Sein Name darf genannt werden
Das Landgericht Hamburg hat in der Klage gegen Kersten Artus zu ihren Gunsten entschieden
dokumentiert
Yannic Hendricks darf öffentlich namentlich als Urheber zahlreicher Prozesse wg. angeblicher Verletzung von §219a genannt werden.
Ärztinnen und Ärzte anzuzeigen war sein Hobby. Jahrelang durchforstete der Mathematikstudent aus Kleve das Internet. Immer auf der Suche nach Ärztinnen und Ärzten, die Frauen in Notsituationen helfen. Sein Ziel: ungewollt Schwangeren auf der Suche nach Hilfe den Weg über das Internet zu versperren. Es war eine erfolgreiche Strategie des radikalen Abtreibungsgegners. weiterlesen
§219: Ein fauler Kompromiss reicht nicht
Körperliche Selbstbestimmung geht nur ohne Strafrecht
von Ute Abraham
Nach monatelangen Hinhalten, Protesten, Demonstrationen und weiteren Prozessen gegen Ärztinnen brachte Katarina Barley, SPD-Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz den Groko-Kompromiss zum §219a zur 1.Lesung in den Bundestag ein. Es war eine bühnenreife Vorstellung – und der Kompromiss ist oberfaul. weiterlesen
SPD und §219a
Opportunismus statt Haltung
von Ute Abraham
Ende 2017 war die Hoffnung auf eine Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch groß. Die SPD legte einen Gesetzesentwurf zur Streichung vor. Eine Mehrheit im Bundestag war möglich und ist es immer noch. weiterlesen
SPD wartet auf Godot
Der §219a im Bundestag
von Cornelia Möhring*
Der §219a StGB, der Ärztinnen verbietet, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, könnte längst Geschichte sein. Es gibt eine Mehrheit im Bundestag, die ihn abschaffen will. Eigentlich. Aber die SPD hat einen Tag, bevor sie Frau Dr. Merkel zur Kanzlerin wählte, ihren Gesetzesvorschlag auf Streichung zurückgezogen. weiterlesen
«Diesmal haben sie uns gesehen»
Trotz der Niederlage im Senat – die argentinischen Frauen geben nicht auf
von Camila Baron und Gabriela Mitidieri*
Der 13.Juni dieses Jahres war ein gewaltiger Erfolg für die Frauen in Argentinien und überhaupt in Lateinamerika: An diesem Tag hatte die Kammer der Abgeordneten einen Gesetzentwurf angenommen, der den Schwangerschaftsabbruch legalisierte (siehe SoZ 7-8/2018). Danach musste das Gesetz aber noch den Senat passieren, einen Hort der Rückständigkeit. Am 8.August wurde es dort mit 38 zu 31 Stimmen abgelehnt. Argentinische Feministinnen haben in einem Beitrag für die argentinische Zeitschrift Intersecciones. Teoría y crítica social beschrieben, wie sie die Abstimmung erlebten und was jetzt werden soll. weiterlesen
Für eine freie Familienplanung…
…muss der §219a gestrichen werden
von Ute Abraham
Ein Gesetz aus der Nazizeit kann nicht mehr die moderne Familienplanung regeln.
Der §219a wurde 1933 ins Strafgesetzbuch aufgenommen und regelt – mit kleinen Änderungen – bis heute, dass Ärztinnen nicht öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Ginge es nach der Mehrheit der Bevölkerung wäre der Paragraf längst Geschichte. Nutzten die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen, LINKE und FDP ihre Mehrheit, wäre ein Informationsrecht auf alle medizinischen Leistungen für Frauen gewährleistet. weiterlesen