Es reicht eine Nagelfeile
Der Paragraf «Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte» wurde erneut verschärft
von Petra Stanius
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, wurde vor einigen Monaten der §113 Strafgesetzbuch (StGB) verschärft, der «Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte» unter Strafe stellt.
Ein neuer §114 StGB wurde eingeführt, der den ursprünglich im §113 StGB mit geregelten Tatbestand «tätlicher Angriff» nun gesondert behandelt und hierfür eine Mindeststrafe von drei Monaten vorsieht. weiterlesen