stunden im Jahr Strom und Wärme erzeugen; die großen »Biomethan-Spitzenlastkraftwerke« dürfen nur knapp 900 Stunden in Betrieb sein. Als hochflexible Erzeuger (»Peaker«-Anlagen) besteht ihr Zweck vor allem darin, die Residuallast zu decken.
Viel teurer könne man Strom kaum erzeugen, kritisiert die Biogasbranche. Das EEG hänge damit zudem den geplanten, erdgasbetriebenen »Back-up-Kraftwerken« ein grünes Mäntelchen um, indem diese in den wenigen Stunden Betriebszeit auch noch Biomethan verfeuern dürften. Auch bei den neuen Biomethan-Kraftwerken wird die (erhoffte) großflächige Umstellung auf Wasserstoff eingeplant. Alle neuen Anlagen müssen »H2-ready« sein, d.h. es ist technisch zu gewährleisten, dass sie Strom auch auf Basis von Wasserstoff herstellen können.
Parallel zum Ausbau der Biomethananlagen sollen die Ausschreibungen für die herkömmlichen dezentralen Biogasanlagen zurückgefahren werden. Dies dürfte zu einer massiven Stilllegung kleiner Vor-Ort-Biogasanlagen führen. Sowohl die Biogasbranche als auch bäuerliche Verbände kritisieren, dass diese Anlagen aber gebraucht würden: für die dezentrale Wärmeversorgung, für den Ausgleich der volatilen Stromproduktion durch Wind und Sonne und für die landwirtschaftlichen Betriebe, die auf diesen Betriebszweig angewiesen sind.
Verdrängung durch Wasserstoff
Großanlagen wie sie derzeit in Frankreich und Deutschland entstehen, drohen eine Form der industrialisierten Tierhaltung festzuschreiben, die nicht nur grundlegende tierethische Fragen aufwirft, sondern auch massive Klima- und Umweltprobleme verursacht. In den kontroversen Diskussion um den Biogasausbau geht es also auch darum, welche Form der Landwirtschaft unterstützt und erhalten werden soll: der Landwirtschaftsbetrieb mit der kleinen Biogasanlage, die mit Gülle genauso viel Energie erzeugt, wie der Betrieb verbraucht, oder die industrielle Biogasproduktion, die Unmengen an Gülle aus der industrialisierten Tierhaltung benötigt und für die zusätzlich noch Energiepflanzen angebaut werden müssen.
Das Umweltbundesamt weist darüber hinaus darauf hin, dass es sich bei Biogasanlagen um komplexe Industrieanlagen handelt, die ein erhebliches Risikopotenzial aufweisen: Da in Biogasanlagen große Mengen extrem entzündbarer und klimaschädlicher Gase erzeugt, gespeichert und umgesetzt werden, besteht vor allem in alten, schlecht gewarteten Anlagen und bei unsachgemäßem Gebrauch eine hohe Unfallgefahr. Dazu sind in den Anlagen erhebliche Volumina allgemein wassergefährdender Stoffe in Form von Gülle, Substraten oder Gärresten vorhanden.
Bei den sog. Nawaro-Biogasanlagen (mit nachwachsenden Rohstoffen), die vorwiegend Energiepflanzen vergären, sind außerdem die Umweltbelastungen bei der landwirtschaftlichen Produktion dieser Pflanzen zu beachten.
Grundsätzlich konkurriert die energetische Nutzung von ?Biomasse? mit anderen Verwendungsmöglichkeiten. Eigens auf fruchtbaren Ackerflächen angebauter »Energiemais« steht in direkter Konkurrenz zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion, aber auch zu einer stofflichen Nutzung, z.B. für biobasierte Kunststoffe oder Chemikalien.
Mehr Schaden als Nutzen?
Wie sinnvoll ist ein weiterer Ausbau der Biogasproduktion und welche Funktion könnte Biogas im Rahmen der Energiewende einnehmen?
Während verschiedene »Umweltstakeholder« (z.B. das Umweltbundesamt (UBA), der BUND oder die Deutsche Umwelthilfe) einen weiteren Ausbau äußerst kritisch sehen und Biogas nur eine beschränkte Rolle im zukünftigen »erneuerbaren« Energiesystem zuweisen, betrachtet die EU-Kommission eine verstärkte Nutzung vor allem von Gülle und anderen Reststoffen als unverzichtbar für die Energiewende. Diese Ausbaupläne dürften die bäuerliche Tierhaltung allerdings noch weiter unter Druck setzen.
Darüber hinaus ist fraglich, ob die massiven Klima- und Umweltfolgen der industriellen Tierhaltung, die in Zukunft Hauptrohstofflieferant für die Biomethanproduktion sein dürfte, die Treibhausgaseinsparungen durch Biogas nicht vollständig zunichte machen.
Beim Vergleich verschiedener Techniken zur Produktion erneuerbarer Energien ist die jeweilige Flächeninanspruchnahme ein wichtiges Bewertungskriterium. Insbesondere fruchtbare Ackerflächen werden zunehmend knapp. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Wind- und Solarenergie der ?Biomasse? in der Flächeneffizienz um ein Vielfaches überlegen sind.
Während die Flächeneffizienz der Bioenergie wenig steigerungsfähig ist, hätten die Stromerträge von Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Zudem könnten Wind- und Solarenergie im Gegensatz zu Energiepflanzen auch auf bebauten oder unfruchtbaren Böden genutzt werden. Das UBA fordert daher, dass vor allem Anbaubiomasse aufgrund ihres hohen Bedarfs an fruchtbaren Flächen auch künftig nur in einem begrenztem Ausmaß zur Energieversorgung beitragen sollte.
Die Deutsche Umwelthilfe fordert einen konkreten Umstieg von Energiepflanzen auf nachhaltige Substrate – nicht nur Gülle, sondern organische Abfälle und Reststoffe aus Landwirtschaft und Industrie, sowie Bioabfälle aus kommunalen Sammlungen. Diese knapp verfügbaren und teilweise saisonalen Schwankungen unterworfenen Ressourcen sollten nicht primär zur Wärmeerzeugung genutzt werden, sondern in hochflexiblen Biogasanlagen Strom zu Spitzenlastzeiten erzeugen und damit systemdienlich die fluktuierende Stromeinspeisung durch Wind- und Solaranlagen ausgleichen.
LNG – eine Brückentechnologie?
Die Gasindustrie verkauft LNG auch für den Verkehrssektor (umgestellt) als praktikable »Brückentechnologie«, mit der sich die Treibhausgasemissionen sofort reduzieren ließen; in Zukunft jedoch solle der Gesamtbestand der Fahrzeuge dann mit erneuerbarem (Bio-)Methan betrieben werden.
Doch auch hier stellt sich das Mengenproblem. Da nachhaltiges Biomethan aus erneuerbarem Strom nur in begrenzten Mengen verfügbar ist, dürften die Preise entsprechend hoch bleiben. Eine Analyse der Organisation Transport & Environment zeigt, dass das inländische Biomethanpotenzial selbst mit Hilfe extrem hoher Subventionen – bis zum Sechsfachen des Verkaufspreises von fossilem LNG – lediglich 18 Prozent des erwarteten Energieverbrauchs des deutschen Schwerlastverkehrs im Jahr 2050 decken könnte. Die Ausschöpfung dieses Potenzials käme den deutschen Steuerzahler nicht nur teuer zu stehen, sie würde auch bedeuten, dass kein Biomethan für die Dekarbonisierung des Strom-, Gebäude- und Industriesektors übrigbliebe.
Weitere Investitionen in Fahrzeuge und LNG-Tankstellen dürften somit zu einem fossilen Lock-in führen: Da nicht genügend erneuerbares Methan zu wettbewerbsfähigen Kosten zur Verfügung stehen wird, dürfte die Branche stattdessen auf fossiles Erdgas zurückgreifen (müssen), um den Kraftstoffbedarf einer wachsenden LNG-Flotte zu decken. Solange einige Lkw-Hersteller, Spediteure, Infrastrukturbetreiber und – z.B. Shell – fossile Konzerne weiterhin in diese Technologie investieren, haben sie ein Eigeninteresse daran, diese Investitionen zu schützen.
Für den Energiebereich gilt: Im derzeitigen »marktliberalen« Modell der Energiewende wird Biomethan, genauso wie »grüner« Wasserstoff vor allem zur Legitimierung und Fortschreibung fossiler Infrastruktur genutzt. Dabei sollte klar sein, dass der Übergang zu erneuerbaren Energien insgesamt nur langsam vorankommt und damit keinesfalls dazu beiträgt, die Erderhitzung abzubremsen. Die ansteigenden Investitionen in erneuerbare Energien führen zu einer zusätzlichen Energieerzeugung, nicht jedoch zum Ersatz der fossilen Energieträger.
Die derzeit stattfindende »fossile Gegenoffensive« unterstreicht einmal mehr, dass die garantierte Versorgung mit verhältnismäßig günstigen fossilen Energieträgern eine Priorität der herrschenden Politik ist und bleibt. Da die Nachfrage (vor allem kurzfristig, aber auch längerfristig) sowohl nach Wasserstoff, als auch nach Biomethan nicht »grün« und sozialökologisch verträglich zu decken sein wird, werden entweder fossiles Erdgas oder »blauer«, »türkiser« oder gar »grauer« Wasserstoff ins Spiel kommen. Das ist der Hintergrund, weshalb sowohl die Politik, als auch die Industrie permanent (nicht nur im Bereich Wasserstoff) »Technologieoffenheit« fordern.
Vergesellschaftung
Die herrschende »Energiewende« zementiert und stärkt also Strukturen, die einen ökologisch verträglichen gesellschaftlichen Stoffwechsel mit der Natur bis auf weiteres verhindern werden. Dies macht die Enteignung und Vergesellschaftung der großen Agrarkonzerne und des gesamten Energiesektors umso dringlicher.
Allerdings wären die Probleme mit der gesellschaftlichen Aneignung noch nicht gelöst. Es wären nur die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ein umfassender Um- und Rückbau dieser Sektoren und die dringend erforderliche Entfossilisierung überhaupt durchgesetzt werden können. Da sowohl das »Fleisch«- als auch das fossile Kapital ausgesprochen stark zentralisiert und in großen transnationalen Konzernen organisiert ist, ist deren gesellschaftliche Aneignung keine triviale Angelegenheit.
Darüber hinaus garantiert öffentliches Eigentum allein in keiner Weise eine sozialökologische Konversion. Andere, vermeintlich einfacher durchsetzbare Strategien sind, angesichts des Ausmaßes der ökologischen Probleme, mit denen wir konfrontiert sind, allerdings auch keine Option.
*Christian Zeller: Fossile Gegenoffensive. Grüner Kapitalismus ist nicht in Sicht. August 2023 (https://emanzipation.org/).
Quelle: https://emanzipation.org/2023/07/gruenes-gas-fuer-die-energiewende/. Von der Redaktion stark gekürzt.
Eva Gelinsky ist selbständige Wissenschaftlerin und Agraraktivistin und schreibt schwerpunktmäßig zu Themen aus dem Agrar- und Ökologiebereich. Sie hat ihr Büro auf einem Biobetrieb in der Schweiz und wechselt dort gerne zwischen Schreibtisch, Garten und Stall.
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