Die Sanktionen bleiben
BVerfG-Urteil zu Hartz IV
von Angela Klein
Bei seiner Entscheidung vom 5.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht Sanktionen in Gestalt eines Leistungsentzugs von bis zu 100 Prozent oder auch 60 Prozent und pauschal bis zu drei Monate als «unverhältnismäßig» einstuft. Nicht mehr und nicht weniger. Wäre das Gericht weitergegangen, hätte es das ganze Hartz-IV-System in Frage gestellt und wahrscheinlich völlig abstürzen lassen müssen. Das Gesamtsystem der Sanktionen, die Strafe und gleichzeitig Legitimation der schon 2005 verfassungswidrigen «Hartz-Reformen» sind, wird weiterhin nicht in Frage gestellt.
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