Geschichte 26. September 2026

1956/57: der Große Streik für die Lohnfortzahlung
von Günther Stamer

Mitten im sogenannten »Wirtschaftswunder«, die Auftragsbücher der Betriebe waren prall gefüllt, erlebte die Bundesrepublik den bis heute längsten Arbeitskampf ihrer Geschichte. 114 Tage lang streikten von Oktober 1956 bis zum Februar 1957 die Beschäftigten der schleswig-holsteinischen Metallindustrie. Im Ergebnis erkämpften sich die Arbeiter:innen damit die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Angestellte erhielten eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bereits seit 1930, doch Arbeiter:innen wurde dieses Recht in Westdeutschland vorenthalten – ein Bruch des Gleichberechtigungsgebots des Grundgesetzes. »Wir wollen nicht länger Menschen zweiter Klasse sein!«, lautete eine zentrale Losung der Gewerkschaft.
Was sich also als Forderung eigentlich an den Staat richtete, wurde zum Gegenstand eines Arbeitskampfs. Auf diese Weise wurde das politische Streikverbot umgangen. Wenige Monate, nachdem sich die Streikenden in ihrem Tarifkonflikt weitgehend durchgesetzt hatten, brachte die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz im Bundestag ein.
Die Gewerkschaft verdeutlichte ihre Forderungen an einem Beispiel: Ein Arbeiter mit Frau und zwei Kindern verdiente für 28 Tage – der Samstag war noch regulärer Arbeitstag, die Wochenarbeitszeit betrug in der Industrie 48 Stunden – brutto 406,80 D-Mark. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verblieben ihm 350,30 Mark.
Wenn dieser Arbeiter krank wurde, bekam er an den ersten drei Tagen (Karenzzeit) gar kein Geld, dann für neun Tage Hausgeld von insgesamt 58,86 Mark und 16 Tage Krankengeld in Höhe von 116,32 Mark. In den vier Wochen seiner Krankheit erhielt er daher nur 175,18 Mark. Seine Einkommen betrug also die Hälfte seines normalen Verdienstes.

Der Streik beginnt
Am 24.Oktober 1956 legten mit Beginn der Frühschicht über 18000 Metallarbeiter:innen in schleswig-holsteinischen Metallbetrieben die Arbeit nieder; maßgeblich beteiligt waren vor allem die Werftarbeiter:innen. Außer bei den Howaldtswerken in Kiel kam auch auf den Werften in Lübeck, Flensburg, Elmshorn, Lauenburg und Rendsburg die Arbeit vollständig zum Erliegen.
Nach und nach wurde in immer mehr Betrieben die Arbeit niedergelegt, bis schließlich 30000 im Streik waren. Die zentrale Forderung der IG Metall war die nach Lohnausgleich im Krankheitsfall und damit die Gleichstellung mit den Angestellten.
Auf montäglichen Streikversammlungen und auf mehreren Großkundgebungen an den großen Streikorten wurde die Streikbereitschaft der Kolleg:innen »am Kochen gehalten«. Zusätzlich wurde eine Vielzahl von Unterhaltungsveranstaltungen organisiert, die den Zweck verfolgten, die Streikenden und ihre Familien zusammenzuführen und ihnen dadurch das Bewusstsein zu geben, dass sie in diesem Kampf nicht allein sind. Zu dem Programm gehörten Streikrevuen in der Kieler Ostseehalle, Kabarettveranstaltungen, Operettenabende, kostenlose Kinovorführungen, Skat- und Schachturniere; zur Weihnachtszeit veranstaltete die Gewerkschaft landesweit Weihnachtsfeiern.

Solidarität
Aus dem ganzen Bundesgebiet wie auch aus anderen Ländern kamen Solidaritätsbekundungen und -spenden. So schrieben zum Beispiel die Essener Krupp-Arbeiter: »Wir Arbeiter der Krupp-Werke in Essen haben erkannt, daß Ihr im Interesse aller Metallarbeiter in der Bundesrepublik handelt. Wir erklären uns mit Euch solidarisch. Gebt den Streik nicht früher auf, bevor nicht die Forderungen erfüllt sind.«
Dänische Werftarbeiter erklärten, sie seien nicht bereit, Arbeiten auszuführen, die von bestreikten bundesdeutschen Werften an dänische Werften übergeben werden könnten; der Vorsitzende der United Steel Workers of America sandte ein Solidaritätstelegramm. Der Internationale Gewerkschaftsbund in Prag behandelte den Streik ausführlich, vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund aus der DDR gingen Solidaritätsspenden ein.

Gegenwind
Die IG Metall sah sich von Beginn des Streiks an einer beispiellosen Hetzkampagne ausgesetzt. »Die Arbeiter wollen das Blaumachen und Faulenzen tariflich verankern«, scholl ihnen von Unternehmern, Politikern und Medien entgegen. Die Unternehmerseite drohte mit Massenentlassungen und Aussperrungen.
Auf große Empörung stieß eine Maßnahme des schleswig-holsteinischen Innenministers Lemke (CDU). Der Altnazi ließ ein Exposé an alle Polizeidienststellen verbreiten, in dem Streikposten als Terroristen bezeichnet wurden. Und selbstverständlich wurde auch auf antikommunistische Stimmungsmache gesetzt. So erklärte der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände: »Eine Gewerkschaft, die einen Streik wie in Schleswig-Holstein beginnt, arbeitet der verbotenen Partei [KPD] in die Hände.«

Streik und Schlichtung
Im Dezember 1956 wurden erste Schlichtungsverhandlungen geführt. Der Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle wurde von der Großen Tarifkommission der IG Metall jedoch abgelehnt; auch 97 Prozent der im Ausstand befindlichen Metallgewerkschafter sprachen sich in einer Urabstimmung gegen den Einigungsvorschlag aus.
In dieser Situation wandte sich der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Kai-Uwe von Hassel (CDU) an Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU), der daraufhin die Tarifparteien im Januar 1957 zu einer Besprechung ins Kanzleramt einlud. Das Ergebnis der Bonner Verhandlungen wurde in einer Urabstimmung am 30.Januar mit 76 Prozent verworfen.
Die Gewerkschaftsführung beschloss die Weiterführung des Streiks, rief aber gleichzeitig, um den »Risiken eines ausgedehnten Streiks mit politischen Konsequenzen« auszuweichen, die freiwillige Schlichtungsstelle an, die Anfang Februar zusammentrat und einen neuen Vorschlag vorlegte.
Mit nur zwei Gegenstimmen wurde dieser von der Tarifkommission befürwortet und den Streikenden zur Annahme empfohlen. Zwar sprachen sich in der folgenden Urabstimmung am 13.Februar 57,7 Prozent der Streikenden gegen eine Annahme aus. Da aber nach IGM-Satzung 75 Prozent der Stimmen für die Fortführung des Arbeitskampfes notwendig gewesen wären, war der Streik damit beendet.

Das Ergebnis
Wie die Urabstimmung gezeigt hatte, war das Verhandlungsergebnis bei den Streikenden nicht unumstritten. Es sah folgendermaßen aus:
– Die Höhe des Lohnausgleichs im Krankheitsfall beträgt 90 Prozent des Nettolohns. Die Wartezeit (Anzahl der Karenztage) wird von sieben auf vier Tage verkürzt.
– Bei einer Krankheitsdauer von mehr als einer Woche werden eineinhalb Karenztage voll bezahlt. Nach einer Krankheitsdauer von mehr als zwei Wochen werden drei Karenztage mit dem Nettoverdienst bezahlt.
– Lohnfortzahlung wird bei jedem Arbeitsunfall unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit gewährt.
Nur wenige Monate nach Beendigung des Streiks verabschiedete der Bundestag das »Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall«, wobei sich der Gesetzgeber an den Ergebnissen in Schleswig-Holstein orientierte. Am 1.Januar 1970 trat das »Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall« in Kraft. Seit dieser Zeit entfallen die Karenztage gänzlich und Arbeiter und Angestellte sind im Krankheitsfall gleichgestellt.

Die Rolle der KPD
Die KPD war am 17.August 1956 kurz vor Beginn des Streiks vom Bundesverfassungsgericht verboten, die Partei und die Genoss:innen damit in die Illegalität gedrängt worden. Trotzdem blieben die kommunistischen Kolleg:innen durch ihre jahrelange Arbeit in den Betrieben bekannt und waren maßgeblich am Streik beteiligt.
Bis zum Parteiverbot waren allein vor den Howaldtswerken in Kiel, mit rund 13000 Beschäftigten seinerzeit eine der größten Werften Europas, wöchentlich rund 500 Exemplare des Norddeutschen Echos, der KPD-Landeszeitung, verkauft worden. Auch während des Streiks erschien diese Zeitung wie auch das KPD-Zentralorgan Freies Volk – nun illegal herausgegeben – regelmäßig. In ihnen rief die KPD die Gewerkschaft dazu auf, den Streik auszuweiten.
Im November schrieb Freies Volk: »Aber dennoch taucht die Frage auf, ob es denn überhaupt notwendig ist, daß sich der Streik endlos lange hinziehen muß. Wenn die Arbeiter und ihre Gewerkschaften alle Kräfte einsetzen, braucht das ganz gewiß nicht sein; sie sitzen am längeren Hebel … Bei Solidaritätsstreiks der Metallarbeiter an Rhein und Ruhr würden die Unternehmer schnell Wasser in die Ohren bekommen und sehr bald kleine Brötchen backen … Auf solche Weise könnte der neue Rahmentarifvertrag noch vor Weihnachten unter Dach und Fach sein.«
Die Forderungen nach einer Ausweitung des Streiks und verstärkter Solidarität wurden Anfang Januar 1957 in einzelnen Beschlüssen von Gewerkschaftsgremien aufgegriffen. So fasste die IG Metall Gelsenkirchen den Beschluss, die Streikenden mit einem 24stündigen Solidaritätsstreik zu unterstützen, sollten deren Forderungen nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden.
Bei den 1957er Betriebsratswahlen nach Beendigung des Streiks zeigte sich die Anerkennung für die Kommunist:innen: Von den 25 neuen Betriebsratsmitgliedern bei den Kieler Howaldtswerken gehörten acht vor dem Verbot der KPD an. Hein Wadle, der bei der Bundestagswahl 1953 für die KPD kandidiert hatte, erhielt die meisten Stimmen. Ein Jahr zuvor war er auf der Werft zum Vorsitzenden der Vertrauensleute der IGM gewählt worden.

Der Autor ist Mitglied der Marxistischen Linken.

Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen

Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>


Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.


Kommentare als RSS Feed abonnieren