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Grundrechte verteidigen!
Infektions- und Gesundheitsschutz in Einklang mit anderen Grundrechten bringen
von Niema Movassat*
In Deutschland öffnen wieder Geschäfte, der „Lockdown“ wird gelockert. Zumindest für den Konsum. Doch die Einschränkung wichtiger Grundrechte, insbesondere der Versammlungsfreiheit, bleibt aufrecht erhalten. Damit zeigen Bundes- und Landesregierung: Das Wohl der Wirtschaft steht über allem, Grundrechte sind nachrangig.
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