Von Schutz keine Spur
Das neue Prostitutionsschutzgesetz
von Ute Abraham
Im Juli dieses Jahres ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Künftig dürfen Bordellbesitzer nur noch registrierte SexarbeiterInnen arbeiten lassen; Wohnungen sollen als Kleinstbetriebe genehmigt werden, müssen aber gewährleisten, dass Arbeitsräume nicht auch als Schlafzimmer dienen. SexarbeiterInnen müssen sich am Arbeitsort registrieren lassen, sie bekommen einen sog. Hurenpass, den sie stets mit sich tragen müssen. Eine Gesundheitsberatung ist ebenfalls verpflichtend und muss jährlich wiederholt werden. weiterlesen