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Aufmacher 2 1. Februar 2026

von Michael Findeisen

Die GLS-Bank kündigt Konten linker Organisationen, erntet einen Shitstorm und hat nun als »alternative« Bank ein Reputationsproblem

Die nach eigenem Verständnis »erste sozial-ökologische Bank« GLS (Gemeinschaftsbank für leihen und schenken) kündigte zum Jahresende 2025 der Roten Hilfe e.V., der DKP und der Organisation Anarchist Black Cross Dresden die Geschäftskonten. Die genossenschaftsrechtlich organisierte Bank genießt seit Jahren aufgrund ihrer Geschäfts- und Förderpolitik in den neuen sozialen Bewegungen und sogar in der Linken enormen Zulauf: Sie hat (Stand: Ende 2024) über 143.000 Mitglieder und über 378.000 Kunden.
Die Kündigungen haben ein breites Medienecho ausgelöst, anders als in der Vergangenheit die Kontenkündigungen der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) oder von Rojava-Solidaritätsgruppen bei anderen Privatbanken und der GLS. Kündigungen von Geschäftskonten, auf die Mitgliedsbeiträge und Spenden eingehen, gefährden den finanziellen Fortbestand dieser Organisationen.
Inzwischen protestierten dagegen über 5000 Kontoinhaber und solche, die Mitglieder der Genossenschaft sind, in einem offenen Brief. 1500 Mitglieder der Genossenschaft machen genau das Richtige: Sie nutzen ihre Rechte als Genossen und damit als Eigentümer der Bank und drohen der Geschäftsleitung, »bei Bedarf« eine außerordentliche Versammlung zu beantragen (mit dem Ziel, die Entscheidung zu kippen).

Die ›Debanking‹-Debatte zieht Kreise
Zusätzlich hat sich eine Initiative ­debanking stoppen gegründet. Sie wendet sich gegen den Ausschluss von grundlegenden Finanzdienstleistungen wie die Kontoführung aus politischen Gründen. Sie vermutet einen Zusammenhang zum allgemeinen Rechtsruck und befürchtet weitere Kündigungen bei zivilgesellschaftlichen Organisationen. In der hierzu geführten Netzdiskussion herrscht die Einschätzung vor, hinter den Kündigungen stecke die Trump-Regierung oder der deutsche Verfassungsschutz.
Ausgeklammert bleibt dabei, dass die Kontokündigungen sich gegen links und rechts richten und nicht auf staatlichen Vorgaben, sondern auf intransparenten, eigenen Standards und Compliance-Regeln der Banken selbst beruhen.
Hinter einer zweiten Initiative, die eigenständig, aber mit derselben Zielrichtung und zeitgleich mobilisiert, steckt die AfD und der gesamte rechte Rand – sie tritt vorwiegend im Bundestag gegen das »Debanking« auf mit dem Ziel, tatsächlich stattgefundene Kontenkündigungen bei der AfD und ihrem Umfeld (NPD, Compact-Magazin, einzelne Parteimitglieder), rückgängig zu machen und politisch motivierte Kontokündigungen zu verbieten. Hierzu hat sie einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingebracht.*
Die Regierungsparteien, die Grünen und selbst die Linke bringen das Kunststück fertig, die Banken für Kontokündigungen bei Kunden des rechten Lagers als Verteidiger der Demokratie zu loben. Lisa Schubert, MdB der Linken, begründet dies damit, die AfD sei halt »nicht vertrauenswürdig«! Die Kündigungen gegen links erwähnt sie in diesem Zusammenhang nicht.

Die Rechtslage
Privatbanken einschließlich genossenschaftlicher Banken wie die GLS haben keine Verpflichtung, Geschäftskonten für Parteien oder Vereine zu eröffnen. Sie können diese Konten auch ohne Grund fristgerecht kündigen, wie es ihnen geschäftspolitisch passt.
Die bürgerlich-rechtliche Vertragsfreiheit ist ein hohes Gut im Kapitalismus. Kontokündigungen sind eine rein zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Banken und ihren Kundinnen und Kunden, in die sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht einmischt. Wie die BaFin selbst betont. Nur bei privaten Kunden ist dies nach dem Zahlungskontogesetz anders. Da müssen auch Privatbanken für Bürgerinnen und Bürger auf Antrag ein Konto eröffnen.
Attraktiv sind diese Konten jedoch nicht, da die Bank nicht verpflichtet ist, neben einer Zahlkarte für den Bankautomaten auch eine Kredit- oder Debitkarte auszugeben. Überziehungsmöglichkeiten müssen ebenfalls nicht eingeräumt werden.
Bei Sparkassen, die öffentlich-rechtlicher Natur sind, gilt zusätzlich das Sparkassenrecht der Länder. Als Anstalten des öffentlichen Rechts sind Sparkassen zur flächendeckenden Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen verpflichtet und sollen dem Gemeinwohl dienen. Sie müssen auch für Partein und Vereine Geschäftskonten führen. Deshalb wird die Rote Hilfe, der zum Jahresende die Konten bei der Sparkasse Göttingen kündigt wurden, den angestrengten Prozess gegen die Sparkasse wahrscheinlich gewinnen. Mit vergleichbaren Klagen waren NPD und AfD bei Sparkassen in der Vergangenheit schon mehrfach erfolgreich.

Vorauseilender Gehorsam
Die GLS-Bank versteckt sich in ihrer öffentlich nachgeschobenen Begründung jedoch hinter nicht bestehenden Aufsichtsvorgaben. Sie hat die Geschäftsbeziehungen zur DKP und zur Roten Hilfe zunächst, wie es bei Privatbanken üblich ist, wenn sie einen Kunden loswerden möchte, unter Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Begründung gekündigt.
Als sich Unruhe unter Mitgliedern und Kunden regte, ließ der Pressesprecher der Bank verlauten, die Kontokündigungen würden auf »gesetzlich-regulatorischen Vorgaben« beruhen. In einer schriftlichen Erklärung des Vorstands vom 30.12.2025 wird ebenfalls von »Vorgaben der Aufsicht« gesprochen.
Diese Behauptung ist nicht nur wenig souverän, sie ist schlichtweg falsch. Diese Vorgaben gibt es nämlich nicht. Die staatliche Sorgfaltspflicht im Rahmen der Kontoführung beziehen sich nur auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung und andere Formen von »financial crime« sowie auf eine Kontoführung für vom Staat verbotene Organisationen. DKP und Rote Hilfe sind zwar im Bundesverfassungsschutzbericht als verfassungsfeindlich benannt, aber nicht verboten und damit zugelassene Parteien und Vereine.
Dafür, dass der DKP und der Roten Hilfe die Konten von der GLS gekündigt worden sind, ist ausschließlich die »Overcompliance« der Bank ursächlich. Das sind interne Standards, die die geschäftspolitischen Entscheidungen mitbestimmen und den staatlichen Vorgaben übergestülpt werden. Sie können aus einem ganzen Bündel von Motiven bestehen – handeln im vorauseilenden Gehorsam aus Angst, bei der Befolgung staatlicher Regeln etwas falsch zu machen; oder sie können dem geschäftlichen Vorverständnis und dem PR-Wertekanon des Hauses entsprechen.
Nicht zu vergessen: An der Kontoführung, am Zahlungsverkehr und der Kontoüberwachung verdienen Banken nichts. Durch die Kündigung der Konten von Kunden, die ohnehin nicht so richtig zum Profil der Bank passen und an denen kein besonderes wirtschaftliche Interesse besteht, können diese Kosten minimiert werden.
Die Chancen stehen also gut, dass die Geschäftsleitung der Bank ihre Entscheidung zur Kontokündigung aufgrund des unterstützenswerten Aufbegehrens der Mitglieder und weiteren Drucks von außen revidieren wird. Genossenschaften sind halt trotz aller Verstümmelungen des Genossenschaftsrechts demokratischer als eine Aktiengesellschaft.
Als Plan B könnten beide Organisationen bei der örtlich zuständigen Sparkasse ein Geschäftskonto eröffnen. Das wäre die zweitbeste Lösung, denn Sparkassen unterscheiden sich heutzutage in ihrer oft problematischen Risikostruktur, etwa bei Immobilienkrediten, oder in puncto lokaler und regionaler Vetternwirtschaft kaum mehr von Privatbanken. Von wegen Gemeinwohl.

*https://dip.bundestag.de/vorgang/politisch-motivierte-kontok%C3%BCndigungen-durch-banken-verbieten/328114?start=50&rows=25&pos=64&ctx=d

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