Julian Assange, das »›Hinweisgeberschutzgesetz‹ und der Digital Service Act
von Annette Groth
Anlässlich der medial weltweit beachteten Anhörung im High Court in London über das Schicksal des WikiLeaks-Gründers Julian Assange am 20. und 21.Februar 2024 wurden er und seine Verdienste nach langem medialen Stillschweigen wieder öffentlich debattiert. Gegenstand der Verhandlung war die Frage, ob Julian Assange das Oberste Gericht in London anrufen kann, um seine Auslieferung an die USA zu stoppen.
In vielen Ländern gab es Mahnwachen und Demonstrationen, um die Bevölkerung über Julian Assange und sein »Verbrechen« aufzuklären. Sein »Verbrechen«, für das er inzwischen seit fast fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London gefangen gehalten wird, ist die Veröffentlichung des Videos »Collateral Murder«. Das Video zeigt einen US-Militärhubschrauber, der das Feuer auf eine Gruppe irakischer Zivilisten eröffnet. Mehrere Menschen wurden bei dem Angriff getötet, darunter auch zwei Journalisten der britischen Nachrichtenagentur Reuters.
Nachdem Assange fast sieben Jahre lang Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London gefunden hatte, aus der er im April 2019 mit Polizeigewalt entführt wurde, sitzt er unter härtesten Haftbedingungen im britischen »Guantánamo«. Er wird 23 Stunden in seiner Zelle eingeschlossen, die eine Stunde Freizeit verbringt er ebenfalls unter Aufsicht in einem geschlossenen Raum. Der frühere UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, bezeichnete die Haftbedingungen als Folter.
Kampagnen
Immer wieder wurden in etlichen Ländern Kampagnen für die Freilassung von Julian Assange initiiert, auch in Deutschland. So haben die fünf großen Zeitungen, darunter der Spiegel, die am 28.November 2010 die ersten 251000 sog. »Cablegate«-Nachrichten des US-Außenministeriums veröffentlicht und damit viel Aufsehen erregt – und viel Geld verdient – hatten, am 28.November 2022 eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht. Darin äußerten sie ihre große Besorgnis in bezug auf die Pressefreiheit: »Die Anklage gegen Assange ist ein gefährlicher Präzedenzfall und ein Angriff auf die Pressefreiheit.« Sie forderten die sofortige Einstellung der Verfolgung von Assange. »Denn Journalismus ist kein Verbrechen.«
Schon vor über vier Jahren, am 6.Februar 2020, haben über 130 Prominente aus Politik, Wissenschaft, Medien und Kultur einen gemeinsamen Appell mit der Forderung veröffentlicht, den australischen Whistleblower umgehend aus der Haft zu entlassen. Auf einer Pressekonferenz stellte der Initiator der Kampagne, der Investigativjournalist Günter Wallraff, den Appell gemeinsam mit den ehemaligen Bundesministern Sigmar Gabriel (SPD) und Gerhart Baum (FDP) sowie der LINKEN-Abgeordneten Sevim Dagdelen vor. »Ich sitze heute hier, weil die Pressefreiheit kriminalisiert werden soll«, betonte der ehemalige FDP-Innenminister Baum. Die Unterzeichneten forderten die Bundesregierung dazu auf, sich bei der britischen Regierung für eine Freilassung von Assange einzusetzen.
Im Wahlkampf für die Bundestagswahl 2021 und als grüne Kanzlerkandidatin forderte Annalena Baerbock im September 2021 ebenfalls »die sofortige Freilassung von Julian Assange«. Als Außenministerin ignorierte sie jedoch monatelang Anfragen dazu – ein bis dahin ungekanntes Vorgehen eines Bundesministeriums.
Stella Assange, Anwältin und Julians Ehefrau, besuchte im April 2023 Berlin und wollte Baerbock treffen, aber dazu kam es nicht. Stattdessen empfing eine Beauftragte im Auswärtigen Amt die Juristin – unter der Bedingung, dass das Treffen geheim gehalten werde. Die Staatsministerin für Kultur, Claudia Roth, ließ sich von Stella Assange über die Lage des prominenten politischen Häftlings informieren und erklärte kurz darauf in einem Taz-Interview: »Eine Freilassung von Assange wäre ein gutes und wichtiges Signal für die Pressefreiheit.« Auch weltweit gibt es nur sehr wenige Journalist:innen, die sich seit vielen Jahren für Assange einsetzen.
Die USA wollen Julian Assange auf der Grundlage ihres Spionagegesetzes von 1917 verurteilen. Wenn dies so erfolgt, kann Journalismus jederzeit als Spionage definiert werden. Jeder Journalist, jeder Verleger weltweit wird dadurch eingeschüchtert. Das wäre das Ende der Pressefreiheit. Deswegen ist der Fall Julian Assange für uns alle wichtig.
Am 24.Februar ist kein Schiedsspruch ergangen, d.h. Julian Assange sitzt weiter im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, sein Gesundheitszustand wird immer schlechter. Es ist ein Verbrechen und ein langsamer Mord.
Das ›Hinweisgeberschutzgesetz‹
Um Whistleblower wie Julian Assange in Zukunft besser zu schützen, trat am 2.Juli 2023 in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft: Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, kurz »Hinweisgeberschutzgesetz« genannt. Der Publizist Ulrich Mies nennt das Gesetz »Spitzelunddenunziantengesinnungsförderungsgesetz«, weil es der Denunziation Tür und Tor öffnet. Das war schon während der Coronazeit zu beobachten.
Laut Gesetz müssen Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Anlaufstellen schaffen, die Meldungen von Hinweisgebern vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50000 Euro.
Seit dem Inkrafttreten des sog. Whistleblower-Gesetzes sind bei der neu geschaffenen externen Meldestelle des Bundes mehr als hundert Hinweise eingegangen. Angesichts der Diffamierung von israelkritischen und Friedensaktivist:innen, die sich für Waffenstillstand in Gaza und in der Ukraine einsetzen, könnte auch eine Meldung mit Hinweis auf das »Hinweisgeberschutzgesetz« lanciert werden. Im Rahmen der vorherrschenden Cancel-Culture-Praxis, der inzwischen viele Wissenschaftler:innen, Schriftsteller:innen, Künstler:innen und auch Prominente wie Julius Frantz und Theodor Currentzis zum Opfer gefallen sind, ist das Hinweisgeberschutzgesetz ein sehr geeignetes Instrument, um Andersdenkende zu diffamieren und mundtot zu machen.
Der Digital Services Act (DSA)
Um Desinformationen und Hassmeldungen zu unterbinden, trat im August 2023 der Digital Services Act (DSA), das »Gesetz über digitale Dienste« der EU in Kraft, das in Deutschland am 17.Februar 2024 rechtskräftig wurde. Einen »Aufruf zur Denunziation« bezeichnet es Alexander Grau, promovierter Philosoph und freier Kultur- und Wissenschaftsjournalist, weil es auch Verordnungen enthält, »die zu Denunziation und Zensur förmlich aufrufen. Das schadet der Demokratie mehr als es ihr nützt.«
Artikel 1 des Digital Services Act bekräftigt, dass Meinungs- und Informationsfreiheit entsprechend der »Charta der Grundrechte der Europäischen Union« geschützt werden. Die Europäische Kommission bestimmt, dass ausschließlich rechtswidrige Einträge gelöscht werden dürften. Einträge, die nur schädlich seien, dürften keiner Pflicht zur Entfernung unterliegen, weil das schwerwiegende Auswirkungen auf den Schutz der Meinungsfreiheit hätte.
Dieses Bekenntnis zum Schutz von Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta, Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und letztlich auch Artikel 5 des Grundgesetzes ist aber nur Fassade. Dahinter wird die Axt an fundamentale Grundsätze unseres demokratischen Gemeinwesens gelegt. Nach Artikel 34 des DSA haben die Plattformen nicht nur rechtswidrige Einträge, sondern auch »anderweitig schädliche Informationen« zu löschen. Sie sollen bei der Überprüfung der Einträge auf deren Löschungsbedürftigkeit ihr besonderes Augenmerk auf »kritische« und auf »nachteilige« Einträge legen. Die sog. Erwägungsgründe zum DSA verdeutlichen das demokratiefeindliche Anliegen der Kommission.
Der Begriff Desinformation ist in dem DSA nirgends definiert. Die Kommission hat in dem Begriff im Jahre 2018 »nachweislich falsche und irreführende Informationen« gesehen.« Da müssen die Alarmglocke laut schrillen.
Wer bestimmt, was Desinformation ist? Ist es etwa Desinformation, wenn behauptet wird, dass ein Friedensvertrag zwischen der Ukraine und Russland im März 2022 unterschriftsreif vorlag, und dass Boris Johnson, der ehemalige Premierminister Großbritanniens, nach Kiew flog und dazu Njet/Nein sagte? Damit war der Vertrag vom Tisch und der Krieg ging weiter, bis heute. Das ist Tatsache und keine Desinformation oder fake news, was leider viele Leute glauben.
Ist es »Desinformation«, dass es in der Ukraine zahlreiche Nazigruppen gibt und dass eine von denen, die »Asow«-nahe ukrainische Neonaziorganisation »Centuria«, einen Ableger in Magdeburg hat? Angeblich hat das anhaltinische Innenministerium darüber keine Informationen, was höchst merkwürdig ist, zumal die Vereinigung Demonstrationen anmeldet, Mitglieder rekrutiert, rassistische Hetze verbreitet und Spenden sammelt.
Jedenfalls ist bei diesem DSA-Gesetz höchste Vorsicht geboten und höchste Zeit für lauten Protest. Denn damit ist die Meinungs- und Pressefreiheit zutiefst gefährdet.
Das ›Demokratiefördergesetz‹
Nun will Innenministerin Nancy Faeser noch das »Demokratiefördergesetz« verabschieden. Sie erklärte am 13.Februar: »Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.«
Florian Warweg, Redakteur der Nachdenkseiten und akkreditierter Journalist auf der Bundespressekonferenz, wollte wissen, was die Bundesregierung konkret unter »Verhöhnung des Staates« versteht. Die Antwort des zuständigen Vertreters des Bundesministerium des Inneren war ebenso nebulös wie der Begriff der »Desinformation«: »Es geht wie bei dem ganzen Maßnahmenpaket … um Rechtsextremisten, um den Kampf gegen Rechtsextremismus und für den Schutz der Demokratie. Insofern steht das ganz klar in dem Kontext. Dabei hat sie einen sog. ganzheitlichen Ansatz vorgestellt, der bspw. im Bereich der Verfolgung der organisierten Kriminalität gilt.«
Die oben erwähnten Gesetze, die kaum in der Öffentlichkeit debattiert wurden, zeigen einen beängstigenden Trend zur Einschränkung von Presse- und Meinungsfreiheit. Mit dem Begriff der »Desinformation« und unter dem Vorwand »Kampf gegen Rechts« werden demokratische Prinzipien und Grundgesetze ausgehebelt. Das Schlimme: Der Einzelne kann sich kaum dagegen wehren. Wir sind in einem autoritären und repressiven Staat angekommen.
Annette Groth ist Friedensaktivistin. Sie hat u.a. bei UNHCR in Genf gearbeitet und war menschenrechtspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag. 2010 nahm sie an der Free-Gaza-Flotille teil.
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