In eigener Sache
„Lebensschützer“
von Angela Klein
In SoZ 10/2018 hat Ute Abraham einen Artikel über den §219a geschrieben. Dieser Paragraf ist ein Relikt aus der Nazizeit. Er beinhaltet, dass Ärztinnen und Ärzte nicht öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Er wurde der Ärztin Kristina Hänel zum Verhängnis, die deshalb im November 2017 wegen unerlaubter Werbung angeklagt wurde (siehe SoZ 1/2018, 5/2018 und 10/2018). weiterlesen