Die Sanktionen bleiben
BVerfG-Urteil zu Hartz IV
von Angela Klein
Bei seiner Entscheidung vom 5.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht Sanktionen in Gestalt eines Leistungsentzugs von bis zu 100 Prozent oder auch 60 Prozent und pauschal bis zu drei Monate als «unverhältnismäßig» einstuft. Nicht mehr und nicht weniger. Wäre das Gericht weitergegangen, hätte es das ganze Hartz-IV-System in Frage gestellt und wahrscheinlich völlig abstürzen lassen müssen. Das Gesamtsystem der Sanktionen, die Strafe und gleichzeitig Legitimation der schon 2005 verfassungswidrigen «Hartz-Reformen» sind, wird weiterhin nicht in Frage gestellt.
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Kalkulierte Verschärfung von Konflikten
von Mohssen Massarrat*
Nach den jüngsten Luftangriffen auf Ölanlagen in Saudi-Arabien hat die Trump-Regierung gegen die iranische Zentralbank und den Staatsfonds des Landes wegen angeblicher Finanzierung terroristischer Aktivitäten Sanktionen verhängt.
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